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Ö Vorlagen - Nr. 170 44/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte in Garath auf dem Schützenplatz Frankfurter Straße im 2. Halbjahr 2005
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung von sechs Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2005
in Garath auf dem Schützenplatz Frankfurter Straße als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der
Gewerbeordnung für folgende Termine:
Samstag/Sonntag: 02./03.07.05 03./04.09.05 05./06.11.05
06./07.08.05 01./02.10.05 03./04.12.05
Öffnungszeiten: samstags 08.00 bis 18.00 Uhr
sonntags 11.00 bis 18.00 Uhr
Die Festsetzung des Marktes am Montag, dem 03.10.2005, wird abgelehnt.
Sachdarstellung:
Es liegt ein Antrag des Marktveranstalters für die Festsetzung von einmal monatlich
durchzuführenden Trödelmärkten im Jahre 2005 vor. Bei der Kontrolle des Marktes am 06.03.2005
wurde festgestellt, dass sowohl die Preisauszeichnungen der Waren als auch die Namensangaben
an den Ständen überwiegend fehlten. Der Veranstalter wurde über diesen Missstand informiert. Er
versicherte daraufhin, bei den folgenden Veranstaltungen für entsprechende Abhilfe Sorge zu
tragen. Bei der am 02.04.2005 durchgeführten Kontrolle des Marktes wurden keine weiteren
Verstöße festgestellt. Es bestehen gegen die Festsetzung von 6 Terminen für das 2. Halbjahr 2005
keine Bedenken.
Der beantragten Festsetzung auch am Montag, dem 03.10.2005 (Tag der Deutschen
Einheit), kann nicht zugestimmt werden, da hierdurch im Monat Oktober entgegen der Regel (eine
Ausnahmegenehmigung pro Monat) zwei Ausnahmen vom Ladenschlussgesetz zugelassen würden.
Überschneidungen mit den Trödelmärkten in Garath Zentrum Ost und Hellerhof gibt es nicht.
Es wird empfohlen, die oben aufgeführten Termine mit folgenden Auflagen festzusetzen:
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten.
3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr,
indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und
Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
4. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
5. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben
unter Tel. 830-99410 Herr Saffer.
6. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden
.
7. Die Wohnstraße Am Kappler Feld, Dresdner Straße, Matthias-Erzberger-Straße und
Reinhold-Schneider-Straße sind durch Absperrgitter mit Verkehrszeichen 250 StVO und
Zusatz "Anlieger frei" für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die Zufahrten müssen von
Ordnungskräften des Veranstalters betreut werden, wobei je nach Witterung und
Besucherandrang flexibel zu reagieren ist.
8. Es dürfen nur abgerundete Absperrpfähle benutzt werden.
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Ö Vorlagen - Nr. 170 44/2005
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt