Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 78/2004

BPl5373/47 Westl Fleher Str Bericht Bübet,erneute

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Volmerswerther Straße 328 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 21. April 2004veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 78_2004_18889.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071001.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:31 GMT Number of Pages: 39 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 78/2004 Seite 1 von 39 Stand: 13.04.2004, Vorlage Nr. 61/78/2004 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5373/47 - Westlich Fleher Straße -Bericht Bürgerbeteiligung; erneute Bürgerbeteiligung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5373/47 - Westlich Fleher Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die erneute Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. ” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5373/47 - Westlich Fleher Straße -und beauftragt die Verwaltung, die erneute Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen. Sachdarstellung: Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.05.04 -/- 2Bezirksvertretung 3 04.05.04 -/- 21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 78/2004 Nr. Ort Anlage Seite 2 von 39 Stand: 13.04.2004, Vorlage Nr. 61/78/2004 2 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 78/2004 Seite 3 von 39 Stand: 13.04.2004, Vorlage Nr. 61/78/2004 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/78/2004 ## Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5373/47 - Westlich Fleher Straße - Ort: Aula der Katholischen Grundschule Fleher Straße 213 Zeit: Mittwoch, den 03.12.2003 von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Endrejat ca. 140 Bürgerinnen und Bürger 2 Mitarbeiter der Verwaltung Herr Bezirksvorsteher Endrejat begrüßt die erschienenen Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiter der Verwaltung und die anwesenden Vertreter der örtlichen Politik. Es wird der Ablauf des Planverfahrens erläutert und auf die Möglichkeit der Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger zur Planung hingewiesen: Bei dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden die mündlich vorgebrachten Änderungswünsche und Gegenvorschläge zu Protokoll genommen, schriftlich eingehende Anregungen sind beim Stadtplanungsamt der Stadt Düsseldorf einzureichen, diese werden aber nicht gesondert bestätigt. Eine Frist für die Einreichung von Bürgeranregungen wird nicht vereinbart, die Verwaltung wird alle bis zum nächsten Überarbeitungsschritt eingegangen Anregungen im Protokoll berücksichtigen. Zusammen mit der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wird der Bericht, der die Anregungen der Bürger und die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung enthält, in der zuständigen Bezirksvertretung 3 und, im Anschluss daran, im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) behandelt. Anhand von Plänen stellt Herr Hendricks die Ziele und die Inhalte des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 5373/47 - Westlich Fleher Straße - vor. In der anschließenden Diskussion wurden folgende Anregungen und Fragen zum Bebauungsplan erörtert: A Anregungen und Fragen zum Verfahren Ö Vorlagen - Nr. 61/ 78/2004 Seite 4 von 39 Stand: 13.04.2004, Vorlage Nr. 61/78/2004 1. Warum soll das Gelände überhaupt bebaut werden? Antwort der Verwaltung: Die grundsätzliche Bebaubarkeit ist bereits in dem Flächennutzungsplan von 1992 durch einen Beschluss des Rates manifestiert worden. Auch der gefasste Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur Bürgerbeteiligung sind durch die politischen Gremien der Bezirksvertretung 3 und den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen worden. Diese Beschlüsse sind Grundlage des Verfahrens. Ergänzung aus dem Plenum: Anwesende Eigentümer bestätigen, dass es auch ihrerseits einen Bauwillen gibt. 2. Es wird angeregt, zunächst den Bebauungsplan zu entwickeln und erst dann den Ausbau der Fleher Straße voranzutreiben. Hierdurch ergäbe sich die Möglichkeit, den Straßenausbau an die Planung des Bebauungsplanes anzupassen. Antwort der Verwaltung: Der Bebauungsplan wird mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt; dieses wird für eine entsprechende Abstimmung der Ausbautätigkeiten Sorge tragen. 3. Gibt es noch Enteignung? Antwort der Verwaltung: Enteignungsverfahren sind gesetzlich geregelt, dass ein solches Verfahren in letzter Zeit oder in den letzten 30 Jahren durch die Stadt Düsseldorf durchgeführt wurde, ist der Verwaltung nicht bekannt. Die Planungsziele sollen im Umlegungsverfahren mit den Betroffenen und Begünstigten im Konsens umgesetzt werden. 