Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 70/ 22/2004

Ergänzung der Kalkulation für die Straßenreinigung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 30 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Februar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzung der Kalkulatio nen für die Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 1999 bis 2004.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 70/ 22/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Ergänzung der Kalkulation für die Straßenreinigungsgebühren Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzung der Kalkulatio nen für die Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 1999 bis 2004. Sachdarstellung: Im Laufe des Jahres 2003 änderte das Oberverwaltungsgericht in Münster seine Rechtsauffassung zur Berücksichtigung von Kosten des Winterdienstes im Rahmen der Kalkulation von Straßenreinigungsgebühren. Wenn, wie in Düsseldorf, keine eigene Winterdienstgebühr erhoben wird, muss nachgewiesen werden, dass die Kosten des Winterdienstes aus dem städtischen Zuschuss für den Haushalts-Unterabschnitt Straßenreinigung gedeckt wurden bzw. werden. In den beiliegenden Kalkulationen wird dieser Nachweis erbracht. An der Praxis der Gebührenermittlung ändert sich damit nichts. Mit zwei Urteilen im Jahr 2003 hat das OVG NW seine bisherige Rechtsprechungspraxis zur Straßenreinigungsgebühr geändert und eine generelle Trennung zwischen den allgemeinen Straßenreinigungskosten und den Kosten der Winterwartung gefordert. Rechtlicher Hintergrund hiefür war die Erkenntnis, dass beide Teilleistungen üblicherweise nicht in gleicher Weise im Interesse der gleichen Gebührenzahler erbracht werden; die Winterwartung orientiert sich in der Tat an anderen Kriterien als die allgemeine Straßenreinigung und kommt somit einem anders zugeschnittenen Kreis von Grundstückseigentümern "zugute". Für die besonderen hiesigen Verhältnisse in Düsseldorf lässt sich aber auch mit guten Gründen feststellen, dass die Winterwartung nur im öffentlichen Interesse erfolgt und daher aus dem städtischen Anteil an der Straßenreinigung zu finanzieren ist. Aus Gründen des lokalen Klimas im Westen des Landes NRW und am Rhein sind die Kosten für den Winterdienst in Düsseldorf - wie auch in anderen Großstädten an der Rheinschiene - vergleichsweise gering. Daneben bedient der Winterdienst in der Praxis ganz überwiegend Brücken, Kreuzungen und Straßenabschnitte von übergeordnetem Verkehrsinteresse. Diese Straßenabschnitte werden überwiegend als anliegerfreie Strecken auch nicht zur Straßenreinigungsgebühr veranlagt - sogenannte D-Straßen im Straßenverzeichnis -, so dass konsequenterweise auch deren Winterwartung von der Stadt zu finanzieren ist. Soweit daneben Winterwartung auf Straßen mit erschlossenen Grundstücken stattfindet, handelt es sich um die Wahrnehmung der der Stadt obliegenden Verkehrssicherungspflicht und die Winterwartung liegt auch aus Gründen der Aufrechterhaltung des innerstädtischen Verkehrs im öffentlichen Interesse. Damit wird auch die Reinigung dieser Abschnitte über den städtischen Anteil an den Kosten von Straßenreinigung und Winterdienst finanziert. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 70/ 22/2004 Seite 2 von 2 In den Kalkulationen für die Straßenreinigungsgebühren ist die Übernahme der Kosten für den Winterdienst durch den städtischen Steuerhaushalt allerdings bisher nicht separat nachgewiesen worden, da eine Aufspaltung des städtischen Anteils nicht notwendig gewesen ist. Die Kalkulationen für 1999 bis 2004 wurden entsprechend um eine Darstellung der aus dem Steuerhaushalt übernommenen Leistungsanteile ergänzt, um die Tragung der Winterwartungskosten durch die Stadt transparent zu machen. Die Gebührensätze für die Straßenreinigung für die Jahre 1999 bis 2004 ändern sich dadurch nicht. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 03.03.2003 -/- 2 Haupt- und Finanzausschuss 15.03.2004 -/- 2 Rat 25.03.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Ergänzte Gebührenkalkulation (nur in Papierform) Alternative: Keine Amt: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Nieß-Mache RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 70/ 22/2004