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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2003\41_ 1_2004_17659.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00070488.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:04 GMT
Number of Pages: 10
Markdown Content:
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
41/ 1/2004
> Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr)
Stadtdirektor Grosse-Brockhoff
> Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen
Immobilienmanagement/Tonhalle
> Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Herr Görtzen, Amt 23 und Herrn Lohe, Dezernat 09 94535, 93092
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung)
x Hochbauvorhaben Tiefbauvorhaben 1 – Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
Bezirksvertretung Bauausschuss x Fachausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten
Sanierung der Tonhalle - Grundsatzbeschluss - 2M00007364334094000 19.800.000 EUR
2 – Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten
-30.000 EUR -35.000 EUR 1.600.000 EUR 1.535.000 EUR
> zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen)
abzüglich Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bruttofolgekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.535.000 EUR
Entfallende Ausgaben/Einnahmen Ausgaben Einnahmen – oder + Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 1.535.000 EUR
3 – Erforderliche Planungsleistungen
Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI), soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen: – Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung – Ausführungsplanung – Vorplanung einschließlich Kostenschätzung – Genehmigungsplanung – Mengenberechnung und Kostenanschlag
4 – Beschlussdarstellung
Bezirksvertretung Bauausschuss x Fachausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat beauftragt die Verwaltung, für das folgende Projekt die Planung durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen. Projektbezeichnung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Sanierung der Tonhalle auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben (z. B. BauONW, div. Unfallvorschriften) mit Gesamtkosten von voraussichtlich 19,8 Mio. EUR (Kostenrahmen) und die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für die Planung und für die Anmietung der elektroakustischen Anlage zur Verbesserung der Raumakustik. Stadt Düsseldorf Lg 132 – 02.2002 (PVR)
> 5 – Sachdarstellung
# 1. Bisherige Entwicklung
In der Tonhalle stehen in den nächsten Jahren verschiedene Investitionen an, die nicht erst mittel- bis langfristig umgesetzt werden können. Es fanden Sachverständigenprüfungen in den Bereichen Lüftungs- und Klimatechnik, Allgemeinelektrik, Evakuierungs- und Alarmierungstechnik und der Rauchabzugstechnik statt, bei denen brandschutztechnische Sicherheitsmängel festgestellt wurden. Zudem wurden bei der Wiederkehrenden Prüfung der Versammlungsstätte am 02.07.03 ebenfalls Mängel betreffend des baulichen Brandschutzes festgestellt. Insgesamt bestand Anlass ein Brandschutzkonzept in Auftrag zu geben, welches nun seit Mitte November 2003 vorliegt. Die Tonhalle wurde im Jahre 1989 auf asbesthaltige Bauteile untersucht. Bei Neubewertungen in den folgenden Jahren ergaben sich keine Hinweise auf eine Einordnung in die Dringlichkeitsstufe 1. Durch die o. g. Maßnahmen ist es jedoch sinnvoll, die Asbestsanierung nun gleichzeitig in Angriff zu nehmen, zumal im Jahre 2003 bei Sicherungsarbeiten weiterer Asbest vorgefunden wurde. Insbesondere könnte man zeitgleich die Akustikprobleme im Kuppelsaal beheben. Zusätzlich müssen umfangreiche Bauunterhaltungsmaßnahmen erfolgen.
# 2. Gesetzlich notwendige Maßnahmen
Die sicherheitsrelevanten Mängel müssen kurzfristig behoben werden, um den Betrieb der Tonhalle aufrecht zu erhalten. Dazu gehören die im Brandschutzgutachten (Lüftung) aufgeführten Mängel, sowie die teilweise Erneuerung der RWA-Anlagen und der Brandmeldezentrale. Die vorhandenen Mängel, z.B. Kabel und Lüftungskanäle in den Zwischendecken der Rettungswege, können wegen des hohen Planungsaufwandes und des erheblichen Eingriffes in die Bausubstanz kurzfristig nicht beseitigt werden. Provisorische Maßnahmen, die bauaufsichtlich für begrenzte Zeit geduldet werden, wurden bereits getroffen.