4. Welche Rechtsmittel kann man gegen das Verfahren einlegen? Antwort der Verwaltung: Die heutige Informationsveranstaltung dient dazu, den Bürgern die Ziele der Planung zu erläutern. Die vorgebrachten Anregungen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung besteht für die Bürger nochmals die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken. 5. Kann das Planverfahren abgeschlossen werden, ohne die Umlegung einzuleiten? Antwort der Verwaltung: Ein solcher Verfahrensablauf ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch beabsichtigt, das Umlegungsverfahren mit dem Beschluss zur Offenlage einzuleiten. 6. Wie teuer werden die einzelnen Grundstücke sein und werden sich das noch junge Familien mit Kindern leisten können? Antwort der Verwaltung: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 78/2004 Seite 5 von 39 Stand: 13.04.2004, Vorlage Nr. 61/78/2004 Aussagen zu den einzelnen Kosten können von der Verwaltung nicht gemacht werden. B Anregungen und Fragen zum städtebaulichen Konzept 1. Die dreigeschossige Bebauung entlang der Fleher Kirchstraße wird als zu hoch und zu massiv empfunden. Es wird angeregt, hier in geringerer Dichte zu planen. Mehrere Anreger bestätigen diesen Eindruck. Auch die zweigeschossige Bebauung im Innenbereich sei zu massiv. Weiterhin wird angeregt, dass man eher einen dörflichen Charakter anstreben sollte. Unter dem Motto "Weniger ist mehr" könnte eine bessere Konzeption erreicht werden. Hierfür wären auch andere Gebäudetypen anstelle der zwei- und dreigeschossigen jetzigen Konzeption denkbar. Man müsse bei dieser Ausweisung daran denken, das hierbei auch noch der Ausbau eines Dachgeschosses - also im Resultat eine drei- bis viergeschossige Bebauung - ermöglicht würde. Es wird daher angeregt, im Einzelfall diese Geschossigkeiten zu überprüfen, und ggf. andere Gebäudetypen mit der Festsetzung einer Wandhöhe und einem als Vollgeschoss nutzbaren Ober- (Dach-) geschoss auszuweisen. Antwort der Verwaltung: Die Anregung wurde überprüft und in den Bebauungsplan-Vorentwurf aufgenommen. Insbesondere die Bebauung entlang der Fleher Kirchstraße und der südliche Planbereich wurden grundlegend überarbeitet. Die Gebäudezeilen wurden aufgelöst und durch eine aufgelockerte Bebauung, überwiegend mit Doppelhäusern, ersetzt. Im nördlichen Plangebiet wurde der Charakter des Gebietes dadurch verändert, indem die Gebäudetypen überarbeitet und mit Wandhöhe und Dachneigung versehen wurden. 2. Es wird angeregt, im Innenbereich auch die Nutzung zu überprüfen und die dort festgesetzte allgemeinen Wohngebiete auch in eine reines Wohngebiet umzuwandeln. Antwort der Verwaltung: Die Überarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfes entlang der Fleher Kirchstraße hat zu einem neuen Gebietscharakter geführt. Die Gebietsausweisung wird entsprechend angepasst und künftig als reines Wohngebiet ausgewiesen. 3. Es wird angeregt, dass der eingeschossige Bereich an der Fleher Kirchstraße Ecke Fleher Straße zu einem mehrgeschossigen Bereich umgeplant wird. Hierzu gäbe es heute schon bestehende Ausbaurechte. Antwort der Verwaltung: Der Anregung wird gefolgt und der Übergang der Fleher Straße in die kleinteilige geplante neue Bebauung zweigeschossig festgesetzt. 4. Zu dem nachrichtlich übernommenen Schutzstreifen der 110 kV-Leitung von 20 m beiderseits der Leitungstrasse, wird angeregt, diesen auf den in der Abstandsliste 1998 im Anhang zum Runderlass (Abstandserlass) des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Ö Vorlagen - Nr. 61/ 78/2004 Seite 6 von 39 Stand: 13.04.2004, Vorlage Nr. 61/78/2004 Mindestabstand von 10 m herabzusetzen. Hierdurch könnten die überbaubaren Flächen ausgeweitet werden. Das in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführte Gutachten über mögliche Belastungen, die aus der 110 kV-Leitung resultieren würden, wird nicht verstanden. Der hier angelegte Schweizer Standard sei übertrieben. Antwort der Verwaltung: Der nachrichtlich übernommene 40 m breite Schutzstreifen ist eine Vorschrift der Lei-tungsträger. Die zusätzlich aus dem Gutachten resultierenden Ausweitungen dieser Schutzzone sind geringfügig (maximal 3 m) und haben kaum Auswirkungen auf die Bebauungskonzeptionen. Das Gutachten ist zu den üblichen Sprechzeiten beim Stadtplanungsamt einsehbar und wird auf Wunsch gerne im Detail erläutert. 