Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 111/2015

Gutachterverfahren für das Projekt Harkortstraße

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Harkortstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 1. August 2016veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • 2.1 Verfahrensart 34 2.2 Verfahrensregeln 34 2.3 Vorprüfung 35 2.4 Bekanntgabe der Ergebnisse 35 2.5 Eigentum und Urheberrecht 35 2.6 Bearbeitungshonorar 35
  • Für das Entwicklungsgebiet Innenstadt Süd-Ost (EKISO) hat der Rat im Jahr 2008 den Beschluss gefasst, den Bereich zwischen der Innenstadt und dem

Title: 1040 151008 layout auslobungstext.indd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00252049.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:38:46 GMT Number of Pages: 32 Markdown Content: # MEHRFACHBEAUFTRAGUNG # ENTWICKLUNG DES AREALS AN DER HARKORTSTRASSE, DÜSSELDORF # AUSLOBUNGSTEXT # Stand 02.10.2015 > Im Auftrag der CA Immo Deutschland GmbH Europa-Allee 22 60327 Frankfurt (Main)

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Title: 1040 151008 layout auslobungstext.indd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00252049.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:38:46 GMT Number of Pages: 32 Markdown Content: # MEHRFACHBEAUFTRAGUNG # ENTWICKLUNG DES AREALS AN DER HARKORTSTRASSE, DÜSSELDORF # AUSLOBUNGSTEXT # Stand 02.10.2015 > Im Auftrag der CA Immo Deutschland GmbH Europa-Allee 22 60327 Frankfurt (Main) 2 MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF Impressum CA Immo Deutschland GmbH Europa-Allee 22, 60327 Frankfurt (Main) HJPplaner Aachen Dr. F. Pflüger Oktober 2015 Auftraggeber Auftragnehmer Stand Datei 1040 151008 layout auslobungstext 3 > MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF ## Inhalt # TEIL A –RAHMENBEDINGUNGEN UND AUFGABENSTELLUNG 51 Anlass und Ziele 72 Städtebauliche Einordnung 83 Bestandssituation 9 3.1 Ehemalige Autoverladung (Vertiefungsteil) 93.2 Grundstück des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (Ideenteil) 11 3.3 Angrenzende Areale 13 3.3.1 Konrad-Adenauer-Platz 13 3.3.2 Mintropplatz 15 ## 4 Rahmenbedingungen 17 4.1 Städtebauliche Vorgaben 17 4.2 Planungsrechtliche Situation 19 4.3 Verkehrliche Erschließung 21 4.4 Rettungswege 21 4.5 Grün- und Freiraumstruktur 23 4.6 Immissionen 23 4.7 Bodenbeschaffenheit und Altlasten 23 ## 5 Aufgabe 24 5.1 Bau- und Nutzungsstruktur 25 5.2 Schrittweise Entwicklung 27 5.3 Verkehrliche Zielsetzungen 27 5.4 Kulturbogen 29 5.5 Ressourcenschonendes Bauen und Umweltbelange 30 5.5.1 Schallschutz 30 5.5.2 Klima 31 5.5.3 Begrünung 32 5.5.4 Energieversorgung 32 4 MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF # TEIL B –VERFAHRENSRECHTLICHE VORGABEN 33 1 Ansprechpartner 34 1.1 Auftraggeber und Auslober 34 1.2 Betreuung und Koordination 34 ## 2 Formales Reglement 34 2.1 Verfahrensart 34 2.2 Verfahrensregeln 34 2.3 Vorprüfung 35 2.4 Bekanntgabe der Ergebnisse 35 2.5 Eigentum und Urheberrecht 35 2.6 Bearbeitungshonorar 35 ## 3 Gegenstand des Verfahrens 36 3.1 Bearbeitungstiefe 36 3.2 Geforderte Leistungen 36 3.3 Arbeitsunterlagen 37 ## 4 Teilnehmende Büros 38 5 Auswahlgremium 39 6 Termine 40 6.1 Zeitplanung vorläufig (Terminplanung noch abstimmen) 40 6.2 Abgabe der Unterlagen 40 6.3 Rückfragenkolloquium 40 # TEIL C –ANLAGEN 41 5 MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF # TEIL A –RAHMENBEDINGUNGEN UND AUFGABENSTELLUNG 6 MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF Abbildung 1 Übersichtslageplan des Wettbewerbsgebietes 7 > MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF # 1 Anlass und Ziele Die CA Immo Deutschland GmbH beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf, ein