Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 170 71/2004

Fußgängerüberweg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Kleesattel-Straße 13 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 12. Mai 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Auf der Elternversammlung der benachbarten städtischen Grundschule an der Neustrelitzer Straße wurde deutlich, dass gerade für Schulanfänger, die die Stettiner Straße in Richtung Stralsunder Straße, Greifswalder Straße und Buchholzer Busch an dieser Stelle überqueren müssen, zur Sicherung des Schulweges ein "Zebrastreifen" mit entsprechender Ausschilderung erforderlich ist. In Höhe der Hauptschule Stettiner Straße wurde bereits vor Jahren ein entsprechender Fußgängerüberweg eingerichtet, um den Schülern den Überweg über die Stettiner Straße zu erleichtern und Gefahren, durch den Straßenverkehr zu vermeiden." Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat geprüft, inwieweit die Randbedingungen für das Anlegen eines Fußgängerüberweges gegeben sind. Die Prüfung - Zählung vom 04.03.2004 ist beigefügt - hat ergeben, dass weder die Anzahl der Fußgänger noch die Menge des motorisierten Individualverkehrs annähernd an die Werte heranreichen, die für das Anlegen eines Fußgängerüberweges gefordert werden. Im Hinblick auf diese Ergebnisse empfiehlt die -Verwaltung, keinen Fußgängerüberweg anzulegen.

Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 170 71/2004 Seite 1 von 1 Informationsvorlage Betrifft: Fußgängerüberweg Stettiner Straße - Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement vom 30.04.2004 - Die Bezirksvertretung 10 hat in ihrer Sitzung am 22.07.2003 folgenden Antrag - einstimmig - beschlossen: "Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der Stettiner Straße in Höhe der Einmündung Stralsunder Straße ein weitere Fußgängerüberweg durch Einrichtung eines Zebrastreifens ausgewiesen werden kann. Sachdarstellung: Auf der Elternversammlung der benachbarten städtischen Grundschule an der Neustrelitzer Straße wurde deutlich, dass gerade für Schulanfänger, die die Stettiner Straße in Richtung Stralsunder Straße, Greifswalder Straße und Buchholzer Busch an dieser Stelle überqueren müssen, zur Sicherung des Schulweges ein "Zebrastreifen" mit entsprechender Ausschilderung erforderlich ist. In Höhe der Hauptschule Stettiner Straße wurde bereits vor Jahren ein entsprechender Fußgängerüberweg eingerichtet, um den Schülern den Überweg über die Stettiner Straße zu erleichtern und Gefahren, durch den Straßenverkehr zu vermeiden." Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat geprüft, inwieweit die Randbedingungen für das Anlegen eines Fußgängerüberweges gegeben sind. Die Prüfung - Zählung vom 04.03.2004 ist beigefügt - hat ergeben, dass weder die Anzahl der Fußgänger noch die Menge des motorisierten Individualverkehrs annähernd an die Werte heranreichen, die für das Anlegen eines Fußgängerüberweges gefordert werden. Im Hinblick auf diese Ergebnisse empfiehlt die -Verwaltung, keinen Fußgängerüberweg anzulegen. Ich bitte dies der Bezirksvertretung 10 mitzuteilen Hein Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 25.05.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Dezernentin / Dezernent: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 71/2004