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Ö Vorlagen - Nr. 178 36/2004
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Informationsvorlage
Schutz der Grünflächen und Parkregelung Königsberger Straße
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 04.12.2003 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, bei künftigen Vorlagen zur Genehmigung
von Trödelmärkten auf dem OBI-Parkplatz an der Königsberger Straße als
zusätzliche Auflage zu stellen, dass das Befahren der Grünflächen an der
Königsberger Straße durch geeignete Maßnahmen (z.B. Trassierband) zu
unterbinden ist. Hinsichtlich der Auflage Nr. 16 - Bereitstellung zusätzlichen
Parkraums - wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, welche Flächen im Sinne
der Auflage zur Verfügung gestellt wurden / werden und ob nicht noch weitere
private Flächen an der Königsberger Straße hierfür in Betracht kommen.
Des weiteren wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob nicht entlang der
Königsberger Straße ein durchgehendes eingeschränktes Haltverbot für die
Fahrbahn beschildert werden kann und die Baumscheiben auf der Königsberger
Straße mit "Bügeln" versehen werden können.
Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung mit, dass der Marktveranstalter versichert hat,
dass künftig die Grünflächen vermehrt durch Trassierband und Leuchtkegel abgesperrt
werden. Eine entsprechende Auflage wird in die Marktfestsetzungen integriert. Ferner
werden zur Wahrung dieser Auflage zusätzliche Verkehrsordner vom Veranstalter
abgestellt. Die bisherige Parkfläche auf dem Grundstück der Firma Dibag konnte zuletzt
nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, da die Firma das Grundstück veräußert hatte.
Anfang Januar konnte ein Vertrag mit der neuen Grundstückseigentümerin abgeschlossen
werden, so dass bei den kommenden Marktveranstaltungen wieder Parkraum auf dem
Grundstück Königsberger Straße 100 zur Verfügung gestellt werden kann.
Bezüglich der Halteverbotregelung teilt das Fachamt mit, dass die Königsberger Straße
mit hohem Aufwand zwischen der Ronsdorfer Straße und der Posener Straße umgebaut
und weitestgehend mit Schrägparkbuchten versehen worden ist. Während der Woche und
an veranstaltungsfreien Wochenenden ist der zur Verfügung stehende Parkraum mehr als
ausreichend. Auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge werden nicht angetroffen. Selbst ein
Parken auf der Fahrbahn an den etwas breiteren Vorsprüngen der Schrägparkstreifen
behindert kaum den Gegenverkehr, da die Straße sehr breit ist und der Verkehr sich an
den Veranstaltungstagen - ausschließlich sonntags - doch sehr in Grenzen hält. Ein
durchgehendes eingeschränktes Haltverbot wäre daher unangemessen. Zudem ist es
Sache des Veranstalters, für einen behinderungsfreien Verkehrsfluss zu sorgen. Die
Baumscheiben von der Ronsdorfer Straße bis zur Einmündung Wilhelm-Heinrich-Weg
sind in der 4. KW mit Bügeln versehen worden.
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