qualitätssicherndes Verfahren zur Entwick- lung des ca. 17.000 m² großen Areals zwischen Harkortstraße, Graf-Adolf-Straße, Konrad-Adenauer-Platz und der Bahntrasse durchzuführen. Mit einer Umnutzung der ehemals als Autoverladung für Bahnzwecke genutzten Flä-che wird die Chance genutzt, in prominenter innerstädtischer Lage am Haupt-bahnhof Düsseldorf eine neue Adresse auszubilden. Gegenstand der Mehrfachbeauftragung mit sechs teilnehmenden Büros ist die Erlangung eines schlüssigen städtebaulich-architektonischen Konzeptes mit dem Ziel, die für den Bahnbetrieb nicht mehr notwendige Fläche mit einem Mix aus Büro-, Hotel-, Gastronomie-, Einzelhandels- und einer Sonderform der Wohnnutzung zu bebauen und damit das Umfeld des Hauptbahnhofes maßgeblich aufzuwerten und positive Effekte für das gesamte Areal zu ent-falten. Folgende Ziele und Rahmenbedingungen liegen dem Verfahren zugrunde: • Die Neubebauung soll die Kante des Konrad-Adenauer-Platzes westlich des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes baulich schließen und durch einen attraktiven Platzrand mit innerstädtischen Nutzungen (Hotel, Gastro-nomie und Einzelhandel) die Neugestaltung des Platzes positiv unterstüt-zen. Ebenso sollen die Attraktivität und Frequentierung des Bahnhofsvor-platzes erhöht und eine Initialzündung für die Entwicklung dieses zentralen Stadtbereiches und des Hauptbahnhofes ausgelöst werden. • Bei der Gestaltung des Vorbereiches am Konrad-Adenauer-Platz sind, neben den Erfordernissen zur Adressbildung der neuen Gebäude, insbe-sondere auch die verkehrlichen und funktionalen Anforderungen an den Bahnhofsvorplatz zu berücksichtigen. Dies gilt für den motorisierten Ver-kehr ebenso wie für den ÖPNV, Taxen, Radfahrer und Fußgänger. Die gewünschte fußläu fi ge Verbindung zwischen Konrad-Adenauer-Platz und Harkortstraße/Mintropplatz über das Plangebiet soll im Rahmen der städ-tebaulich qualitätsvollen Neubebauung geschaffen werden. • Voraussetzung für das geplante Verfahren ist, dass bei einer Neubebau-ung die verkehrliche Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen in vollem Umfang gewährleistet bleibt. Dazu gehört die Erschließung der neuen Ge-bäude über die Harkortstraße ebenso wie die Sicherstellung eines Stell-platzangebotes auf dem Plangebiet, das den bisher dort vorhandenen ca. 300 Stellplätzen entspricht. Der Umgriff des Wettbewerbsgebietes umfasst Flächen von zwei verschiede-nen Eigentümern: während der nördliche Teil dem Bau- und Liegenschaftsbe-trieb des Landes NRW (BLB NRW) gehört, sind der südliche Teil sowie eine Teil fl äche des Konrad-Adenauer-Platzes im Eigentum der CA Immo Deutsch-land GmbH. Das Plangebiet ist in einen Vertiefungsteil mit den Flächen der ehemaligen Autoverladung (vgl. Kap. 3.1) und in einen Ideenteil mit dem bebauten Grund-stück des BLB NRW (vgl. Kap. 3.2) aufgeteilt. Da die Neunutzung der Flä-chen positive Ausstrahlung auf die Umgebung haben wird, sind im Rahmen der Bearbeitung die beiden angrenzenden Platzbereiche Konrad-Adenauer-Platz und Mintropplatz mit zu betrachten (Abbildung 1). Die zu konzipierende städtebauliche Struktur ist so zu entwerfen, dass sie schrittweise und in den beiden Teilbereichen unabhängig voneinander realisierbar ist. (vgl. Kap. 5.2) Das gesuchte städtebauliche Konzept soll im Sinne eines Masterplans als Grundlage für ein anschließendes Bebauungsplanverfahren dienen. Das Ver-fahren wird angelehnt an die RPW 2013 durchgeführt. 