A+F Beschluss Aktenzeichen KUA/047/2024

Ehrenhof 1, Tonhalle – Sanierung Verwaltungstrakt und zugehörige Erneuerung von Wasser- und Abwassernetzen sowie die Sanierung der Westfassade

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6Dokumente 14. Februar 2024veröffentlicht

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KUA/047/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs - und Finanzierungsbeschlusses Betrifft: Ehrenhof 1, Tonhalle - Sanierung Verwaltungstrakt und zugehörige Erneuerung von Wasser- und Abwassernetzen sowie die Sanierung der Westfassade Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bauausschuss 03.09.2024 Vorberatung Kulturausschuss 05.09.2024 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 09.09.2024 Vorberatung Rat 19.09.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes: Ehrenhof 1, Tonhalle - Sanierung Verwaltungstrakt und zugehörige Erneuerung von Wasser- und Abwassernetzen sowie die Sanierung der Westfassade mit Gesamtkosten von 9.895.580 EUR brutto und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM), vorbehaltlich der Beteiligung des Personalrates, zu. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.126.523 EUR brutto für das Haushaltsjahr 2024 durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die Bereitstellung für die einzelnen Haushaltsjahre ist der Anlage 1 zu entnehmen. Seite 2 Beschlusslage: Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf 22.3.2018 41/88/2017 - 1 Gründung der Tonhalle Düsseldorf gGmbH Beschlussvorlage Bauausschuss 12.11.2019 KUA/047/2019 Informationsvorlage Sanierungsbedarf Kulturgebäude Informationsvorlage Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2020 KUA/151/2020 Ehrenhof 1, Tonhalle - Sanierung dringender Maßnahmen im Elektrobereich sowie Verwaltungstrakt und zugehöriger Erneuerung von Wasser- und Abwassernetzen Bedarfsbeschluss Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung: Als Grundlage für den vorgenannten Bedarfsbeschluss KUA/151/2020 wurden Studien zweier renommierter Architekturbüros herangezogen. Zum einen bezüglich des baulichen Zustands der Düsseldorfer Kulturgebäude und im speziellen über priorisierte bauliche Schäden an der Tonhalle. Mehrkosten gegenüber dem Bedarfsbeschluss kommen durch die, im Rahmen der Maßnahme festgestellte, zwingend erforderliche Sanierung der Westfassade zustande. Des Weiteren sind die Leitungsnetze ebenfalls im größerem Umfang marode als zum Zeitpunkt des Bedarfsbeschlusses bekannt. Des Weiteren entsprechen die Kuppelbeleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung nicht mehr dem Stand der Technik und müssen ausgetauscht werden. Die blaue Saalbeleuchtung nimmt in ihrer Wirkung durch die Alterung der Leuchtmittel immer weiter ab. Nach den Erkenntnissen dieser Studien wurden zunächst zwei Maßnahmenpakete definiert: Maßnahmenpaket I dringende Maßnahmen Umfasst die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung und die Erneuerung der blauen Saalbeleuchtung. Maßnahmenpaket II notwendige Maßnahmen Umfasst die Sanierung des Verwaltungstraktes, Erneuerung von Wasser - und Abwasserleitungen, Sanierung der WC-Anlagen sowie die Sanierung der Westfassade Seite 3 Die Büros im Erdgeschoß der Tonhalle entlang des Rheins weisen starke Feuchteschäden auf. Es ist zusätzlich zwingend notwendig die Westfassade zu sanieren, um Schäden durch von außen eindringendes Wasser zu beseitigen. Diese Fassadensanierung erfolgt losgelöst von weiteren Sanierungsmaß- nahmen an den übrigen Fassadenflächen der Tonhalle, eingeschlossen der Dachterrasse. Die Haustechnikleitungen und auch die Sanitärräume inklusive Ausstattung sind sowohl im öffentlichen wie auch im hausinternen Bereich weitgehend abgängig und