Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 133/2004

Region. Einzelhandelskonzept westl.Ruhrgeb.+Ddorf

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Frankfurter Straße 245 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Das Regionale Einzelhandelskonzept für das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf bezieht sich nur auf die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Kommunale Einzelhandelskonzepte haben ihre “natürlichen” Grenzen. Dem koordinierten Verkaufsflächenwettrüsten der großen Handelskonzerne stehen die Kommunen ohne ein aufeinander abgestimmtes Verhalten alleine gegenüber. Es besteht oft die Befürchtung, dass die großflächige Niederlassung eines Handelsbetriebes in der Nachbargemeinde erfolgt, wenn zum Schutze der eigenen Handels- und Zentrenstruktur ein Standort verwei-gert wird. Hinzu kommt, dass die Verbraucher immer mobiler werden und oft schon wegen eines kleinen Preisvorteils längere Fahrzeiten in Kauf nehmen.

Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 133_2004_19494.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073432.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:37 GMT Number of Pages: 16 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 133/2004 Seite 1 von 16 Sitzung des APS am 23. Juni 2004 Vorlage Nr. 61/133 /2004 ___________________________________________________________________ Regionales Einzelhandelskonzept für das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf, Interkommunale Vereinbarung > RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 133/2004 Seite 2 von 16 Ö Vorlagen - Nr. 61/ 133/2004 Seite 3 von 16 Sitzung des APS am 23. Juni 2004 Vorlage Nr. 61/133 /2004 ___________________________________________________________________ Regionales Einzelhandelskonzept für das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf, Interkommunale Vereinbarung Die Kurzfassung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Westliche Ruhr-gebiet und Düsseldorf ist im Anhang zu dieser Drucksache abgedruckt. Beratungsfolgesfolge: 1. Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, Sitzung am 23. Juni 2004 2. Ausschuss für regionale und europäische Zusammenarbeit, Sitzung am 7. Juli 2004 3. Sitzung des Rates der Landeshauptstadt am 15. Juli 2004 1. Beschluss APS: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt von dem Regionalen Einzel-handelskonzept für das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf zustimmend Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt, das Konzept zu beschließen und die inter-kommunale Vereinbarung zu unterzeichnen. 2. Beschluss ERA: Der Ausschuss für Europäische und regionale Angelegenheiten nimmt von dem Regiona-len Einzelhandelskonzept für das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf zustimmend Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt, das Konzept zu beschließen und die interkommunale Vereinbarung zu unterzeichnen. 3. Beschluss Rat: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt das Regionalen Einzelhandels-konzept für das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf und tritt der interkommunalen Vereinbarung durch Unterschrift durch den Oberbürger der Landeshauptstadt Düsseldorf bei. - 4 -Seite 4 von 16 Begründung: Das Regionale Einzelhandelskonzept für das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf bezieht sich nur auf die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Kommunale Einzelhandelskonzepte haben ihre “natürlichen” Grenzen. Dem koordinierten Verkaufsflächenwettrüsten der großen Handelskonzerne stehen die Kommunen ohne ein aufeinander abgestimmtes Verhalten alleine gegenüber. Es besteht oft die Befürchtung, dass die großflächige Niederlassung eines Handelsbetriebes in der Nachbargemeinde erfolgt, wenn zum Schutze der eigenen Handels- und Zentrenstruktur ein Standort verwei-gert wird. Hinzu kommt, dass die Verbraucher immer mobiler werden und oft schon wegen eines kleinen Preisvorteils längere Fahrzeiten in Kauf nehmen. Die Städte