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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 9/2004
JHA am 03.03.2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Finanzierung der Tageseinrichtung für Kinder der ev. Kirchengemeinde
Düsseldorf-Holthausen, Eichenkreuzstraße 26
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, befristet für den Zeitraum vom 01.08.2004 bis zum
31.07.2009 die100 %ige Betriebskostenförderung der Ergänzungsgruppen (40 Plätze)
sowie die Übernahme der Kaltmiete für die Tageseinrichtung Eichenkreuzstraße 26 der
evangelischen Klarenbach-Kirchengemeinde Düsseldorf-Holthausen.
Sachdarstellung:
Die evangelische Klarenbach-Kirchengemeinde hatte sich entschieden, aufgrund der
unzureichenden Raumsituation an der Eichenkreuzstraße sowie fehlender finanzieller
Mittel für einen umfangreichen Umbau und zum gleichzeitigen weiteren Betrieb von zwei
Tageseinrichtungen, die Einrichtung an der Eichenkreuzstraße 26 zum 30.06.1999 zu
schließen.
Dies war jedoch nach einer Bedarfsanalyse für den Stadteil Holthausen und im Hinblick
auf den Rechtanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht zu vertreten. In Verhandlungen
mit der Kirchengemeinde konnte seinerzeit erreicht werden, dass die Einrichtung
Eichenkreuzstraße 26 zunächst für die Dauer von zwei Jahren in der Trägerschaft der
Kirchengemeinde als Ergänzungsgruppen weitergeführt wurde. Der Jugendhilfeausschuß
stimmte in seiner Sitzung am 08.06.1999 einer entsprechenden Förderung zu. Diese
Sonderfinanzierung wurde zwischenzeitlich für weitere 3 Jahre bis zum 31.07.2004
verlängert.
Die evangelische Kirchengemeinde ist unter folgenden Voraussetzungen bereit, die
Tageseinrichtung an der Eichenkreuzstraße 26 über das Jahr 2004 hinaus
weiterzuführen.
1. Die bisherige Vereinbarung einer hundertprozentigen Bezuschussung bleibt
bestehen.
2. Zum Ausgleich der entfallenden Miete zahlt die Stadt Düsseldorf einen ortsüblichen
Mietzins in Höhe von 8,25 €/qm für die Einrichtung
3. Die Laufzeit der neuen Vereinbarung wird auf mindestens fünf Jahre festgelegt.
RSD AllVorlg.WPT
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Die Bedarfsdeckungsquote im Stadtteil Holt hausen beträgt laut aktueller
Kindertagesstättenplanung 97,8 %. Rechnerisch besteht noch eine Fehlzahl von 9
Plätzen. Tatsächlich befanden sich noch 30 Kinder auf den Wartelisten. Im laufenden
Kindergartenjahr ist die Situation nahezu unverändert. Im Stadtteil wird zur Zeit eine
weitere Ergänzungsgruppe betrieben. In den nächsten Jahren ist ferner mit einer
erheblichen Reduzierung des Angebotes der katholischen Einrichtungen im Stadtbezirk
9 zu rechnen. Der Stadt Düsseldorf stehen sowohl kurz- als auch mittelfristig keine
Möglichkeiten zur Verfügung, den Nachfrageüberhang nach Kindergartenplätzen im
Stadtbezirk 9 oder stadtbezirksübergreifend aufzufangen.
Der Weiterbetrieb der Einrichtung Eichenkreuzstraße über den 31.07.2004 hinaus ist
daher zwingend erforderlich.
In Verhandlungen mit der Kirchengemeinde konnte erreicht werden, dass die Einrichtung
Eichenkreuzstraße 26 zunächst für die Dauer von fünf Jahren in der Trägerschaft der
Kirchengemeinde weitergeführt wird. Voraussetzung hierfür ist die Finanzierung der
Betriebskosten in voller Höhe entsprechend den Ergänzungsgruppen (Regelfinanzierung
80 % zuzüglich 20 % freiwillig städtischer Zuschuß).
Die Angemessenheit der Kaltmiete in Höhe von 8,25 €/qm wurde durch das Amt für
Immobilienmanagement festgestellt.
Die hierdurch zukünftig entstehenden finanziellen Auswirkungen für die Stadt Düsseldorf
sind in den aktuellen Verhandlungen mit den evangelischen Trägern von
Kindertageseinrichtungen und in der gesamtstädtischen Angebotskonzeption der
Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf bereits berücksichtigt.
Eine detaillierte Darstellung der voraussichtlich entstehenden Kosten befindet sich in der
Anlage.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 03.03.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt
Alternative:
Übernahme der Kindertageseinrichtung in städtische Trägerschaft. Eine Aufstellung der
voraussichtlich entstehenden Kosten entnehmen Sie bitte der Anlage zu dieser Vorlage.
Amt:
Jugendamt
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Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
Kostendarstellung unter Einbeziehung der derzeit verfügbaren Informationen.
Grundlage sind die voraussichtlichen Beträge für das Jahr 2004.
Kirchliche Trägerschaft Städtische Trägerschaft
01.08.-31.12.04 2005 01.08.-31.12.04 2005
Personalkosten (4 Mitarbeiter) 47.754,80 114.611,53 47.754,80 114.611,53
Gesamtkosten 68.658,83 164.781,18 68.658,83 164.781,18
Trägeranteil (20% / 21%) 0,00 0,00 14.418,35 34.604,05
freiwillig. städtischer Zuschuß 13.731,77 32.956,24 0,00 0,00
Landeszuschuß (40% / 39,5%) 27.463,53 65.912,47 27.120,24 65.088,57
Städt. Zuschuß (40% / 39,5%) 27.463,53 65.912,47 27.120,24 65.088,57
Elternbeiträge (10 %) 6.865,88 16.478,12 6.865,88 16.478,12
städtischer Aufwand insgesamt 34.329,41 82.390,59 34.672,71 83.214,50
Summe Mehraufwand 343,29 823,91
Die entsprechenden Kosten für 4 Fachkräfte sind in den Sammelnachweis 1 zusätzlich
einzustellen.
Die Einnahmen aus den Elternbeiträgen werden kalkulatorisch mit 10 % der
Betriebskosten veranschlagt.
Im Falle einer städtischen Trägerschaft sind weitere Kostenblöcke hinzuzurechnen (z.B.
Overheadkosten), die zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beziffert werden können.