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KUA/047/2024
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Beschlussvorlage
zur Herbeiführung eines Ausführungs - und
Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Ehrenhof 1, Tonhalle - Sanierung Verwaltungstrakt und zugehörige Erneuerung von
Wasser- und Abwassernetzen sowie die Sanierung der Westfassade
Fachbereich:
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 03.09.2024 Vorberatung
Kulturausschuss 05.09.2024 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 09.09.2024 Vorberatung
Rat 19.09.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und
Finanzierung des Projektes:
Ehrenhof 1, Tonhalle - Sanierung Verwaltungstrakt und zugehörige Erneuerung von
Wasser- und Abwassernetzen sowie die Sanierung der Westfassade
mit Gesamtkosten von 9.895.580 EUR brutto und stimmt der Abwicklung durch die
Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM), vorbehaltlich der
Beteiligung des Personalrates, zu.
Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt der überplanmäßigen
Mittelbereitstellung in Höhe von 2.126.523 EUR brutto für das Haushaltsjahr 2024
durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
Die Bereitstellung für die einzelnen Haushaltsjahre ist der Anlage 1 zu entnehmen.
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Beschlusslage:
Rat der
Landeshauptstadt
Düsseldorf
22.3.2018 41/88/2017 - 1
Gründung der Tonhalle
Düsseldorf gGmbH
Beschlussvorlage
Bauausschuss 12.11.2019 KUA/047/2019
Informationsvorlage
Sanierungsbedarf
Kulturgebäude
Informationsvorlage
Haupt- und
Finanzausschuss
30.11.2020 KUA/151/2020
Ehrenhof 1, Tonhalle -
Sanierung dringender
Maßnahmen im
Elektrobereich sowie
Verwaltungstrakt und
zugehöriger Erneuerung
von Wasser- und
Abwassernetzen
Bedarfsbeschluss
Sachdarstellung:
1. Kurzdarstellung:
Als Grundlage für den vorgenannten Bedarfsbeschluss KUA/151/2020 wurden
Studien zweier renommierter Architekturbüros herangezogen. Zum einen bezüglich
des baulichen Zustands der Düsseldorfer Kulturgebäude und im speziellen über
priorisierte bauliche Schäden an der Tonhalle.
Mehrkosten gegenüber dem Bedarfsbeschluss kommen durch die, im Rahmen der
Maßnahme festgestellte, zwingend erforderliche Sanierung der Westfassade
zustande. Des Weiteren sind die Leitungsnetze ebenfalls im größerem Umfang
marode als zum Zeitpunkt des Bedarfsbeschlusses bekannt.
Des Weiteren entsprechen die Kuppelbeleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung
nicht mehr dem Stand der Technik und müssen ausgetauscht werden. Die blaue
Saalbeleuchtung nimmt in ihrer Wirkung durch die Alterung der Leuchtmittel immer
weiter ab.
Nach den Erkenntnissen dieser Studien wurden zunächst zwei Maßnahmenpakete
definiert:
Maßnahmenpaket I dringende Maßnahmen
Umfasst die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung und die Erneuerung der
blauen Saalbeleuchtung.
Maßnahmenpaket II notwendige Maßnahmen
Umfasst die Sanierung des Verwaltungstraktes, Erneuerung von Wasser - und
Abwasserleitungen, Sanierung der WC-Anlagen sowie die Sanierung der
Westfassade
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Die Büros im Erdgeschoß der Tonhalle entlang des Rheins weisen starke
Feuchteschäden auf. Es ist zusätzlich zwingend notwendig die Westfassade zu
sanieren, um Schäden durch von außen eindringendes Wasser zu beseitigen.
Diese Fassadensanierung erfolgt losgelöst von weiteren Sanierungsmaß-
nahmen an den übrigen Fassadenflächen der Tonhalle, eingeschlossen der
Dachterrasse.
Die Haustechnikleitungen und auch die Sanitärräume inklusive Ausstattung
sind sowohl im öffentlichen wie auch im hausinternen Bereich weitgehend
abgängig und sollen ersetzt werden.
Wichtige Änderung zum Bedarfsbeschluss
Die im Bedarfsbeschluss dargestellten Maßnahmenpakete I und II wurden in weiterer
Folge unabhängig voneinander bearbeitet. Die Planung des Maßnahmenpakets I ist
zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen und hat nicht die Qualität einer
Kostenberechnung nach DIN 276. Daher wird das Maßnahmenpaket I aus dieser
Beschlussdarstellung herausgelöst und zu einem späteren Zeitpunkt in den
Gremienlauf eingebracht. Die Unterteilung in zwei Maßnahmenpakete wird in der
Folge aufgegeben, ebenso die Bezeichnung Maßnahmenpaket I und II.