Essen, Düsseldorf, Duisburg, Mülheim/Ruhr, Oberhausen sowie die kreis-angehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Wesel (Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel, Xanten) schlossen sich daher im Rahmen einer interkommunalen Verein-barung auf Initiative der Bezirksregierung Düsseldorf und auf Beschluss des Regionalra-tes zusammen, um in Kooperation mit den zuständigen Industrie- und Handelskammern (Essen, Duisburg und Düsseldorf) das “Regionale Einzelhandelskonzept für das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf” zu erarbeiten. Diesem Konzept liegt folgendes Ziel zugrunde: Zukünftig soll ein koordiniertes, regional abgestimmtes und regionalverträgliches Vorgehen bei Ansiedlungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Kooperation mit den zuständigen Industrie- und Handelskammern erreicht werden. Die Beteiligten beauftragten mit der Erstellung des Konzeptes die Büros Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung aus Lörrach und Junker Kruse Stadtforschung Stadt-planung aus Dortmund. Eine Arbeitsgruppe, in der alle Beteiligten vertreten waren, begleitetete den Erarbeitungsprozess in enger Abstimmung, eine Lenkungs - 5 -Seite 5 von 16 gruppe fasste die notwendigen Grundsatzbeschlüsse für den Ablauf des Erarbeitungs-verfahrens. Nach Abschluss des Erarbeitungsverfahrens wurde das abgestimmte, gemeinsam mit dem Gutachter erarbeitete Konzept dem Regionalrat vorgestellt. In seiner Sitzung vom 1. April 2004 begrüßte der Regionalrat die positiven Verwaltungs-voten zum Regionalen Einzelhandelskonzept und empfiehlt den Kommunalparlamenten, das Konzept positiv zu beschließen. Die Bezirksplanungsbehörde wurde beauftragt, die - 6 -Seite 6 von 16 wesentlichen Ergebnisse im Rahmen einer GEP-Änderung noch in 2004 umzusetzen. A. Regionales Einzelhandelskonzept - Aufbau und Inhalt Ausgehend von einer Analyse des Bestandes und der sich heute schon abzeichnenden Entwicklung (1) wird im Gutachten ein System aus sechs aufeinander abgestimmten Bausteinen (2) entwickelt und dargestellt, mit dem sich eine zukünftige Entwicklung zu einem gemeinsamen Wohl steuern lässt. 1. Analyse des Bestandes und der sich schon heute abzeichnenden Entwicklung In der Anlage zu dieser Vorlage befindet sich eine Zusammenfassung des Gut-achtens, in der alle wesentlichen Inhalte dargestellt werden, es wird hier daher nur noch auf die Inhalte hingewiesen, die für Düsseldorf von besonderer Bedeutung sind. Darstellung der vorhandenen Verkaufsflächen Das Einzelhandelsangebot in der Region Westliches Ruhrgebiet und Düsseldorf beträgt insgesamt rd. 3,6 Mio. qm Verkaufsfläche: Das größte Angebot zeigt sich in den ein-wohnerstärksten Städten Düsseldorf und Essen. Besondere Stärke von Düsseldorf ist dabei das Angebot in Bekleidung, Schuhen und sonstigen zentrenrelevanten Sortimenten. Eher unterdurchschnittlich ist das Angebot bei Nahrungs- und Genussmitteln sowie sonstigen nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Kaufkraftpotenziale Das Kaufkraftpotenzial ergibt sich im Wesentlichen aus der Bevölkerungszahl (in Düssel-dorf - im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen - zur Zeit stabil bis leicht wachsend) und dem lokalen Einkommensniveau (hier liegt Düsseldorf ebenfalls in Spitzenposition). Bindungsquoten Die Bindungsquote umfasst das Verhältnis zwischen Umsatz und Kaufkraftpotenzial. Anhand von Bindungsquoten läßt sich die Aussage treffen, ob eine Vollversorgung -- 7 -Seite 7 von 16 insgesamt oder branchen- oder sortimentsweise - vorliegt, oder in welchem Umfang Kaufkraftszu- oder -abflüsse vorliegen. Die höchsten Bindungsquoten im Bereich von 120% bis 140% werden in Düsseldorf, Moers, Mülheim und Oberhausen erreicht. Die Bindungsquote der Region mit 2,5 Mio. Einwohnern insgesamt liegt zur Zeit der Auf-stellung des Gutachtens bei 112%. Umsätze Die Umsätze sind abhängig von der Quantität (Größe der Verkaufsfläche) und Qualität (Attraktivität des Angebotes im Verhältnis zu den konkurrierenden Standorten) des lokalen Angebotes und damit verbunden, der Fähigkeit Kaufkraft