2.1 Lüftungs- u. Klimaanlage
Das Brandschutzgutachten für die Lüftungsanlage zeigt Mängel an der Lüftungs- und Klimaanlage auf. Beispielsweise müssen Brandschutzklappen saniert werden, da diese nur thermisch gesteuert werden. Die gesamte Anlagentechnik entspricht nicht den neuen Lüftungsanlagenrichtlinien (LüAR v. Febr. 2003).
2.2 Allgemeine elektrische Anlage
Wie in der Vergangenheit üblich, wurden auch in der Tonhalle Kabeltrassen ohne jegliche Abschottung in den Zwischendecken von Fluren und Allgemeinflächen installiert. Hierbei wurden neben der allgemeinen Elektroinstallation auch die Kabel und Leitungen für Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlage, Netzersatz- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage integriert. Die verwendeten Kabel verfügen überdies über keinen Funktionserhalt im Brandfall. Die allgemeinen Elektroanlagen sind daher gemäß Leitungsanlagenrichtlinie (LAR vom 20.08.2001) NRW zu erneuern bzw. zu ändern.
2.3 Brandmeldeanlage (BMA)
Die Brandmeldeanlage, die noch aus dem Jahre 1978 stammt, ist in ihrer Technik völlig veraltet und ließ sich nicht mehr erweitern. Im Sommer 2003 wurde bereits die Brandmeldezentrale und alle vorh. Rauchmelder erneuert. Ein Funktionserhalt der Brandmeldekabel ist im Brandfall nicht gegeben. Die Verkabelung der BMA ist daher komplett zu erneuern u. weitere Rauchmelder müssen eingebaut werden.
2.4 Alarmierungsanlage (Notfallwarnanlage)
Die vorhandene Alarmierungsanlage wurde ebenfalls 1978 mit der Einrichtung der Tonhalle erstellt und entspricht nicht den heutigen Anforderungen und Vorschriften. Mit der vorhandenen Anlage sind alle Bereiche des Gebäudes erfasst. Die Mikrofon- und Sprachdurchsageeinheit wurde im Sommer 2003 bereits erneuert. Die Erweiterung steht noch aus. Ebenso ist die Verkabelung der Notfallwarnanlage noch komplett zu erneuern.
2.5 Netzersatz - und Sicherheitsbeleuchtungsanlage
Diese Anlage versorgt sicherheitsrelevante Anlagen der Tonhalle mit Strom, wie z.B. die Notbeleuchtung, Aufzüge etc. im Falle eines Stromausfalles. Da die Kabel, Leitungen und die zentralen Anlagenteile, wie bei den anderen Sicherheitsanlagen keinen Funktionserhalt haben, könnte auch diese Anlage im Falle eines Brandes ausfallen und müssen deshalb erneuert werden. Durch hinzukommende Rauchgasventilatoren ist das Notstromaggregat von seiner Leistung her nicht mehr ausreichend und muss durch ein größeres Aggregat ersetzt werden.
2.6 Rauchabzugsanlagen
Die Mängel an der RWA werden bis Sommer 2004 größtenteils abgestellt sein. In Einzelbereichen ( Probesaal + Aufzug ) stehen noch Maßnahmen aus.
2.7 Türen im Verlauf der Fluchtwege
Die Außentüren der Treppenhäuser und des Foyers sind zu überarbeiten und mit einem zusätzlichen Einbruchschutz zu versehen.. 2.8 Umgestaltung Pförtnerloge
Die Pförtnerloge muß gemäß den Vorgaben der ASIG und des Brandschutzkonzeptes umgebaut werden.
2.9 Akustikdecke des Foyers
In der Vergangenheit lösten sich einige Platten aufgrund von Materialermüdung aus dem Verbund und fielen herab. Partiell wurden die Platten und die Unterkonstruktion bereits erneuert.