Das Projekt wird mit Beginn der Leistungsphase 4 bis zum Abschluss der Sanierung
vollumfänglich von der Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM)
übernommen.
2. Ausgangslage:
Vom Planetarium und der Rheinha lle zur Tonhalle
Das heute als Tonhalle bekannte Gebäude ist Bestandteil eines zusammenhängenden
Gebäudekomplexes, bestehend aus der ehemaligen Rheinhalle, dem Ehrenhof und
den Rheinterrassen. Das Gesamtensemble wurde 1926 zur Ausstellung GESOLEI
„Gesundheitspflege, soziale Fürsorge und Leibesübungen" eröffnet. Der Architekt
Wilhelm Kreis war der Direktor der Kunstgewerbeschule und später Professor an der
Kunstakademie Düsseldorf.
Die Rheinhalle wurde anfänglich als Planetarium genutzt, ausgestattet mit der
damals modernsten Projektionstechnik. In ihr fanden bis zu 5.000 Personen Platz. In
den 1930er Jahren wurde die Rheinhalle zur Veranstaltungs- und Ausstellungshalle
umgebaut. Der repräsentative Zugang erfolgte über die Nordseite durch das noch
heute erhaltene „Grüne Gewölbe".
Die alte Tonhalle in der Tonhallenstraße, durch Bombentreffer im 2. Weltkrieg stark
beschädigt, wurde abgebrochen. Ein Wettbewerb für ein Konzerthaus am Kennedy -
Damm war bereits in Vorbereitung, als die Architekten Hentrich-Petschnigg & Partner
den Vorschlag der Implementierung eines Konzerthauses in der Rheinhalle machten.
Dieser wurde aufgegriffen und so konnte die Tonhalle in ihrer heutigen Form und
Nutzung entstehen und 1978 eröffnet werden.
Von 2005-2008 wurde eine Sanierung hinsichtlich Akustik, Haustechnik und vor
allem des Brandschutzes im gesamten Gebäude durchgeführt. Im Mendelssohn -Saal
wurde die schallharte Oberfläche der Kuppel durch schalloffenes Metallgewebe
ersetzt. In der zweischaligen Kuppelkonstruktion wurden Schallreflektoren sowie
moderne Anlagentechnik installiert. Diese konnten die akustischen Phänomene, wie
z.B. den „Klopfgeist", eliminieren. Das optische Erscheinungsbild des Kuppelinneren
wurde als Reminiszenz an die ursprüngliche Nutzung als Planetarium abgeändert.
Der Himmel wird durch die blaue Saalbeleuchtung simuliert, einzelne Spots im
Kuppelzwischenraum stellen den Sternenhimmel der nördlichen Hemisphäre dar.
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Der gesamte Komplex mit Rheinterrassen, Ehrenhof und im Speziellen die Tonhalle
sind durch ihr Erscheinungsbild, der monumentalen und teils expressionistischen
Architektur und der Lage am Rhein, prägend für das Stadtbild der Landeshauptstadt
Düsseldorf und aus diesem nicht mehr wegzudenken.
Problematik der Gebäudegeometrie
Die Tonhalle weist eine sehr komplexe Gebäudegeometrie und Fassadengestaltung
auf. Die auf einem rechteckigen Sockelbau mit aufwendiger Gestaltung der
tragenden Pfeiler aufgesetzte Rotunde mit expressiver Klinkerfassade bedeutet einen
großen Aufwand für Pflege und Instandhaltung. Erschwerend kommen die Baudetails
von 1926, geprägt durch die Bündigkeit von Abdeckungen, geneigte
Muschelkalkverkleidungen und das weiche Material Tuffstein, hinzu.
Die gesamten Fassadenflächen weisen teils schwere Schäden durch eindringende
Feuchtigkeit von außen auf. Hinzu kamen in der Vergangenheit immer wieder
auftretende Rohrbrüche.
3. Geplante Maßnahmen:
Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme wird sich auf den Spielbetrieb auswirken.
Die Räume des Verwaltungstrakts müssen, zumindest im Erdgeschoss, vom Nutzer
freigeräumt werden. Als Ersatz wird während der Sanierungsphase eine
Containeranlage neben der Tonhalle bereitgestellt. Für die Arbeiten im öffentlichen
Bereich ist es notwendig, Teilbereiche temporär zu sperren. Das betrifft vor allem die
Sanitärräume.
