Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 18/2004

Gustaf-Gründgens-Platz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gustaf-Gründgens-Platz · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Februar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung der „Marktschreiertage" auf dem Gustaf-Gründgens-Platz von Donnerstag, den 26.08.2004, bis Sonntag, den 29.08.2004, als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs.

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Ö Vorlagen - Nr. 171 18/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Marktschreiertage auf dem Gustaf-Gründgens-Platz im Jahre 2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung der „Marktschreiertage" auf dem Gustaf-Gründgens-Platz von Donnerstag, den 26.08.2004, bis Sonntag, den 29.08.2004, als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung zu folgenden Öffnungszeiten: Donnerstag bis Samstag von 09.00 bis 20.00 Uhr Sonntag von 11.00 bis 19.00 Uhr Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung der „Marktschreiertage" auf dem Gustaf-Gründgens-Platz an den Tagen 26. bis 29. August 2004. Neben den Verkaufsständen mit Waren aller Art ist beabsichtigt, zur Versorgung der Besucher einen Imbißstand, einen Bier - und einen Weinstand aufzustellen. Zusätzlich soll ein Kinderkarussell aufgestellt werden. Es bestehen gegen die Festsetzung der Veranstaltung keine Bedenken, da es bei den zurückliegenden Veranstaltungen zu keinen Beschwerden gekommen ist. Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen zuzustimmen. Die Anregungen und Empfehlungen der Polizei und der städtischen Fachdienststellen sind in die Auflagen mit aufgenommen worden. Auflagen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 3. Die Feuerwehrzufahrt auf den Gustav-Gründgens-Platz sowie die Zufahrt zum Schauspielhaus sind in einer Mindestbreite von 4.50 m freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. In den Kurvenbereichen ist eine Fahrbreite von 5 m bei einem Kurvenradius von 12 m nach § 5 BauO NW und Pkt. 5 VV BauO NW zu berücksichtigen. 4. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten. Für die Wasserversorgung der Aussteller benutzte Hydranten müssen auch für die Feuerwehr jederzeit nutzbar bleiben. 5. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten. 6. Die Zufahrt und Abfahrt des Parkhauses darf nicht behindert werden. 7. Der Betrieb der Skateboard-Anlage darf durch den Markt nicht beeinträchtigt RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 18/2004 Seite 2 von 2 werden. 8. Zwischen dem Kinderkarussell und der Fahrbahn Schadowstraße muß ein für Fußgänger nutzbarer Durchgang von mindestens 3,50 m verbleiben. 9. Der Radweg auf dem Gustaf-Gründgens-Platz und die Fahrbahn des MIV (motorisierten Individualverkehres) zwischen August-Thyssen-Straße und Bleichstraße müssen frei bleiben. Es müssen ausreichend freie Sichtflächen auf querende Fußgänger bzw. Radfahrer verbleiben. 10. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 11. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 12. Frittierfett muss ordnungsgemäß entsorgt wer den. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258 Herr Giesen. 13. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 14. Die Veranstalterin hat dafür Sorge zu tragen, daß keine kriegsverherrlichenden Schriften, Orden, NS-Büsten, Pornofilme, Waffen, Kampfmesser o.ä. verkauft werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 18/2004