8 > MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF # 2 Städtebauliche Einordnung Das Wettbewerbsgebiet liegt in herausragender Lage im Düsseldorfer Stadt-gefüge und hat eine entsprechende Strahlkraft für die zukünftige Entwicklung im Umfeld des Hauptbahnhofes. Düsseldorf ist Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen (NRW) und hat 597.102 Einwohner (Stand: 31.12.2013). Düsseldorf liegt am Rhein, in der Mitte der Metropolregion Rhein-Ruhr mit rund zehn Millionen Einwohnern und im Kern des zentralen europäischen Wirtschaftsraumes. Nach Köln ist Düs- seldorf die zweitgrößte Stadt des Landes NRW sowie Behördensitz des Re-gierungsbezirkes Düsseldorf mit rund fünf Millionen Einwohnern. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist in zehn Stadtbezirke gegliedert. Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtbezirkes 1 im Stadtteil „Stadtmitte“. Direkt an das Plangebiet grenzen die von Südwest nach Nordost verlaufenden Gleisanlagen des Hauptbahnhofes an, die eine räumliche Zäsur zwischen den Stadtteilen „Stadtmitte“ (Stadtbezirk 1) und „Oberbilk“ (Stadtbe-zirk 3) bilden. Südlich und westlich, d. h. jenseits von Ellerstraße, Mintropplatz und Harkortstraße grenzt das Plangebiet an den Stadtteil „Friedrichstadt“, der zum Stadtbezirk 3 gehört. Das Plangebiet umfasst den ca. 1,7 ha großen Bereich zwischen folgenden Plätzen, Straßen, Anlagen und Gebäuden: • Konrad-Adenauer-Platz; der südliche Teil gehört zum Plangebiet, • Graf-Adolf-Straße, • Harkortstraße, • Mintropplatz, • Bahnanlagen und • Nebengebäude des Düsseldorfer Hauptbahnhofes. Das Umfeld des Grundstücks ist geprägt von einer – für Stadterweiterungs-gebiete des 19. Jahrhunderts typischen – verdichteten Blockrandbebauung mit Geschäfts- und Wohngebäuden. Durch die Lage am Hauptbahnhof be fi n-det sich das Gelände an einer prominenten Stadteingangssituation. Während auf der nordöstlichen Seite des Plangebietes der hochfrequentierte Konrad-Adenauer-Platz liegt, der als wichtiger Verkehrsknotenpunkt fungiert, grenzt südwestlich die ruhigere innerstädtische Harkortstraße an. Sie ist geprägt von einer innenstadttypischen Mischung von Wohnen, Büros, Hotels und Ateliers in einer vier- bis sechsgeschossigen Blockrandbebauung. 9 > MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF # 3 Bestandssituation ## 3.1 Ehemalige Autoverladung (Vertiefungsteil) Die mit der Aufgabe der Autoverladung ehemals für Bahnzwecke genutzte Fläche steht für eine attraktive städtebauliche Nachnutzung zur Verfügung. Die Fläche wird – unter Berücksichtigung der bahntechnischen Restriktionen – weitgehend entwidmet und in Vorbereitung der zukünftigen Neubebauung von den Bestandsgebäuden befreit. (Abbildung 2) Angrenzend an den Konrad-Adenauer-Platz befanden sich bis vor kurzem zwei ein- bzw. zweigeschossige Nebengebäude, die u. a. eine Dienststelle der Bundespolizei beherbergten. Eine ca. 4 m hohe, in dunklem Backstein gefasste Mauer verband den zweigeschossigen Bau mit dem Hauptbahnhofs-gebäude. Diese Mauer kann ebenso wie die bereits beseitigten Gebäude ab-gerissen werden. Auf dem Plangebiet stehen entlang der Gleisanlagen mehrere Lager- und Güterhallen des Expressgut-Bahnhofs, die ebenfalls abgängig sind. Auf dem übrigen Areal befand sich ehemals eine Verladeanlage für Autoreisezüge. Zwischenzeitlich wurde die Fläche als Parkplatz genutzt, der über eine ram- penartige Zufahrt von der Harkortstraße aus angefahren wurde. Derzeit wird hier eine bahnbetriebsnotwendige Zufahrt/Rampe parallel zu der bestehenden Stützmauer neu errichtet, um einen bahnnotwendigen War-tungs- und Zufahrtsbereich zu erschließen. > Abbildung 2 Luftbild mit Blick auf das Plangebiet 10 MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF Abbildung 3 Foto vom BLB-Gebäude Abbildung 4 Ladenlokale im Hansahaus an der Graf-Adolf-Straße Abbildung 5 Gebäudeecke des BLB-Areals an der Har-kortstraße 11 > MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF ## 3.2 Grundstück