In Planungsbesprechungen zum Projekt wurde mit der Tonhallen gGmbH die
Möglichkeit besprochen, die spielfreie Zeit zu verlängern um lärmintensive Arbeiten
der Sanierung zügig durchzuführen. Der Spielbetrieb einer verkürzten Saison soll
durch Bautätigkeiten nicht weiter beeinträchtigt werden. In der nächsten
Planungsphase wird, in enger Abstimmung mit der Tonhallen gGmbH, ein detaillierter
Bauzeitenplan und ein Bauablaufplan erstellt werden.
Sanierung des Verwaltungstraktes, Sanierung der Westfassade
In den Büros der kaufmännischen und technischen Verwaltung entlang des Joseph -
Beuys-Ufers sind durch Rohrbrüche und Wassereintritte Schädigungen an der
Baukonstruktion entstanden. Im Zuge von Bauteiluntersuchungen wurden weitere
Schädigungen durch mangelhafte Abdichtungen, schadhafte Fugen und gerissene
Rohrsysteme, identifiziert.
Aus der Planung geht hervor, dass sich Abhängigkeiten im Ablauf der Sanierung
ableiten lassen. Die Kernsanierung des Erdgeschosses des Verwaltungstraktes macht
nur Sinn, indem der betroffene Fassadenabschnitt der Westfassade, vom Fundament
bis hin zur Dachterrasse ebenfalls saniert wird. Ansonsten können die Ursachen der
Schäden nicht grundlegend behoben werden und würden in absehbarer Zeit wieder
auftreten. Des Weiteren sind die großflächigen Fenster zu ersetzen. Die
Verglasungen sind durch undichte Randverbünde dauerhaft angelaufen und durch
Ablagerungen der eingedrungenen Luft trüb. Auch die Aluminiumprofile sind nach
energetischen und statischen Gesichtspunkten nicht mehr weiterzuverwenden. Die
zweiflügelige, motorgetriebene Türanlage des Bühneneingangs ist durch intensiven
Nutzungsdruck stark verschlissen und soll daher ebenfalls ersetzt werden.
Erneuerung von Wasser - und Abwasserleitungen, Sanierung der WC -
Anlagen
Die Leitungssanierung umfasst alle Frischwasserzuleitungen. Die alten Kupferrohre
werden durch Edelstahlrohre ersetzt.
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Bei umfassenden Leitungsuntersuchungen wurde festgestellt, dass die
Leitungsquerschnitte der Regen- und Schmutzwasserentwässerung durch
Ablagerungen stark reduziert sind. Das Leitungssystem wird in großen Teilen
erneuert. Die Sanitärräume im öffentlichen und auch im Backstage-Bereich sind
ebenfalls sanierungsbedürftig. Im Zuge des notwendigen Leitungstausches werden
die Sanitärgegenstände nach heutigen Standards ausgetauscht.
Für die geplante Sanierung ist es zwingend notwendig, den Umfang der Maßnahme
im Vergleich zum Bedarfsbeschluss um die Sanierung der Westfassade zu erweitern.
Die Kulturverwaltung empfiehlt die erweiterte Sanierung des Verwaltungstraktes
inklusive der vorgezogenen Sanierung der Westfassade.
Während der bisher erfolgten Planungsphasen und Untersuchungen der
Kulturverwaltung an der Westfassade wurde deutlich, dass eine langfristige
Sanierung der gesamten Gebäudehülle der Tonhalle erforderlich wird. Die Sanierung
der Gesamtfassade ist nicht Teil dieses Beschlusses und wird als gesondertes Projekt
entwickelt. Die Maßnahmen werden so geplant und umgesetzt, dass diese sinnvoll
ineinandergreifen.
Runder Tisch Bauen
Durch die Sanierungsmaßnahme erfolg en keine Änderungen der Raumstrukturen. Es
wird, neben der Sanierung der Büroräumlichkeiten, vor allem die Sanitärausstattung
und deren Leitungsanlagen erneuert. Daher wurde eine Anfrage an den „Runden
Tisch Bauen" gestellt, ob die Maßnahme dem Gremium vor gestellt werden muss. Es
wurde vereinbart, dass in einem späteren Sitzungstermin eine aktualisierte
Sachdarstellung der Maßnahme vorgelegt wird.
