Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 170 32/2005

Fischmarkt 2005

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Jakob-Kneip-Straße 74 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 13. April 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung des Fischmarktes in Garath vom 10. bis 12.Juni 2005 als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 170 32/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Fischmarkt in Garath auf der Kurt-Schumacher-Straße, der Fritz-Erler-Straße und dem Nikolaus Groß Platz in der Zeit vom 10. bis 12.Juni 2005 - Vorlage des Ordnungsamtes - Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung des Fischmarktes in Garath vom 10. bis 12.Juni 2005 als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewer beordnung zu folgenden Öffnungszeiten: freitags und samstags von 10.00 bis 20.00 Uhr sonntags von 11.00 bis 19.00 Uhr Sachdarstellung: Es liegt ein Antrag auf Marktfestsetzung für die oben genannte Veranstaltung vor. Beantragt wird die Festsetzung eines Fischmarktes mit Verkaufs- und Bühnenshow auf der Kurt- Schumacher-Straße, der Fritz-Erler-Straße und dem Nikolaus-Groß-Platz. Der monatlich auf der gleichen Veranstaltungsfläche stattfindende Trödelmarkt wurde für Juni nicht festgesetzt, so dass das gesetzliche Erfordernis des monatlichen Zeitabstandes zwischen den Jahrmärkten gewahrt ist. Es bestehen gegen die Festsetzung des Marktes keine Bedenken, da es bei den zurückliegenden Fischmärkten in Garath zu keinen nennenswerten Beschwerden gekommen ist. Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen: Auflagen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf auch nicht durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrz euge eingeschränkt werden. 3. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten. 4. Für die Wasserversorgung der Aussteller benutzte Hydranten müssen auch für die Feuerwehr jederzeit nutzbar bleiben. 5. Bei den Feuerwehrzufahrten für den Fußgängerzonenbereich sind diese in voller Breite freizuhalten. Bei Kreuzungen und Einmündungen sind im 5 m-Bereich keine Verkaufsstände aufzustellen (Kurvenradius der Feuerwehrfahrzeuge). 6. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geor dneten Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 7. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 8. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 9. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 170 32/2005 Seite 2 von 2 Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99410 Herr Saffer. 10. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 11. Der anfallende Müll darf nicht in die öffentlichen Abfallbehälter gegeben werden, sondern muß gesondert entsorgt werden. 12. Über die vorgegebene Veranstaltungsfläche hinaus dürfen keine weiteren Örtlichkeiten mit Trödelständen bebaut werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 32/2005