Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 42/2005

Home & Garden

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Werstener Friedhofstraße 1 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 4. April 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Festsetzung der „Home & Garden" vom 26.05.2005 bis 29.05.2005 auf dem Gelände des Schlosses Benrath als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs.

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Ö Vorlagen - Nr. 179 42/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Home & Garden 2005 auf dem Gelände des Schlosses Benrath vom 26.05.2005 bis 29.05.2005 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Festsetzung der „Home & Garden" vom 26.05.2005 bis 29.05.2005 auf dem Gelände des Schlosses Benrath als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung zu folgenden Öffnungszeiten: werktags von 10.00 bis 22.00 Uhr sonn- und feiertags 11.00 bis 22.00 Uhr Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung des Spezialmarktes „Home & Garden" an den Tagen 26.05.2005 bis 29.05.2005, täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr. Auf dem Markt werden Gartenmöbel, -einrichtungen und - accessoires ausgestellt und zum Verkauf angeboten. Die Veranstaltung wurde im vergangenen Jahr erstmalig auf dem Gelände des Schlosses Benrath durchgeführt. Zuvor wurde die Veranstaltung auf dem Gelände der Galopprennbahn Grafenberg durchgeführt. Die Polizei hat bemängelt, dass es im zurückliegenden Jahr wegen zu geringem Parkplatzangebot, zu wenigen Verkehrskadetten, mangelnder Ausschilderung der Ausweichparkplätze und falschem Pendelbuseinsatz (Anstatt die vorhandene Bushaltestelle vor der Orangerie zu nutzen, wurden die Fahrgäste unmittelbar im Eingangsbereich abgesetzt.) zu Verkehrsproblemen gekommen ist. Die Veranstalterin wurde über die Mißstände informiert. Sie versicherte, die Mängel bei den folgenden Veranstaltungen durch die folgenden Maßnahmen auszuräumen: 1. Die Veranstaltungsfläche wird in den vorderen Parkbereich zwischen Schloss und Weiher sowie auf die sogenannte "Obstwiese" verlegt, so dass die bisherige Veranstaltungsfläche komplett als zusätzlicher Parkraum (250 Stellplätze) zur Verfügung steht. Für den ordnungsgemäßen Verkehrszu- und abfluss zu diesem Parkplatz wird der Veranstalter personell Sorge tragen. 2. Erster Ausstellungstag ist der Feiertag Fronleichnam. Freitag ist ein Brückentag, so dass der vom Schlosspark 300 m entfernte Park & Ride-Parkplatz am S-Bahnhof Benrath an allen 4 Ausstellungstagen vom Berufsverkehr weitgehend entlastet sein wird und den Besuchern zur Verfügung steht. 3. Darüber hinaus wird zur Zeit mit der Firma Soraenzo (ca. 1500 m entfernt) die Anmietung des dortigen Personal- Parkplatzes (ca. 1000 Stellpläze) verhandelt. Hier wird dann ein Shuttle-Service zwischen Schloss und Parkplatz angeboten. Das Ordnungsamt wird, wie auch im vergangenen Jahr, Verkehrsüberwachungskräfte einsetzen. Die Anzahl der Überwachungskräfte wird flexibel je nach Bedarf gestaltet. Am Sonntag und am Donnerstag (Fronleichnam) kann die Festsetzung nach dem Sonn- und Feiertaggesetz NW erst ab 11.00 Uhr erfolgen. Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen zu entsprechen: 1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 42/2005 Seite 2 von 2 Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. 3. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen (Homepagehinweise, Aussteller-Flyer, Plakate, Pressegespräche...). Die Verkehrsregelung hat durch Verkehrskadetten zu erfolgen. 4. Auf dem Gelände des Schlosses Benrath ist Parkraum (Veranstaltungsfläche aus dem Jahre 2004) für die Besucher zur Verfügung zu stellen. 5. Es ist ein zusätzlicher Parkplatz in der Größenordnung von 1000 Stellplätzen anzumieten. Zu diesem Parkplatz ist ein Shuttle-Service einzurichten. 6. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 7. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 8. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-94410 Herr Saffer. 9. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 42/2005