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Ö Vorlagen - Nr. 170 32/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Fischmarkt in Garath auf der Kurt-Schumacher-Straße, der Fritz-Erler-Straße und dem
Nikolaus Groß Platz in der Zeit vom 10. bis 12.Juni 2005
- Vorlage des Ordnungsamtes -
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung des Fischmarktes in Garath vom 10. bis
12.Juni 2005 als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewer beordnung zu folgenden
Öffnungszeiten:
freitags und samstags von 10.00 bis 20.00 Uhr
sonntags von 11.00 bis 19.00 Uhr
Sachdarstellung:
Es liegt ein Antrag auf Marktfestsetzung für die oben genannte Veranstaltung vor. Beantragt
wird die Festsetzung eines Fischmarktes mit Verkaufs- und Bühnenshow auf der Kurt-
Schumacher-Straße, der Fritz-Erler-Straße und dem Nikolaus-Groß-Platz. Der monatlich auf der
gleichen Veranstaltungsfläche stattfindende Trödelmarkt wurde für Juni nicht festgesetzt, so
dass das gesetzliche Erfordernis des monatlichen Zeitabstandes zwischen den Jahrmärkten
gewahrt ist.
Es bestehen gegen die Festsetzung des Marktes keine Bedenken, da es bei den
zurückliegenden Fischmärkten in Garath zu keinen nennenswerten Beschwerden gekommen
ist. Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf
auch nicht durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrz euge
eingeschränkt werden.
3. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten.
4. Für die Wasserversorgung der Aussteller benutzte Hydranten müssen auch für
die Feuerwehr jederzeit nutzbar bleiben.
5. Bei den Feuerwehrzufahrten für den Fußgängerzonenbereich sind diese in voller
Breite freizuhalten. Bei Kreuzungen und Einmündungen sind im 5 m-Bereich
keine Verkaufsstände aufzustellen (Kurvenradius der Feuerwehrfahrzeuge).
6. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geor dneten
Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern.
Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
7. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
8. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
9. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 170 32/2005
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Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99410 Herr Saffer.
10. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
11. Der anfallende Müll darf nicht in die öffentlichen Abfallbehälter gegeben werden,
sondern muß gesondert entsorgt werden.
12. Über die vorgegebene Veranstaltungsfläche hinaus dürfen keine weiteren Örtlichkeiten
mit Trödelständen bebaut werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
RSD AllVorlg.WPT