2.10 Asbestsanierung
Durch einen Zwischenfall am 29.04.03, an dem sich ein Stück der Verkleidung am höchsten Punkt der Kuppel aus dem Verband löste und in den nicht besetzten Zuhörerbereich fiel, ist eine Teilsanierung der asbesthaltigen Platten im Konzertsaal angestoßen worden, die in der spielfreien Zeit 2003 umgesetzt wurde. Mittelfristig müssen die übrigen asbestbelasteten Bereiche im Kuppelsaal und im übrigen Gebäude saniert werden. Hinsichtlich der Sanierung des Kuppelsaals besteht ein enger Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik.
2.11 Dimmeranlage
Die Dimmeranlage incl. Regelung und die Lichtstellanlage in der Lichtregie ist veraltet, Ersatzteile sind nicht mehr zu beschaffen. Durch eine Zusammenlegung der Ton- und Lichtregie könnte die Kommunikation verbessert und Personalkosten verringert werden.
# 3. Baulich sinnvolle Maßnahmen im Zuge der Sanierung 3.1 Beseitigung Instandhaltungsstau
Der Teppichboden ist annähernd 26 Jahre alt und bedarf einer Erneuerung. Insbesondere im Bereich der Treppenaufgänge ist der Boden stark abgenutzt. Das Feuchtigkeitsproblem unterhalb der Dachterrasse im Bereich der Hausmeisterwohnung besteht seit 15 Jahren und konnte trotz mehrfacher Maßnahmen nicht endgültig abgestellt werden. Die Konstruktionsweise der Terrasse macht eine großflächigere Sanierung erforderlich. Ein ähnliches Problem besteht an der Nordtreppe über dem grünen Gewölbe und im Helmut-Heinrich-Saal. Auch hier ist eine umfassende Sanierung erforderlich. Ein Sachverständiger ist bereits eingeschaltet.
3.2 Akustik Kuppelsaal
Das Akustikproblem der Tonhalle ist hinreichend bekannt. Im Kulturausschuss vom 27.11.03 wurde die Vergabe von Ingenieurleistungen für den Einbau einer Test - elektroakustischen Anlage - beschlossen. Bereits im März 2004 wird diese Anlage montiert. Sollte sie den gewünschten Erfolg bringen, wird diese Anlage im Rahmen der Gesamtsanierung fest in die Kuppelverkleidung integriert.
3.3 Erneuerung Saal- und Bühnenbeleuchtung
Die Beleuchtungsanlage stammt aus dem Jahre 1978. Die Verkabelung ist unzureichend für eine Erweiterung. Für die Beleuchtung des Konzertpodiums fehlt die technische Voraussetzung, um verschiedene Lichtstimmungen z. B. für ein Kammerkonzert oder ähnliche Veranstaltungen einzuregeln. Aufgrund ihres Alters ist der Energieverbrauch der Bühnenbeleuchtung unverhältnismäßig hoch. Dieser Energieverbrauch kann mit neuen Geräten erheblich gesenkt werden, wodurch die Folgekosten reduziert werden.
# 4. Wünschenswerte Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsabläufe 4.1 Bühnentechnik
Der Aufbau der 44 Podien erfolgt durch die Saalarbeiter. Die Podien werden vom darunterliegenden Instrumentenraum mittels Hubwagen auf den Aufzug und auf die Bühne transportiert und aufgebaut. Zur Reduzierung des großen Personalaufwandes sowie zur effizienteren Nutzung des Saales wünscht der Nutzer automatisch absenkbare Podien. Bei der notwendigen Überarbeitung des Schalldeckels (Asbest und Akustik) könnten zusätzliche Punktzüge installiert werden.
4.2 Behindertenaufzug
Ein Mangel ist das Fehlen von ausreichend barrierefreien Zugängen zum Saal. Es fehlen Plätze für Rollstuhlfahrer und deren Begleitung. Ein zusätzlicher Aufzug kann die schlechte Erreichbarkeit zu diesen Sitzplätzen nicht nur für die Behinderten, sondern auch für die vielen älteren Konzertbesucher erheblich verbessern.
