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Ö Vorlagen - Nr. 171 18/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Marktschreiertage auf dem Gustaf-Gründgens-Platz im Jahre 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung der „Marktschreiertage" auf dem
Gustaf-Gründgens-Platz von Donnerstag, den 26.08.2004, bis Sonntag, den 29.08.2004,
als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung zu folgenden Öffnungszeiten:
Donnerstag bis Samstag von 09.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag von 11.00 bis 19.00 Uhr
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung der „Marktschreiertage" auf dem
Gustaf-Gründgens-Platz an den Tagen 26. bis 29. August 2004. Neben den
Verkaufsständen mit Waren aller Art ist beabsichtigt, zur Versorgung der Besucher
einen Imbißstand, einen Bier - und einen Weinstand aufzustellen. Zusätzlich soll
ein Kinderkarussell aufgestellt werden.
Es bestehen gegen die Festsetzung der Veranstaltung keine Bedenken, da es bei den
zurückliegenden Veranstaltungen zu keinen Beschwerden gekommen ist.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen
zuzustimmen. Die Anregungen und Empfehlungen der Polizei und der städtischen
Fachdienststellen sind in die Auflagen mit aufgenommen worden.
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert
wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
3. Die Feuerwehrzufahrt auf den Gustav-Gründgens-Platz sowie die Zufahrt zum
Schauspielhaus sind in einer Mindestbreite von 4.50 m freizuhalten. Dieses Maß
darf auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht
eingeschränkt werden. In den Kurvenbereichen ist eine Fahrbreite von 5 m bei
einem Kurvenradius von 12 m nach § 5 BauO NW und Pkt. 5 VV BauO NW zu
berücksichtigen.
4. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten. Für die
Wasserversorgung der Aussteller benutzte Hydranten müssen auch für die
Feuerwehr jederzeit nutzbar bleiben.
5. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten.
6. Die Zufahrt und Abfahrt des Parkhauses darf nicht behindert werden.
7. Der Betrieb der Skateboard-Anlage darf durch den Markt nicht beeinträchtigt
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8. Zwischen dem Kinderkarussell und der Fahrbahn Schadowstraße muß ein für
Fußgänger nutzbarer Durchgang von mindestens 3,50 m verbleiben.
9. Der Radweg auf dem Gustaf-Gründgens-Platz und die Fahrbahn des MIV
(motorisierten Individualverkehres) zwischen August-Thyssen-Straße und
Bleichstraße müssen frei bleiben. Es müssen ausreichend freie Sichtflächen auf
querende Fußgänger bzw. Radfahrer verbleiben.
10. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
11. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
12. Frittierfett muss ordnungsgemäß entsorgt wer den. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258 Herr Giesen.
13. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
14. Die Veranstalterin hat dafür Sorge zu tragen, daß keine kriegsverherrlichenden
Schriften, Orden, NS-Büsten, Pornofilme, Waffen, Kampfmesser o.ä. verkauft
werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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