Untere Denkmalbehörde
Im Januar 2024 fand eine Begehung der Tonhalle mit der Unteren Denkmalbehörde
statt. Die Objektplaner und der Restaurator stellten die geplante
Sanierungsmaßnahme vor. Die Untere Denkmalbehörde stimmte grundsätzlich der
Umsetzung zu, legte aber fest, dass das optische Erscheinungsbild nicht verändert
werden darf. Die zu bearbeitenden Bauteile werden im Detail exakt gleich
wiederhergestellt. Das Fugenbild darf nicht verändert werden.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird nach Vorlage von Ausführungs- und
Detailplänen beantragt.
Fördermittel
Für das vorliegende Sanierungsprojekt wird eine Förderung des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz (Richtlinie: Nichtwohngebäude „Bundesförderung für
effiziente Gebäude") in Anspruch genommen.
Als wesentliche Förderpunkte sind zu nennen:
1. die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachfläche n
2. der Ersatz von Fenstern und Türen der Außenfassade
3. der Einbau einer Lüftungsanlage im Verwaltungsbereich
4. Installation von modernen LED-Leuchten
5. der Einbau und Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und
Regelungstechnik
Als Förderfähige Kosten der energetischen Sanierung werden alle Einbau-, Umbau-
und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik zur
Verringerung des Primärenergiebedarfs oder des Transmissionswärmeverlustes,
beantragt.
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Für die Fördermittel der energetischen Sanierung wird der Klimaschutzetat der Stadt
Düsseldorf in Anspruch genommen. Hierzu sind die Gesamtkosten der Positionen zu
ermitteln und dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz anzuzeigen.
Dies setzt voraus, dass die genauen Kosten der oben genannten Förderpunkte
vorliegen, welche erst in einer späteren Planungsphase ermittelt werden. Daher
können die zu erwartenden Fördermittel noch nicht benannt werden.
Parallel erfolgt die Antragstellung auf öffentlichen Fördermittel beim
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Drittmittel).
4. Finanzielle Auswirkungen:
x Ja Nein
Die Maßnahme sieht eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes vor und
bedingt die Finanzierung über die Aufnahme externer Liquiditäts- bzw.
Investitionskredite.
Die im Haushaltsjahr 2024 erforderlichen Mittel in Höhe von 2.126.523 EUR brutto
werden überplanmäßig bereitgestellt. Die weiteren Mittel für die Sanierung und das
Inventar i. H. v. 7.019.057 Euro (brutto) sind im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs
(VVZ) für die Jahre 2025 ff entsprechend einzuplanen.
Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von 654.426 EUR netto.
Für die Weiterführung der Maßnahme werden Gesamtausgaben gemäß folgender
Tabelle berechnet:
Kosten-
gruppe
Kostenbezeichnung Maßnahme gesamt
300 Bauwerk - Baukonstruktion 5.040.150
400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.262.590
500 Außenanlagen und Freiflächen 256.860
600 Ausstattungen 213.370
700 Baunebenkosten inkl. IPM 2.889.350
1000
IPM Projektkosten inkl.
Baupreissteigerung
193.250
Erwartete Baukosten-steigerung
gemäß Indexsteigerung RPA
40.010
Gesamtprojektkosten, gerundet 9.895.580
Abzüglich bereitgestellter Mittel
Bedarfsbeschluss
Abzüglich bereitgestellter Mittel
zusätzliche Planungsmittel
Gesamtprojektkosten* 9.145.580
*ohne Berücksichtigung etwaiger
Fördermittel
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100.000,00 EUR der Möblierungskosten (KG 600 Ausstattung) sollen als Mittel
geringfügiger Wirtschaftsgüter konsumtiv bereitgestellt werden.
Die Kostensteigerung im Vergleich zum Bedarfsbeschluss begrü
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
03 EH1_Lageplan_240322 als Text anzeigen
Title: 0-21-12-1_3_Baustelleneinrichtung_240321.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00515999.pdf
Published Time: Fri, 22 Mar 2024 10:19:48 GMT
Number of Pages: 1
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04 EH1_Verwaltungstrakt_24240322 als Text anzeigen
Title: 0-21-12-1_3_Tonhalle_GR ALLE 200_240226.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00516000.pdf
Published Time: Fri, 22 Mar 2024 10:19:59 GMT
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05 EH1_Schnitt Westfassade als Text anzeigen
Title: 0-21-12_Tonhalle-Präsentation LPh 2_230109.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00516001.pdf
Published Time: Fri, 22 Mar 2024 10:20:11 GMT
Number of Pages: 1
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