sollen ersetzt werden. Wichtige Änderung zum Bedarfsbeschluss Die im Bedarfsbeschluss dargestellten Maßnahmenpakete I und II wurden in weiterer Folge unabhängig voneinander bearbeitet. Die Planung des Maßnahmenpakets I ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen und hat nicht die Qualität einer Kostenberechnung nach DIN 276. Daher wird das Maßnahmenpaket I aus dieser Beschlussdarstellung herausgelöst und zu einem späteren Zeitpunkt in den Gremienlauf eingebracht. Die Unterteilung in zwei Maßnahmenpakete wird in der Folge aufgegeben, ebenso die Bezeichnung Maßnahmenpaket I und II. Das Projekt wird mit Beginn der Leistungsphase 4 bis zum Abschluss der Sanierung vollumfänglich von der Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) übernommen. 2. Ausgangslage: Vom Planetarium und der Rheinha lle zur Tonhalle Das heute als Tonhalle bekannte Gebäude ist Bestandteil eines zusammenhängenden Gebäudekomplexes, bestehend aus der ehemaligen Rheinhalle, dem Ehrenhof und den Rheinterrassen. Das Gesamtensemble wurde 1926 zur Ausstellung GESOLEI „Gesundheitspflege, soziale Fürsorge und Leibesübungen" eröffnet. Der Architekt Wilhelm Kreis war der Direktor der Kunstgewerbeschule und später Professor an der Kunstakademie Düsseldorf. Die Rheinhalle wurde anfänglich als Planetarium genutzt, ausgestattet mit der damals modernsten Projektionstechnik. In ihr fanden bis zu 5.000 Personen Platz. In den 1930er Jahren wurde die Rheinhalle zur Veranstaltungs- und Ausstellungshalle umgebaut. Der repräsentative Zugang erfolgte über die Nordseite durch das noch heute erhaltene „Grüne Gewölbe". Die alte Tonhalle in der Tonhallenstraße, durch Bombentreffer im 2. Weltkrieg stark beschädigt, wurde abgebrochen. Ein Wettbewerb für ein Konzerthaus am Kennedy - Damm war bereits in Vorbereitung, als die Architekten Hentrich-Petschnigg & Partner den Vorschlag der Implementierung eines Konzerthauses in der Rheinhalle machten. Dieser wurde aufgegriffen und so konnte die Tonhalle in ihrer heutigen Form und Nutzung entstehen und 1978 eröffnet werden. Von 2005-2008 wurde eine Sanierung hinsichtlich Akustik, Haustechnik und vor allem des Brandschutzes im gesamten Gebäude durchgeführt. Im Mendelssohn -Saal wurde die schallharte Oberfläche der Kuppel durch schalloffenes Metallgewebe ersetzt. In der zweischaligen Kuppelkonstruktion wurden Schallreflektoren sowie moderne Anlagentechnik installiert. Diese konnten die akustischen Phänomene, wie z.B. den „Klopfgeist", eliminieren. Das optische Erscheinungsbild des Kuppelinneren wurde als Reminiszenz an die ursprüngliche Nutzung als Planetarium abgeändert. Der Himmel wird durch die blaue Saalbeleuchtung simuliert, einzelne Spots im Kuppelzwischenraum stellen den Sternenhimmel der nördlichen Hemisphäre dar. Seite 4 Der gesamte Komplex mit Rheinterrassen, Ehrenhof und im Speziellen die Tonhalle sind durch ihr Erscheinungsbild, der monumentalen und teils expressionistischen Architektur und der Lage am Rhein, prägend für das Stadtbild der Landeshauptstadt Düsseldorf und aus diesem nicht mehr wegzudenken. Problematik der Gebäudegeometrie Die Tonhalle weist eine sehr komplexe Gebäudegeometrie und Fassadengestaltung auf. Die auf einem rechteckigen Sockelbau mit aufwendiger Gestaltung der tragenden Pfeiler aufgesetzte Rotunde mit expressiver Klinkerfassade bedeutet einen großen Aufwand für Pflege und Instandhaltung. Erschwerend kommen die Baudetails von 1926, geprägt durch die Bündigkeit von Abdeckungen, geneigte Muschelkalkverkleidungen und das weiche Material Tuffstein, hinzu. Die gesamten Fassadenflächen weisen teils schwere Schäden durch eindringende Feuchtigkeit von außen auf. Hinzu kamen in der Vergangenheit immer wieder auftretende Rohrbrüche. 