Fußgängerüberweg
Themen
Aus der amtlichen Vorlage
Auf der Elternversammlung der benachbarten städtischen Grundschule an der Neustrelitzer Straße wurde deutlich, dass gerade für Schulanfänger, die die Stettiner Straße in Richtung Stralsunder Straße, Greifswalder Straße und Buchholzer Busch an dieser Stelle überqueren müssen, zur Sicherung des Schulweges ein "Zebrastreifen" mit entsprechender Ausschilderung erforderlich ist. In Höhe der Hauptschule Stettiner Straße wurde bereits vor Jahren ein entsprechender Fußgängerüberweg eingerichtet, um den Schülern den Überweg über die Stettiner Straße zu erleichtern und Gefahren, durch den Straßenverkehr zu vermeiden." Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat geprüft, inwieweit die Randbedingungen für das Anlegen eines Fußgängerüberweges gegeben sind. Die Prüfung - Zählung vom 04.03.2004 ist beigefügt - hat ergeben, dass weder die Anzahl der Fußgänger noch die Menge des motorisierten Individualverkehrs annähernd an die Werte heranreichen, die für das Anlegen eines Fußgängerüberweges gefordert werden. Im Hinblick auf diese Ergebnisse empfiehlt die -Verwaltung, keinen Fußgängerüberweg anzulegen.
Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Bezirksvertretung 10
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 71/2004