zu binden. Düsseldorf erreicht dabei in allen Branchen gute Werte. Herausragend sind dabei - entsprechend der über-regionalen Bedeutung als Mode- und Einkaufsstadt - die zentrenrelevanten Sortimente insgesamt und dabei besonders die Branchen Bekleidung / Schuhe. Baurechtsanalyse Von den einzelnen Gemeinden, so auch von der Landeshauptstadt, wurde eine detaillierte Baurechtsanalyse hauptsächlich der Gewerbe-(GE), Industrie-(GI) und Misch-(MI) und Kerngebiete (MK) auf Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel und mögliche Poten-ziale durchgeführt. Die Baurechtsanalyse sollte versteckte Einzelhandelspotenziale in den Städten aufzeigen. Obwohl die Zahlen nicht als endgültiges Ergebnis zu verstehen sind, bilden sie eine Grundlage für die Darstellunge der Problemdimension: So ergibt sich für die Region zusammengerechnet ein Verkaufsflächenpotenzial von 2,3 Mio. qm Verkausfläche (VKF) Für die Landeshauptstadt ergab sich, dass das vorhandene Baurecht bereits weitgehend großflächigen Einzelhandel (ab 700 qm) ausschließt. In den verbliebenen Fällen, so z.B. im Bereich Lierenfeld werden z.Zt. Bebauungspläne zum Ausschluß von großflächigem Einzelhandel aufgestellt. Zukunftseinschätzung des Gutachters : Entwicklungsperspektiven Das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf wird nach Meinung der Gutachter mit etwa 430 Mio. bis 900 Mio € bis zum Jahr 2010 einen erkennbaren Rückgang von Kaufkraftpotenzi-al zu verzeichnen haben. Entsprechend wird der Umsatz zum Jahr 2010 um bis zu 900 - 8 -Seite 8 von 16 Mio zurückgehen. Bevölkerungs- und Kaufkraftrückgänge werden bis zum Jahr 2010 zu einem Verkaufsflächenüberhang bis zu 250.000 qm führen. Dieser Wert ist pauschal für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet worden. Die einzelnen Städte werden davon jedoch unterschiedlich je nach Bevölkerungsentwicklung und Standortqualität betroffen sein. Der Gutachter folgert daraus, dass auf das gesamte Gebiet bezogen insgesamt kaum noch Ansiedlungsspielräume bestehen, viele Ge-meinden werden sich auch im Bereich Einzelhandel mit „Rückbau“, und „Schrumpfung“ auseinandersetzten müssen. Die Situation Düsseldorfs unterscheidet sich hiervon vielfäl-tig, sowohl bezogen auf die Standortqualität (Attraktivität), als auch auf die positive Bevölkerungsentwicklung, bei der Sterbeüberschüsse immer noch durch Wanderungs-gewinne übertroffen werden . Städtebaulich-funktionale Zentren und Hauptergänzungsstandorte Neben der statistischen Erhebung der Verkaufsflächen und Kaufkraftflüsse ist die städte-bauliche Analyse der vorhandenen Zentren und Einzelhandelsstandorte ein wesentlicher Bestandteil des Gutachtens. Dabei werden Zentren und Sonderstandorte unterschieden und nach einer einheitlichen Matrix untersucht und dargestellt. Kleinere Nebenzentren in den Großstädten und Standorte unter 10.000m² Verkaufsfläche wurden nicht aufgenom-men. Die Darstellung der Düsseldorfer Standorte ist in Anlage 2 zu dieser Vorlage abgedruckt. Gegenüber dem ersten Entwurf des Konzeptes wurden die Düsseldorfer Standorte um die Zentren Oberbilk - KölnerStraße - und Rath - Westfalenstraße - ergänzt. Im Regionalen Einzelhandelskonzept für das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf sind jetzt die folgen-den Düsseldorfer Zentren aufgeführt: Hauptgeschäftszentrum: Innenstadt City, Nebenzentren: Nordstraße, Benrath, südliche Friedrichstraße / Bilker Bahnhof , Oberbilk / Kölner Straße und Rath / Westfalenstraße sowie die folgenden Sonderstandorte: Fachmarktstandort Mitte (Erkrather Straße / Kettwiger Straße), Fachmarktstandort Süd (Kappeler Straße / Reisholzer Bahnstraße), Fachmarktstandort West (Schiess-straße / Hansaallee), Fachmarktstandort Nord (Hamborner Straße / Theodor-straße), Fachmarktstandort Ost (Nach den Mauresköthen) Ikea (Oerschbachstraße) und Schaffrath (Aachener Straße). - 9 -Seite 9 von 16 Die Standortprofilmatrix wird sowohl für den Bestand als auch für die Entwicklungs-möglichkeiten und die endgültigen Standortziele dargestellt. 