des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (Ideenteil) Im städtebaulichen Zusammenhang zu der entbehrlichen Bahnfläche befindet sich auf einem dreieckigen Grundstück des BLB NRW die fünfgeschossige Blockrandbebauung des sogenannten Hansa-Hauses, dessen ca. 18.000 m² BGF (ober- und unterirdische Fläche) überwiegend durch den Landesrech-nungshof NRW und das Finanzamt Düsseldorf-Mettmann genutzt werden. In den Erdgeschossen entlang der Graf-Adolf-Straße sind kleine Einzelhandels-geschäfte und Gastronomie ansässig. Die Fassade des Hansa-Hauses steht nicht unter Denkmalschutz. Sie stellt aber das letzte Relikt der kaiserzeitlichen Platzrandbebauung am Konrad-Adenauer-Platz dar (Abbildungen 3, 4, 5). Bislang bestand eine Durchgangsmöglichkeit über eine wenig attraktive Ge-bäudefuge zwischen BLB- und dem abgerissenen Bundespolizeigebäude (Abbildung 6). Auf der Rückseite des BLB-Areals existiert eine Zufahrt zum Innenhof, die mit einem Rolltor verschlossen ist (Abbildungen 7, 8). Diese Zufahrt ist auch nach der Neubebauung sicherzustellen, ggf. ist ein Absenken der Zufahrt zum BLB-Hof denkbar. Im Eckbereich zur Harkortstraße stehen drei große Platanen. > Abbildung 8 Rückwärtige Fassade des BLB-Gebäudes Abbildung 6 Gebäudefuge zwischen Plangebiet und Hansa-Haus Abbildung 7 Toreinfahrt zum Innenhof 12 MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF Abbildung 9 Hauptportal des Hansa-Hauses Abbildung 10 Konrad-Ade-nauer-Platz mit dem Emp-fangsgebäude des Haupt-bahnhofs 13 > MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF ## 3.3 Angrenzende Areale Mit der Umsetzung der vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung sind posi-tive Impulse für die umliegenden Stadträume zu erwarten. Dies gilt in beson-derer W eise für den Konrad-Adenauer-Platz wie auch für die Harkortstraße und den Mintropplatz. 3.3.1 Konrad-Adenauer-Platz Im Norden reicht das Plangebiet bis an den Konrad-Adenauer-Platz, den stadtseitigen Vorplatz des Düsseldorfer Hauptbahnhofes. Die in der vorlie-genden Mehrfachbeauftragung zu konzipierende Neubebauung der Platzkan-te soll die geplante Entwicklung des Konrad-Adenauer-Platzes fördern und Ideen für die zukünftige Gestaltung und Nutzung der Platzränder de fi nieren. Die Platz fl äche des Konrad-Adenauer-Platzes soll in Zukunft weitgehend freigeräumt und die Blickbeziehung in die Graf-Adolf-Straße soll freigehal-ten werden (Abbildungen 10, 11). Die Funktion des Platzes als Repräsen-tations fl äche, Stadteingang, Aufenthaltsbereich und Verknüpfungspunkt mit dem ÖPNV soll betont werden. Nur notwendige Pkw-Stellplätze (z. B. für die Bundespolizei) und eine Taxivorfahrt sollen in Zukunft auf dem südlichen Teil des Platzes angeboten werden. Sonstige verkehrliche Belange sollen offen-gehalten werden (vgl. Kap. 5.3). Zwischen der Platz fl äche Konrad-Adenauer-Platz und dem Plangebiet be-steht ein Höhenunterschied von ca. 3,5 - 4,0 m (vgl. Abbildung 19). Das zwischen 1932-1936 errichtete Empfangsgebäude des Bahnhofes (Ar-chitekt Adolf Behne, s. Deckblatt Teil A auf Seite 5) mit der repräsentativen Backsteinfassade und dem markanten Uhrenturm, zählt zu den bedeutends-ten Bauwerken des sogenannten „Backstein-Expressionismus“ in Deutsch-land und ist in die Denkmalliste des Landes NRW eingetragen. Die übrige Be-bauung am Konrad-Adenauer-Platz stammt überwiegend aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg. Lediglich das sogenannte Hansa-Haus verfügt noch über eine Fassade mit klassizistischen Elementen. Dieses Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. > Abbildung 11 Umfeld des Plangebietes / Graf-Adolf-Straße 14 MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF Abbildung 12 Verkehrsinsel auf dem