Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 9/2004

Finanzierung der Kita Eichenkreuzstraße 26

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Eichenkreuzstraße 26 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 3. März 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, befristet für den Zeitraum vom 01.08.2004 bis zum 31.07.2009 die100 %ige Betriebskostenförderung der Ergänzungsgruppen (40 Plätze) sowie die Übernahme der Kaltmiete für die Tageseinrichtung Eichenkreuzstraße 26 der evangelischen Klarenbach-Kirchengemeinde Düsseldorf-Holthausen.

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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 9/2004 JHA am 03.03.2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Finanzierung der Tageseinrichtung für Kinder der ev. Kirchengemeinde Düsseldorf-Holthausen, Eichenkreuzstraße 26 Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, befristet für den Zeitraum vom 01.08.2004 bis zum 31.07.2009 die100 %ige Betriebskostenförderung der Ergänzungsgruppen (40 Plätze) sowie die Übernahme der Kaltmiete für die Tageseinrichtung Eichenkreuzstraße 26 der evangelischen Klarenbach-Kirchengemeinde Düsseldorf-Holthausen. Sachdarstellung: Die evangelische Klarenbach-Kirchengemeinde hatte sich entschieden, aufgrund der unzureichenden Raumsituation an der Eichenkreuzstraße sowie fehlender finanzieller Mittel für einen umfangreichen Umbau und zum gleichzeitigen weiteren Betrieb von zwei Tageseinrichtungen, die Einrichtung an der Eichenkreuzstraße 26 zum 30.06.1999 zu schließen. Dies war jedoch nach einer Bedarfsanalyse für den Stadteil Holthausen und im Hinblick auf den Rechtanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht zu vertreten. In Verhandlungen mit der Kirchengemeinde konnte seinerzeit erreicht werden, dass die Einrichtung Eichenkreuzstraße 26 zunächst für die Dauer von zwei Jahren in der Trägerschaft der Kirchengemeinde als Ergänzungsgruppen weitergeführt wurde. Der Jugendhilfeausschuß stimmte in seiner Sitzung am 08.06.1999 einer entsprechenden Förderung zu. Diese Sonderfinanzierung wurde zwischenzeitlich für weitere 3 Jahre bis zum 31.07.2004 verlängert. Die evangelische Kirchengemeinde ist unter folgenden Voraussetzungen bereit, die Tageseinrichtung an der Eichenkreuzstraße 26 über das Jahr 2004 hinaus weiterzuführen. 1. Die bisherige Vereinbarung einer hundertprozentigen Bezuschussung bleibt bestehen. 2. Zum Ausgleich der entfallenden Miete zahlt die Stadt Düsseldorf einen ortsüblichen Mietzins in Höhe von 8,25 €/qm für die Einrichtung 3. Die Laufzeit der neuen Vereinbarung wird auf mindestens fünf Jahre festgelegt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 9/2004 JHA am 03.03.2004 Seite 2 von 3 Die Bedarfsdeckungsquote im Stadtteil Holt hausen beträgt laut aktueller Kindertagesstättenplanung 97,8 %. Rechnerisch besteht noch eine Fehlzahl von 9 Plätzen. Tatsächlich befanden sich noch 30 Kinder auf den Wartelisten. Im laufenden Kindergartenjahr ist die Situation nahezu unverändert. Im Stadtteil wird zur Zeit eine weitere Ergänzungsgruppe betrieben. In den nächsten Jahren ist ferner mit einer erheblichen Reduzierung des Angebotes der katholischen Einrichtungen im Stadtbezirk 9 zu rechnen. Der Stadt Düsseldorf stehen sowohl kurz- als auch mittelfristig keine Möglichkeiten zur Verfügung, den Nachfrageüberhang nach Kindergartenplätzen im Stadtbezirk 9 oder stadtbezirksübergreifend aufzufangen. Der Weiterbetrieb der Einrichtung Eichenkreuzstraße über den 31.07.2004 hinaus ist daher zwingend erforderlich. In Verhandlungen mit der Kirchengemeinde konnte erreicht werden, dass die Einrichtung Eichenkreuzstraße 26 zunächst für die Dauer von fünf Jahren in der Trägerschaft der Kirchengemeinde weitergeführt wird. Voraussetzung hierfür ist die Finanzierung der Betriebskosten in voller Höhe entsprechend den Ergänzungsgruppen (Regelfinanzierung 80 % zuzüglich 20 % freiwillig städtischer Zuschuß). Die Angemessenheit der Kaltmiete in Höhe von 8,25 €/qm wurde durch das Amt für Immobilienmanagement festgestellt. Die hierdurch zukünftig entstehenden finanziellen Auswirkungen für die Stadt Düsseldorf sind in den aktuellen Verhandlungen mit den evangelischen Trägern von Kindertageseinrichtungen und in der gesamtstädtischen Angebotskonzeption der Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf bereits berücksichtigt. Eine detaillierte Darstellung der voraussichtlich entstehenden Kosten befindet sich in der Anlage. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 03.03.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Alternative: Übernahme der Kindertageseinrichtung in städtische Trägerschaft. Eine Aufstellung der voraussichtlich entstehenden Kosten entnehmen Sie bitte der Anlage zu dieser Vorlage. Amt: Jugendamt RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 9/2004 JHA am 03.03.2004 Seite 3 von 3 Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche Kostendarstellung unter Einbeziehung der derzeit verfügbaren Informationen. Grundlage sind die voraussichtlichen Beträge für das Jahr 2004. Kirchliche Trägerschaft Städtische Trägerschaft 01.08.-31.12.04 2005 01.08.-31.12.04 2005 Personalkosten (4 Mitarbeiter) 47.754,80 114.611,53 47.754,80 114.611,53 Gesamtkosten 68.658,83 164.781,18 68.658,83 164.781,18 Trägeranteil (20% / 21%) 0,00 0,00 14.418,35 34.604,05 freiwillig. städtischer Zuschuß 13.731,77 32.956,24 0,00 0,00 Landeszuschuß (40% / 39,5%) 27.463,53 65.912,47 27.120,24 65.088,57 Städt. Zuschuß (40% / 39,5%) 27.463,53 65.912,47 27.120,24 65.088,57 Elternbeiträge (10 %) 6.865,88 16.478,12 6.865,88 16.478,12 städtischer Aufwand insgesamt 34.329,41 82.390,59 34.672,71 83.214,50 Summe Mehraufwand 343,29 823,91 Die entsprechenden Kosten für 4 Fachkräfte sind in den Sammelnachweis 1 zusätzlich einzustellen. Die Einnahmen aus den Elternbeiträgen werden kalkulatorisch mit 10 % der Betriebskosten veranschlagt. Im Falle einer städtischen Trägerschaft sind weitere Kostenblöcke hinzuzurechnen (z.B. Overheadkosten), die zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beziffert werden können.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 9/2004