Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 42/2004

Trödelmärkte Königsberger Straße im 1. Halbjahr 04

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Februar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt 1. den Widerruf der Marktfestsetzungen für die Trödelmärkte Königsberger Straße am 14.03.2004, 18.04.2004 und 16.05.2004 2. ersatzweise die Festsetzung von drei Sonntagströdelmärkten gemäß § 68 Abs.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Königsberger Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Trödelmärkte Königsberger Straße im 1. Halbjahr 2004, hier: 1. Trödelmärkte auf dem OBI - Parkplatz, Königsberger Straße 87 2. Trödelmärkte in den Posener Hallen, Königsberger Straße 188 - Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 GO NW in Verbindung mit § 60 GO NW Beschluss: Der Bezirksvorsteher, Herr Schulte, und die 1. stellvertretende Bezirksvorsteherin, Frau Lange, stimmen 1. dem Widerruf der Marktfestsetzungen für die Trödelmärkte Königsberger Straße am 14.03.2004, 18.04.2004 und 16.05.2004 und 2. der ersatzweisen Festsetzung von drei Sonntagströdelmärkten gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung am 14.03.2004, 04.04.2004 und 09.05.2004, in der Zeit von 11.00 - 18.00 Uhr, in den Posener Hallen zu. Begründung: Da die nächste Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 04.03. 2004 stattfindet, ist es wegen der Verpflichtung zur unverzüglichen Umsetzung des gerichtlic hen Beschlusses und für die Planungssicherheit der Veranstalter erforderlich, eine Dringlichkeitsentscheidung zu treffen. - Schulte - - Lange - Bezirksvorsteher 1. stellv. Bezirksvorsteherin Beschlussentwurf: Bezirksvertretung 8 stimmt der Dringlichkeitsentscheidung zu. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 Anlage Betrifft: Trödelmärkte Königsberger Straße im 1. Halbjahr 2004, hier: 1. Trödelmärkte auf dem OBI - Parkplatz, Königsberger Straße 87 2. Trödelmärkte in den Posener Hallen, Königsberger Straße 188 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt 1. den Widerruf der Marktfestsetzungen für die Trödelmärkte Königsberger Straße am 14.03.2004, 18.04.2004 und 16.05.2004 2. ersatzweise die Festsetzung von drei Sonntagströdelmärkten gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung am 14.03.2004, 04.04.2004 und 09.05.2004 in den Posener Hallen Öffnungszeit: 11.00 bis 18.00 Uhr Sachdarstellung: Erstmalig für das Jahr 2003 wurden auch Sonntagsmärkte in den Posener Hallen beantragt. Da in einem Stadtteil nur ein "Sonntagsmarkt" pro Monat genehmigungsfähig ist, um dem gesetzlich vorgeschriebenen größeren Zeitabstand zwischen den Märkten gerecht zu werden, hätte bei Genehmigung dieser Märkte eine Aufteilung zwischen den Märkten auf dem OBI-Parkplatz und den Märkten in den Posener Hallen stattfinden müssen. Die Sonntagsmärkte in den Posener Hallen wurden erstmalig durch Beschluss der Bezirksvertretung 8 vom 07.11.2002 abgelehnt. Zuletzt durch Beschluss vom 06.11.2003 wurden alle beantragten Märkte für das 1. Halbjahr 2004 zu Gunsten der Veranstaltungsfläche auf dem OBI-Parkplatz festgesetzt. Gegen die Ablehnung der beantragten Sonntagsmärkte in den Posener Hallen hat der Veranstalter Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde von der Bezirksregierung zurückgewiesen. Der Veranstalter hat daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und gleichzeitig eine Eilentscheidung nach § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung beantragt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Antrag durch Beschluss vom 15.12.2003 stattgegeben (Beschluss liegt der BV 8 in Kopie vor). Die Beschwerde des beigeladenen Marktveranstalters (Königsberger Straße) wegen Bestandsschutzes für die bereits festgesetzten Märkte wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26.01.2004 zurückgewiesen, so dass die Stadtverwaltung nunmehr verpflichtet ist, die Beschlusslage (Widerruf der bereits festgesetzen Märkte und gleichmäßige Aufteilung der Märkte unter den konkurrierenden Bewerbern) umzusetzen. Das heißt, dass für das 1. Halbjahr 2004 eine Aufteilung der beantragten Märkte erfolgen muss. Da die Veranstaltungen im Januar und Februar bereits zu Gunsten des Trödelmarktes Königsberger Straße gelaufen sind, werden die Märkte im März, April und Mai zu Gunsten der Posener Hallen festgesetzt während der Juni Termin zu Gunsten Königsberger Straße festgesetzt bleibt, so dass insgesamt für das 1. Halbjahr eine gleichmäßige Aufteilung erfolgt ist. Zwischenzeitlich gibt es 4 verschiedene Antragsteller für Trödelmärkte auf dem OBI- Parkplatz Königsberger Straße. Eine Berücksichtigung dieser Veranstalter für das 1. Seite 3 von 4 Halbjahr 2004 ist auf Grund der verspäteten Antragstellung nicht mehr tunlich. Jedoch für das 2. Halbjahr 2004 müssen auch diese Anträge Berücksichtigung finden, so dass dann eine Aufteilung unter allen Antragstellern (jeden Monat ein anderer Veranstalter) erfolgen muss. Es wird empfohlen, den Anträgen unter folgenden Auflagen zu entsprechen: Trödelmarkt auf dem OBI-Parkplatz: 1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. Auch die Feuerwehrzufahrten der anliegenden Geschäftshäuser sind freizuhalten. 3. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten. 4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten. 5. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 6. Das Zuparken der Einfahrten der Anliegerfirmen ist durch Absperrungen mittels Flatterband zu verhindern. 7. Das Parken auf dem Gehweg und auf allen Grünflächen außerhalb der Parkbuchten entlang der Königsberger Straße ist durch den Einsatz eines Ordnungsdienstes zu verhindern. 8. Die Straße „An der Schützenwiese" ist - zum Schutz des anliegenden Wohngebietes vor Parksuch- und Anreiseverkehr - abzusperren. 9. Durch Beschilderung ist sicherzustellen, daß der Hauptanreiseverkehr über die Ronsdorfer Straße erfolgt. 10. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 11. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258 Herr Giesen. 12. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 13. Hinweisschilder oder Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen. Zusatzauflagen für den Trödelmarkt auf dem OBI-Parkplatz: 14. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 15. Der Parkplatz des anliegenden OBI-Gartencenters ist den Trödelmarktbesuchern als Parkfläche zur Verfügung zu stellen. 16. Auf den anliegenden Grundstücken ist für die Besucher zusätzlicher Parkraum bereitzustellen. Zusatzauflage für den Trödelmarkt in den Posener Hallen: 14. Die Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Baugenehmigung Nr. 32-BA-492 vom 22.08.1996 behalten weiterhin ihre Gültigkeit. RSD AllVorlg.WPT Seite 4 von 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdat um Ergebnis Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 42/2004