5. Warum soll noch ein Kindergarten neben den vorhandenen Kindergärten in Flehe und Volmerswerth gebaut werden? Resultiert die Dreizügigkeit des Kindergartens alleine aus der Bedarfsermittlung des Plangebietes? Wenn dieses nicht so wäre, sollte der Kreis der Planbetroffenen entsprechend dem Einzugsgebiet des Kindergartens ausgeweitet werden. Antwort der Verwaltung: Der Kindergartenstandort wurde aufgrund einer Stellungnahme des Fachamtes in die Planung einbezogen. Die Größe erklärt sich dabei nicht nur alleine aus dem Bebauungsplangebiet. Wenn der Kindergarten in dieser Größe realisiert wird, werden nur die Kosten, die aus dem Bebauungsplangebiet resultieren auch diesem angelastet. Die übrigen Kosten werden von anderer Seite getragen. Der Standort im Bebauungsplan ist als Option zu verstehen. Sollte der Kindergarten hier nicht realisiert werden, wird statt dessen ein weiteres Baufeld oder eine zusätzliche Grünfläche entstehen. Die zukünftige Nutzung der Fläche wird bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes geklärt. C Anregungen und Fragen zum Verkehr 1. Die innere Erschließung wird mit den geplanten Breiten von 15 und 12 m als zu massiv empfunden. Es wird angeregt, die Breiten der Verkehrswege noch einmal zu überprüfen und ggf. kleiner festzusetzen. Antwort der Verwaltung: Die festgesetzten Breiten der Erschließungsanlagen basieren auf der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE). Da die geplanten Erschließungsanlagen unterschiedliche Funktionen erfüllen sollen, sind entsprechende Straßenbreiten erforderlich. Mit Ausnahme der Gehwegbreite wurden bei allen Elementen der Mindestquerschnitt zugrunde gelegt. Südlich der Fleher Kirchstraße ist eine Mischfläche von 8,50 m Breite festgesetzt. Dies ist nur wegen der Funktion, Verkehrsmenge und der kurzen Entwicklungslänge möglich. Die Ringstraße mit 12,00 m Breite ist im Trennsystem geplant. Hier ist auf einer Fahrbahnbreite von 5,50 m Begegnungsverkehr mit geringer Geschwindigkeit möglich. Außerdem ist ein einseitiger Parkstreifen vorgesehen, damit die notwendigen Ö Vorlagen - Nr. 61/ 78/2004 Seite 7 von 39 Stand: 13.04.2004, Vorlage Nr. 61/78/2004 Besucherparkplätze nachgewiesen werden können. Die Fleher Kirchstraße erhält beidseitig einen Parkstreifen und eine 6,00 m breite Fahrbahn, damit bei Bedarf der Bus durch diese Straße geführt werden kann. Die ursprünglich vorgesehene Fahrbahnbreite von 6,50 m konnte nach nochmaliger Überprüfung um 0,50 m reduziert werden, da hier eine Tempo 30 Zone vorgesehen ist. So ergibt sich unter Berücksichtigung der Fußwege eine Gesamtbreite von 14,50 m. 2. Ist die Fleher Kirchstraße für eine weitere Erschließung Richtung Süden vorgesehen? Antwort der Verwaltung: Ja, die Fleher Kirchstraße ist als optionale Erschließung auch für das anschließende südliche Gebiet vorgesehen und bereits im Bebauungsplan Nr. 5373/12, aus dem Jahre 1995, rechtsverbindlich im Ansatz gesichert. 3. Der vorgeschlagene Stellplatzschlüssel von einem Stellplatz je Wohneinheit erscheint als zu gering. Es wird befürchtet, dass später niemand mehr durch das Gebiet fahren könne, weil dann zu viele Pkw in den Straßen stünden. Daher wird angeregt, mehr Stellplätze auf den privaten Grundstücken vorzusehen. Antwort der Verwaltung: Der Stellplatzschlüssel basiert auf der Baunutzungsverordnung NRW, Richtzahlen für den Stellplatzbedarf. Auf dieser Grundlage ist grundsätzlich ein Stellplatz je Wohneinheit nachzuweisen. Bei der vorliegenden städtebaulichen Konzeption mit einem großen Anteil Einfamilienhäuser mit eigener Garage besteht die Möglichkeit, Autos auch vor der Garage abzustellen. Außerdem werden im öffentlichen Straßenraum Besucherstellplätze eingeplant. 4. Wo werden die zusätzlichen Fahrzeuge in das Verkehrsnetz eingespeist? Ist die Verkehrsfunktion des Aachener Platzes nicht heute schon gefährdet? Antwort der Verwaltung: Das Plangebiet wird über die Fleher Kirchstraße und über die Planstraße Nr. 3845 an den Krahkampweg und die Fleher Straße angebunden. Der zusätzliche Verkehr kann problemlos über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden. Eine weitere Verschärfung der Situation am Aachener Platz durch das Neubaugebiet ist nicht nachzuweisen und durch eine Machbarkeitsstudie belegt (Ausbau Aachener Platz). Außerdem wird der Aachener Platz in absehbarer Zeit umgebaut und an die unterschiedlichen Bedürfnisse angepasst. 5. Der Lärm durch die Fleher Brücke hat zugenommen. Jetzt kommen noch mehr Autos durch den internen Verkehr auf die bereits heute hier wohnende Bevölkerung zu. Was wird dagegen getan? Antwort der Verwaltung: Der Lärm durch den hinzukommenden Verkehr ist im Rahmen der Planung untersucht worden und verträgt sich mit den bestehenden und geplanten Nutzungen. Die Problematik des Lärms der Fleher Brücke ist bekannt. Da die Fleher Brücke im Zuständigkeitsbereich Ö Vorlagen - Nr. 61/ 78/2004 Seite 8 von 39 Stand: 13.04.2004, Vorlage Nr. 61/78/2004 des Rheinischen Autobahnamtes (RABA) Krefeld liegt, wurde dort nachgefragt, welche Möglichkeiten bestehen, auf der Brücke zusätzlichen aktiven Lärmschutz zu erricht

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 78/2004