Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 50/ 21/2004

HPL 2004: Globaldotation

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk) · 40225örtlicher Bezug 1Dokument 22. März 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt, die bei der Haushaltsstelle 4700 71802 - Zuschuss zur sozialen Arbeit - zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 1.065.411,00 EUR wie folgt zu verwenden: 1. Zuschüsse zur allgemeinen Sozialarbeit: Arbeiterwohlfahrt 223.596,00 EUR Caritasverband 269.219,00 EUR Der Paritätische Wohlfahrtsverband 98.907,00 EUR Deutsches Rotes Kreuz 136.303,00 EUR Diakonie in Düsseldorf 269.219,00 EUR Jüdische Gemeinde 49.469,00 EUR Gesamt: 1.046.713,00 EUR 2.

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Ö Vorlagen - Nr. 50/ 21/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Haushaltsplan 2004: Mittelverwendung bei Hhst. 4700 71802 - Zuschuss zur sozialen Arbeit - Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt, die bei der Haushaltsstelle 4700 71802 - Zuschuss zur sozialen Arbeit - zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 1.065.411,00 EUR wie folgt zu verwenden: 1. Zuschüsse zur allgemeinen Sozialarbeit: Arbeiterwohlfahrt 223.596,00 EUR Caritasverband 269.219,00 EUR Der Paritätische Wohlfahrtsverband 98.907,00 EUR Deutsches Rotes Kreuz 136.303,00 EUR Diakonie in Düsseldorf 269.219,00 EUR Jüdische Gemeinde 49.469,00 EUR Gesamt: 1.046.713,00 EUR 2. Zuschüsse zur Betreuung ausländischer Arbeitnehmer/innen: Arbeiterwohlfahrt 7.903,00 EUR Caritasverband 6.846,00 EUR Diakonisches Werk 3.949,00 EUR Gesamt: 18.698,00 EUR Sachdarstellung: Die in der o.g. Haushaltsstelle veranschlagten Zuschüsse sind Bestandteil des Rahmenvertrages zur Sicherung von sozialen Diensten und Leistungen zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in Düsseldorf und von einer einzelvertraglichen Regelung ausgenommen (vergleiche § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 des Rahmenvertrages vom 20.12.2002). Nach § 9 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 27.1.2000 obliegt die Verteilung der Zuschüsse dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Die vorgesehene Aufteilung der Mittel entspricht dem mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege abgestimmten Verteilerschlüssel. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 50/ 21/2004 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Sozialamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 21/2004