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Beschlussvorlage
Trödelmärkte Königsberger Straße im 1. Halbjahr 2004, hier:
1. Trödelmärkte auf dem OBI - Parkplatz, Königsberger Straße 87
2. Trödelmärkte in den Posener Hallen, Königsberger Straße 188
- Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 GO NW in Verbindung
mit § 60 GO NW
Beschluss: Der Bezirksvorsteher, Herr Schulte, und die 1. stellvertretende
Bezirksvorsteherin, Frau Lange, stimmen
1. dem Widerruf der Marktfestsetzungen für die Trödelmärkte
Königsberger Straße am 14.03.2004, 18.04.2004 und
16.05.2004 und
2. der ersatzweisen Festsetzung von drei Sonntagströdelmärkten
gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung am 14.03.2004,
04.04.2004 und 09.05.2004, in der Zeit von 11.00 - 18.00 Uhr,
in den Posener Hallen zu.
Begründung: Da die nächste Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 04.03. 2004
stattfindet, ist es wegen der Verpflichtung zur unverzüglichen
Umsetzung des gerichtlic hen Beschlusses und für die
Planungssicherheit der Veranstalter erforderlich, eine
Dringlichkeitsentscheidung zu treffen.
- Schulte - - Lange -
Bezirksvorsteher 1. stellv. Bezirksvorsteherin
Beschlussentwurf:
Bezirksvertretung 8 stimmt der Dringlichkeitsentscheidung zu.
RSD AllVorlg.WPT
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Anlage
Betrifft:
Trödelmärkte Königsberger Straße im 1. Halbjahr 2004, hier:
1. Trödelmärkte auf dem OBI - Parkplatz, Königsberger Straße 87
2. Trödelmärkte in den Posener Hallen, Königsberger Straße 188
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt
1. den Widerruf der Marktfestsetzungen für die Trödelmärkte Königsberger Straße
am 14.03.2004, 18.04.2004 und 16.05.2004
2. ersatzweise die Festsetzung von drei Sonntagströdelmärkten gemäß § 68 Abs.
2 der Gewerbeordnung am 14.03.2004, 04.04.2004 und 09.05.2004 in den
Posener Hallen
Öffnungszeit: 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Erstmalig für das Jahr 2003 wurden auch Sonntagsmärkte in den Posener Hallen
beantragt. Da in einem Stadtteil nur ein "Sonntagsmarkt" pro Monat genehmigungsfähig
ist, um dem gesetzlich vorgeschriebenen größeren Zeitabstand zwischen den Märkten
gerecht zu werden, hätte bei Genehmigung dieser Märkte eine Aufteilung zwischen den
Märkten auf dem OBI-Parkplatz und den Märkten in den Posener Hallen stattfinden
müssen. Die Sonntagsmärkte in den Posener Hallen wurden erstmalig durch Beschluss
der Bezirksvertretung 8 vom 07.11.2002 abgelehnt. Zuletzt durch Beschluss vom
06.11.2003 wurden alle beantragten Märkte für das 1. Halbjahr 2004 zu Gunsten der
Veranstaltungsfläche auf dem OBI-Parkplatz festgesetzt. Gegen die Ablehnung der
beantragten Sonntagsmärkte in den Posener Hallen hat der Veranstalter Widerspruch
eingelegt. Der Widerspruch wurde von der Bezirksregierung zurückgewiesen. Der
Veranstalter hat daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und gleichzeitig
eine Eilentscheidung nach § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung beantragt. Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Antrag durch Beschluss vom 15.12.2003
stattgegeben (Beschluss liegt der BV 8 in Kopie vor). Die Beschwerde des beigeladenen
Marktveranstalters (Königsberger Straße) wegen Bestandsschutzes für die bereits
festgesetzten Märkte wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf
vom 26.01.2004 zurückgewiesen, so dass die Stadtverwaltung nunmehr verpflichtet ist,
die Beschlusslage (Widerruf der bereits festgesetzen Märkte und gleichmäßige Aufteilung
der Märkte unter den konkurrierenden Bewerbern) umzusetzen.
Das heißt, dass für das 1. Halbjahr 2004 eine Aufteilung der beantragten Märkte erfolgen
muss. Da die Veranstaltungen im Januar und Februar bereits zu Gunsten des
Trödelmarktes Königsberger Straße gelaufen sind, werden die Märkte im März, April und
Mai zu Gunsten der Posener Hallen festgesetzt während der Juni Termin zu Gunsten
Königsberger Straße festgesetzt bleibt, so dass insgesamt für das 1. Halbjahr eine
gleichmäßige Aufteilung erfolgt ist.
Zwischenzeitlich gibt es 4 verschiedene Antragsteller für Trödelmärkte auf dem OBI-
Parkplatz Königsberger Straße. Eine Berücksichtigung dieser Veranstalter für das 1.
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Halbjahr 2004 ist auf Grund der verspäteten Antragstellung nicht mehr tunlich. Jedoch für
das 2. Halbjahr 2004 müssen auch diese Anträge Berücksichtigung finden, so dass dann
eine Aufteilung unter allen Antragstellern (jeden Monat ein anderer Veranstalter) erfolgen
muss.
Es wird empfohlen, den Anträgen unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
Trödelmarkt auf dem OBI-Parkplatz:
1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf
auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht
eingeschränkt werden. Auch die Feuerwehrzufahrten der anliegenden
Geschäftshäuser sind freizuhalten.
3. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten.
4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten.
5. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert
wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
6. Das Zuparken der Einfahrten der Anliegerfirmen ist durch Absperrungen mittels
Flatterband zu verhindern.
7. Das Parken auf dem Gehweg und auf allen Grünflächen außerhalb der
Parkbuchten entlang der Königsberger Straße ist durch den Einsatz eines
Ordnungsdienstes zu verhindern.
8. Die Straße „An der Schützenwiese" ist - zum Schutz des anliegenden
Wohngebietes vor Parksuch- und Anreiseverkehr - abzusperren.
9. Durch Beschilderung ist sicherzustellen, daß der Hauptanreiseverkehr über die
Ronsdorfer Straße erfolgt.
10. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
11. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258 Herr Giesen.
12. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
13. Hinweisschilder oder Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind
unverzüglich nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen.
Zusatzauflagen für den Trödelmarkt auf dem OBI-Parkplatz:
14. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
15. Der Parkplatz des anliegenden OBI-Gartencenters ist den Trödelmarktbesuchern
als Parkfläche zur Verfügung zu stellen.
16. Auf den anliegenden Grundstücken ist für die Besucher zusätzlicher Parkraum
bereitzustellen.
Zusatzauflage für den Trödelmarkt in den Posener Hallen:
14. Die Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Baugenehmigung Nr. 32-BA-492
vom 22.08.1996 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
RSD AllVorlg.WPT
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Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdat
um
Ergebnis
Bezirksvertretung 8 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch
nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt