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Ö Vorlagen - Nr. 178 179/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
1. Trödelmärkte auf dem OBI-Parkplatz, Königsberger Str. 87 im 1. Hj. 2005
2.Trödelmärkte in den Posener Hallen, Königsberger Str. 188 im 1. Hj. 2005
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt
1. die Festsetzung von vier Trödelmärkten
im 1. Halbjahr 2005 in Lierenfeld auf dem
Parkplatz der Firma OBI, Königsberger Straße 87, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der
Gewerbeordnung an folgenden Terminen:
Sonntag: 23.01.2005, 20.02.2005, 17.04.2005 und 22.05.2005
2. die Festsetzung von zwei Trödelmärkten
im 1. Halbjahr 2005 in Lierenfeld in den Posener
Hallen, Königsberger Straße 188, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der
Gewerbeordnung an folgenden Terminen:
Sonntag: 20.03.2005 und 19.06.2005
Öffnungszeit: 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Wie erstmalig im Jahre 2003 beantragen auch für das Jahr 2005 sechs verschiedene
Marktveranstalter die Durchführung von monatlichen Trödelmärkten auf dem OBI-Parkplatz
Königsberger Straße bzw. in den Posener Hallen Königsberger Straße. Es wird empfohlen, wie
auch im zurückliegenden Jahr praktiziert, die o.g. Aufteilung angelehnt an den
verwaltungsgerichtlichen Beschluss vom 15.12.2003 zu beschließen, so dass letztendlich jeder
Antragsteller einen Markt pro Halbjahr erhält. Bei den zurückliegenden Veranstaltungen dieses
Jahres sind keine Probleme aufgetreten. Es bestehen daher gegen die Festsetzung von 6
Terminen für das 1. Halbjahr 2005 keine Bedenken. Die Genehmigung weiterer Termine sollte
von dem Verlauf dieser Veranstaltungen abhängig gemacht werden.
Es wird empfohlen, den Anträgen unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch
Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. Auch die
Feuerwehrzufahrten der anliegenden Geschäftshäuser sind freizuhalten.
3. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten.
4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten.
5. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr,
indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und
Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
6. Das Zuparken der Einfahrten der Anliegerfirmen ist durch Absperrungen mittels Flatterband
zu verhindern.
7. Das Parken auf dem Gehweg und auf allen Grünflächen außerhalb der Parkbuchten entlang
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der Königsberger Straße ist durch den Einsatz eines Ordnungsdienstes zu verhindern.
8. Die Straße „An der Schützenwiese" ist - zum Schutz des anliegenden Wohngebietes vor
Parksuch- und Anreiseverkehr - abzusperren.
9. Durch Beschilderung ist sicherzustellen, dass der Hauptanreiseverkehr über die Ronsdorfer
Straße erfolgt.
10. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
11. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben
unter Tel. 830-99258 Herr Giesen.
12. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
13. Hinweisschilder oder Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich nach
der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen.
Zusatzauflagen für den Trödelmarkt auf dem OBI-Parkplatz:
14. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen.
15. Der Parkplatz des anliegenden OBI-Gartencenters ist den Trödelmarktbesuchern als
Parkfläche zur Verfügung zu stellen.
16.
Auf den anliegenden Grundstücken ist für die Besucher zusätzlicher Parkraum
bereitzustellen.
Zusatzauflage für den Trödelmarkt in den Posener Hallen:
14. Die Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Baugenehmigung Nr. 32-BA-492 vom
22.08.1996 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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