2. Bausteinkonzept für koordiniertes Handeln Es werden sechs strategische Bausteine für ein abgestimmtes, einheitliches koordiniertes Handeln bei möglichen Einzelhandels-Ansiedlungen und -erweiterungen entwickelt. Es sind dies: 1. Einheitliche Sortimentsliste 2. Lenkung zentrenrelevanter Sortimente im Rahmen der Standortzielmatrix 3. Nicht zentrenrelevante Sortimente: Interkommunale Potenzialräume 4. Moderationsverfahren als wesentlicher Kernpunkt 5. Gebietstypische Festsetzungen 6. Randsortimentsbegrenzungen zu 1: Einheitliche Sortimentsliste und zu 6: Randsortimentsbegrenzungen Diese sind erforderlich um für konkrete Standorte gegenüber Investoren einheitli-che Beschränkungen bezogen auf zulässige Sortimente und dazugehörige zulässige Verkaufsflächengrößen darzustellen. Für die vereinheitlichte Sortiments-liste muß ein politischer Beschluss gefasst werden. Dies gibt den Investoren Planungssicherheit und vereinfacht die Argumentation bei Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben. Randsortimentsbegrenzun-gen und eine Sortimentsliste werden in Düsseldorf bereits heute angewandt. - 10 -Seite 10 von 16 zu 2: Lenkung zentrenrelevanter Sortimente im Rahmen der Standortzielmatrix Dieser Baustein entspricht der langjährigen (etwa seit 1976) Praxis in der Lan-deshauptstadt Düsseldorf, großflächigen Einzelhandel nur an integrierten Stand-orten d. h. im Zentrum und in den Nebenzentren zuzulassen. Mit dem Fachmarkt-- 11 -Seite 11 von 16 konzept wurde diese Praxis 1995 auch auf großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten ausgedehnt. zu 3: Nicht zentrenrelevante Sortimente: Interkommunale Potenzialräume Dieser Baustein soll die Ansiedlung von großflächigen Vorhaben vorrangig auf Räume mit einer relativen Unterversorgung lenken. Die Anwendung dieses Bausteines ist auf Veranlassung u. a der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht obligatorisch. Wegen der relativen Randlage zum westlichen Ruhrgebiet und dem fehlenden Einbezug der Nachbargemeinden der Kreise Neuss und Mettmann wird dieser Baustein von der Stadt Düsseldorf nicht angewandt. zu 4: Moderationsverfahren Das Moderationsverfahren ist der wesentliche Kernpunkt des Regionalen Einzel-handelskonzeptes für das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf .Dieser Baustein beinhaltet ein Verfahren, nach dem die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe geprüft und mit den Nachbargemeinden und Kammern abgestimmt wird. Das Verfahren ist stufenmäßig abhängig sowohl von der Größe des Vorhabens als auch von der Qualität des Standortes. Für beides werden im Konzept Grenz- / Kennwerte bestimmt. Vom Prinzip her wurden bereits in der Vergangenheit Beteiligungsverfahren ange-wandt, es gab aber bisher keine klaren Kennwerte für den Rahmen der zu be-teiligenden Gemeinden. Verfahrensmäßig wird ein Teil der nach dem Baugesetz-buch notwendigen Abstimmungen mit den Nachbargemeinden und Kammern vorverlagert. Dies führt im Endeffekt zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Bauleitplanverfahren. zu 5: Gebietstypische Festsetzungen Durch gebietstypische Festsetzungen müssen in Gewerbe- und Industriegebieten die Ansiedlungsmöglichkeiten für großflächigen Einzelhandel entsprechend den Erfordernissen der Zentren- und Einzelhandelsentwicklung geregelt werden. Ansonsten wäre großflächiger Einzelhandel mit (nicht) zentrenrelevanten Sortimen-- 12 -Seite 12 von 16 ten in vielen Fällen (z.B. bei älteren Baunutzungsverordnungen) zulässig. Es bedarf somit dort einer Regelung, wo durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben negative Auswirkungen auf Zentren und Nebenzentren ausgehen könnten. Diese negativen Auswirkungen können z.B. von Verlagerungen von Kundenströmen oder von größeren Randsortimente ausgehen. Regionale Vereinbarung Kern der regionalen Vereinbarung über die zukünftige Bewertung und Steuerung von regional bedeutsamen Ansiedlungsvorhaben des Einzelhandels in der Region ist die frühzeitige gegenseitige Information und die Teilnahme an (mehrstufigen) M

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 133/2004