Mintropplatz Abbildung 14 Stützmauer und Trinkhalle am Brücken-kopf Abbildung 15 Ehemaliger Imbiss/Kiosk an der Harkort-straße Abbildung 13 Bus- und Bahnhaltestelle am Mintrop-platz 15 > MEHRFACHBEAUFTRAGUNG HARKORTSTRASSE DÜSSELDORF 3.3.2 Mintropplatz Der südwestlich an das Plangebiet grenzende Mintropplatz wird geprägt von einer intensiven Verkehrsnutzung (motorisierter Individualverkehr/MIV, Busse und Straßenbahnen) sowie von den Besuchern der anliegenden Einrichtun-gen der sozialen Infrastruktur (u. a. Methadonausgabe) und einer Trinkhalle am Eingang zur Bahnunterführung Ellerstraße. Durch die verkehrliche Bedeu-tung der Ellerstraße ist der allseits von Straßen begrenzte Mintropplatz stark vom Individualverkehr dominiert. Die in der Mitte des Platzes verbleibende Aufenthalts fl äche wird zusätzlich durch P fl anzkübel und Wertstoffcontainer in ihrer Nutzbarkeit eingeschränkt (Abbildungen 13, 14, 15, 16). Zwischen dem Mintropplatz und dem Plangebiet besteht ein Höhenunter-schied von ca. 3,0 - 3,50 m, der durch eine Mauer mit groß fl ächigen Werbe-tafeln abgefangen wird. Die Fläche am Brückenkopf der Bahnunterführung sowie der Bereich unter der neu entstehenden Zufahrtsrampe der DB AG sind nicht unterbaubar. Durch die Neunutzung der ehemaligen Bahn fl ächen soll das soziale und städ-tebauliche Umfeld aufgewertet werden. Ziel ist eine

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Title: Vorlage 61/ 111/2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00252050.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 12:10:01 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Vorlage 61/ 111/2015 > Seite 1 von 3 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Sitzung des APS am 18.11.2015 Harkortstraße Auslobung Gutachterverfahren Vorlage 61/ 111/2015 > Seite 2 von 3 > RSD Vorlage Beschlussvorlage Betrifft: Gutachterverfahren für das Projekt Harkortstraße Auslobungstext Beschlussdarstellung:  BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 der Bezirkssatzung zum Auslobungstext für das Gutachterverfahren zur Überplanung des o.g. Areals Harkortstraße angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.  APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt zustimmend Kenntnis von den Inhalten des als Anlage beigefügten Auslobungstextes (Teil A) für das Gutachterverfahren zur Überplanung des Areals an der Harkortstraße und dem vorgesehenen Verfahren. Aufgrund dieser Auslobung soll das Gutachterverfahren durchgeführt werden. Sachdarstellung: Das Areal an der Harkortstraße wird nicht mehr für Bahnzwecke als Fläche der Autoverladung genutzt. Somit ergibt sich nun die Möglichkeit zur Überplanung dieses innerstädtischen Grundstücks. Vorrangiges Planungsziel ist die Entwicklung von Flächen für neue Hotel-, Gastronomie-, Einzelhandels- und Büronutzungen. Vom Investor ist in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Mehrfachbeauftragung auf Grundlage der bereits erarbeiteten Unterlagen geplant. Der nominierte städtebauliche Entwurf soll die Grundlage für das anschließende Bauleitplanverfahren bieten. Anlage: Auslobungstext Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Vorlage 61/ 111/2015 Seite 3 von 3 > RSD Vorlage Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 18.11.2015 -/-² Bezirksvertretung 1 06.11.2015 -/-² Bezirksvertretung 3 17.11.2015 -/-² Ordnungs - und Verkehrsausschuss 11.11.2015 -/-² Kulturausschuss 19.11.2015 -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: x beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Auslobungstext Alternative: keine Amt / Institut: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Bonin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 111/2015