3. Geplante Maßnahmen: Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme wird sich auf den Spielbetrieb auswirken. Die Räume des Verwaltungstrakts müssen, zumindest im Erdgeschoss, vom Nutzer freigeräumt werden. Als Ersatz wird während der Sanierungsphase eine Containeranlage neben der Tonhalle bereitgestellt. Für die Arbeiten im öffentlichen Bereich ist es notwendig, Teilbereiche temporär zu sperren. Das betrifft vor allem die Sanitärräume. In Planungsbesprechungen zum Projekt wurde mit der Tonhallen gGmbH die Möglichkeit besprochen, die spielfreie Zeit zu verlängern um lärmintensive Arbeiten der Sanierung zügig durchzuführen. Der Spielbetrieb einer verkürzten Saison soll durch Bautätigkeiten nicht weiter beeinträchtigt werden. In der nächsten Planungsphase wird, in enger Abstimmung mit der Tonhallen gGmbH, ein detaillierter Bauzeitenplan und ein Bauablaufplan erstellt werden. Sanierung des Verwaltungstraktes, Sanierung der Westfassade In den Büros der kaufmännischen und technischen Verwaltung entlang des Joseph - Beuys-Ufers sind durch Rohrbrüche und Wassereintritte Schädigungen an der Baukonstruktion entstanden. Im Zuge von Bauteiluntersuchungen wurden weitere Schädigungen durch mangelhafte Abdichtungen, schadhafte Fugen und gerissene Rohrsysteme, identifiziert. Aus der Planung geht hervor, dass sich Abhängigkeiten im Ablauf der Sanierung ableiten lassen. Die Kernsanierung des Erdgeschosses des Verwaltungstraktes macht nur Sinn, indem der betroffene Fassadenabschnitt der Westfassade, vom Fundament bis hin zur Dachterrasse ebenfalls saniert wird. Ansonsten können die Ursachen der Schäden nicht grundlegend behoben werden und würden in absehbarer Zeit wieder auftreten. Des Weiteren sind die großflächigen Fenster zu ersetzen. Die Verglasungen sind durch undichte Randverbünde dauerhaft angelaufen und durch Ablagerungen der eingedrungenen Luft trüb. Auch die Aluminiumprofile sind nach energetischen und statischen Gesichtspunkten nicht mehr weiterzuverwenden. Die zweiflügelige, motorgetriebene Türanlage des Bühneneingangs ist durch intensiven Nutzungsdruck stark verschlissen und soll daher ebenfalls ersetzt werden. Erneuerung von Wasser - und Abwasserleitungen, Sanierung der WC - Anlagen Die Leitungssanierung umfasst alle Frischwasserzuleitungen. Die alten Kupferrohre werden durch Edelstahlrohre ersetzt. Seite 5 Bei umfassenden Leitungsuntersuchungen wurde festgestellt, dass die Leitungsquerschnitte der Regen- und Schmutzwasserentwässerung durch Ablagerungen stark reduziert sind. Das Leitungssystem wird in großen Teilen erneuert. Die Sanitärräume im öffentlichen und auch im Backstage-Bereich sind ebenfalls sanierungsbedürftig. Im Zuge des notwendigen Leitungstausches werden die Sanitärgegenstände nach heutigen Standards ausgetauscht. Für die geplante Sanierung ist es zwingend notwendig, den Umfang der Maßnahme im Vergleich zum Bedarfsbeschluss um die Sanierung der Westfassade zu erweitern. Die Kulturverwaltung empfiehlt die erweiterte Sanierung des Verwaltungstraktes inklusive der vorgezogenen Sanierung der Westfassade. Während der bisher erfolgten Planungsphasen und Untersuchungen der Kulturverwaltung an der Westfassade wurde deutlich, dass eine langfristige Sanierung der gesamten Gebäudehülle der Tonhalle erforderlich wird. Die Sanierung der Gesamtfassade ist nicht Teil dieses Beschlusses und wird als gesondertes Projekt entwickelt. Die Maßnahmen werden so geplant und umgesetzt, dass diese sinnvoll ineinandergreifen. Runder Tisch Bauen Durch die Sanierungsmaßnahme erfolg en keine Änderungen der Raumstrukturen. Es wird, neben der Sanierung der Büroräumlichkeiten, vor allem die Sanitärausstattung und deren Leitungsanlagen erneuert. Daher wurde eine Anfrage an den „Runden Tisch Bauen" gestellt, ob die Maßnahme dem Gremium vor gestellt werden muss. Es wurde vereinbart, dass in einem späteren Sitzungstermin eine aktualisierte Sachdarstellung der Maßnahme vorgelegt wird. Untere Denkmalbehörde Im Januar 2024 fand eine Begehung der Tonhalle mit der Unteren Denkmalbehörde statt. Die Objektplaner und der Restaurator stellten die geplante Sanierungsmaßnahme vor. Die Untere Denkmalbehörde stimmte grundsätzlich der Umsetzung zu, legte aber fest, dass das optische Erscheinungsbild nicht verändert werden darf. Die zu bearbeitenden Bauteile werden im Detail exakt gleich wiederhergestellt. Das Fugenbild darf nicht verändert werden. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird nach Vorlage von Ausführungs- und Detailplänen beantragt. Fördermittel Für das vorliegende Sanierungsprojekt wird eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Richtlinie: Nichtwohngebäude „Bundesförderung für effiziente Gebäude") in Anspruch genommen. Als wesentliche Förderpunkte sind zu nennen: 1. die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachfläche n 2. der Ersatz von Fenstern und Türen der Außenfassade 3. der Einbau einer Lüftungsanlage im Verwaltungsbereich 4. Installation von modernen LED-Leuchten 5. der Einbau und Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik Als Förderfähige Kosten der energetischen Sanierung werden alle Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik zur Verringerung des Primärenergiebedarfs oder des Transmissionswärmeverlustes, beantragt. Seite 6 Für die Fördermittel der energetischen Sanierung wird der Klimaschutzetat der Stadt Düsseldorf in Anspruch genommen. Hierzu sind die Gesamtkosten der Positionen zu ermitteln und dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz anzuzeigen. Dies setzt voraus, dass die genauen Kosten der oben genannten Förderpunkte vorliegen, welche erst in einer späteren Planungsphase ermittelt werden. Daher können die zu erwartenden Fördermittel noch nicht benannt werden. Parallel erfolgt die Antragstellung auf öffentlichen Fördermittel beim Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Drittmittel). 4. Finanzielle Auswirkungen: x Ja  Nein Die Maßnahme sieht eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes vor und bedingt die Finanzierung über die Aufnahme externer Liquiditäts- bzw. Investitionskredite. Die im Haushaltsjahr 2024 erforderlichen Mittel in Höhe von 2.126.523 EUR brutto werden überplanmäßig bereitgestellt. Die weiteren Mittel für die Sanierung und das Inventar i. H. v. 7.019.057 Euro (brutto) sind im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs (VVZ) für die Jahre 2025 ff entsprechend einzuplanen. Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von 654.426 EUR netto. Für die Weiterführung der Maßnahme werden Gesamtausgaben gemäß folgender Tabelle berechnet: Kosten- gruppe Kostenbezeichnung Maßnahme gesamt 300 Bauwerk - Baukonstruktion 5.040.150 400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.262.590 500 Außenanlagen und Freiflächen 256.860 600 Ausstattungen 213.370 700 Baunebenkosten inkl. IPM 2.889.350 1000 IPM Projektkosten inkl. Baupreissteigerung 193.250 Erwartete Baukosten-steigerung gemäß Indexsteigerung RPA 40.010 Gesamtprojektkosten, gerundet 9.895.580 Abzüglich bereitgestellter Mittel Bedarfsbeschluss Abzüglich bereitgestellter Mittel zusätzliche Planungsmittel Gesamtprojektkosten* 9.145.580 *ohne Berücksichtigung etwaiger Fördermittel Seite 7 100.000,00 EUR der Möblierungskosten (KG 600 Ausstattung) sollen als Mittel geringfügiger Wirtschaftsgüter konsumtiv bereitgestellt werden. Die Kostensteigerung im Vergleich zum Bedarfsbeschluss begrü

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/047/2024