4.3 Sonstiges
Bei der Planung sollten die Thekenanlagen im gesamten Haus, Bistro-, Küchenbereich und die Künstlerbetreuung mit einbezogen werden. Bisher mangelt es erheblich an Küchenflächen sowie Lagerräumen. Durch eine Verlegung der Hausmeisterwohnung, z. B. in die Inselstraße, könnten dringend benötigter Küchenraum, weitere Lagerräume und Räume für die Künstlerbewirtung geschaffen werden. Die Durchführung von Events, Kongressen und Firmenveranstaltungen hängt weitgehend von der Schaffung diesbezüglicher Infrastruktur ab. Der Museumseingang, der Künstlereingang (Windfang), die Kassen- und Büroräume, Lagerflächen für Veranstaltungen mit Fremdorchester sollten optimiert werden. Der Hentrichsaal und die Außenterrasse sollte durch bauliche Maßnahmen multifunktional nutzbar hergerichtet werden. 5. Planungsaufnahme für das Gesamtkonzept
Anhand der vorliegenden Gutachten müssen die untersuchten Problemfelder in einer größeren Planungstiefe erarbeitet werden, um zu verlässlicheren Kostenprognosen zu kommen. Nur auf dieser Basis ist ein Bau- und Finanzierungsbeschluß möglich. Der Mittelbedarf für die Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure wird auf ca. 2.800.000 EUR geschätzt. Die Planungsleistungen sollen zuerst bis zur LPH 1 - 6 beauftragt werden, da aufgrund der Kommunalwahl, der Bau- u. Finanzierungsbeschluß erst in der Ratssitzung am 16.12.04 getroffen werden kann.
# 6. Zeitachse
Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass die erforderlichen Maßnahmen in einem Stufenplan abgewickelt werden müssen, der auf die spielfreien Zeiten ausgerichtet wird. Für das Jahr 2005 hat der Nutzer bereits den Zeitraum vom 5.05.2005 bis zum 5.10.2005 zur Verfügung gestellt, der im Hinblick auf Maßnahmen an der Lüftungsanlage und eventuellen akustischen Maßnahmen und die Asbestsanierung im Kuppelsaal zwingend benötigt wird. Eine Grobplanung könnte folgende Maßnahmen in den kommenden Jahren vorsehen: 2004: Planung, 16.12.04 Bau - u. Finanzierungbeschluß spielfreie Zeit 2005: 5 Monate Bauzeit für die Gesamtmaßnahme spielfreie Zeit 2006: 10 Wochen Restarbeiten Eine exakte Zeitplanung kann nur mit dem weiteren Planungsfortschritt korrespondieren.
# 7. Kosten und Finanzierung
Gesetzlich notwendige Maßnahmen Punkt 2.1 - 2.11 ( Brutto ) 15.650.000 EUR Baulich sinnvolle Maßnahmen Punkt 3.1 - 3.3 ( Brutto ) 1.350.000 EUR Planungsmittel ( Brutto ) 2.800.000 EUR Wünschenswerte Maßnahmen: Die Kosten für die wünschenswerten Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsabläufe (4.1 - 4.3) sind hierbei nicht berücksichtigt . Im Zuge der Planung werden sie mitgeplant und beim Bau - und Finanzierungsbeschluß gesondert dargestellt. Bei der Haushaltsstelle 2 M 3340 00007364 94000 sind im Jahr 2004 Planungsmittel von 200.000 EUR etatisiert. Im Jahr 2004 müssen für die notwendigen Beauftragungen 1,5 Mio. EUR = 7,5 % der Gesamtkosten überplanmäßig bereit gestellt werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Jahre 2005 ff müssen die noch notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 18.100.000 EUR veranschlagt werden.
> 6 – Gliederung der vorläufigen Gesamtkosten
> 6.1 – Hochbau – Kosten des Baugrundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Kosten der Erschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.800.000 EUR
> – Vorläufige Gesamtbaukosten mit Inventar
x ohne Inventar 17.000.000 EUR
> –– Vorläufige Gesamtkosten (Hochbau)
19.800.000 EUR 6.2 – Tiefbau – Grunderwerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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