Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 60/ 88/2004

Masterplan Jugend

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Siegburger Straße 12 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt eine Untersuchung aller Objekte durch ein externes Büro zur Aufstellung eines “Masterplans Jugend”.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\60_ 88_2004_19458.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073399.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:34 GMT Number of Pages: 6 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 60/ 88/2004 Seite 1 von 6 Beschlussvorlage Betrifft: Masterplan Sanierung Kinder- und Jugendeinrichtungen Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt eine Untersuchung aller Objekte durch ein externes Büro zur Aufstellung eines “Masterplans Jugend”. Sachdarstellung: E r s t e l l u n g e i n e s G e s a mt k o nz e p t s z u r S a n i e r u n g d e r s t ä d t i s c h e n Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Bürgerhäuser und Einrichtungen der Jugendberufshilfe Bedingt durch die angespannte Haushaltslage war es der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Vergangenheit nicht möglich, die notwendigen Mittel für den Unterhalt der über 100 städtischen Gebäude aus dem Jugendbereich bereitzustellen (eine Auflistung der Standorte, sortiert nach der Art der Einrichtung, ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen). Hierdurch konnten dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen nicht, oder nur in geringen Maßen, durchgeführt werden. Die Konsequenz hieraus ist, dass sich ein erheblicher Teil der Gebäude nun als stark sanierungsbedürftig darstellt. Dieses gilt sowohl für den baulichen Teil als auch für die Gebäudetechnik. So sind z.B. undichte Dächer , ma r o d e F e n s t e r , v e r a l t e t e Ro h rleitungsnetze der Sanitär- und Heizungsinstallation oder auch kaum noch funktionsfähige, teilweise sicherheitstechnisch stark bedenkliche Elektroanlagen mittlerweile oft an der Tagesordnung. Eine erste Bedarfseinschätzung hat das Jugendamt bereits vor 3 Jahren durch eine amtsinterne Ermittlung festgestellt. Die damaligen Ergebnisse decken sich mit denen der Einschätzung des Immobilienmanagements. Um dieser Situation Herr werden zu können, ist es dringend erforderlich - in Kooperation mit dem Jugenddezernat - eine ganzheitlich strukturierte Sanierung der betroffenen Gebäude zu planen und durchzuführen. Hierzu soll im Gegensatz zur häufigen Praxis der Einzelmaßnahmen ein Gesamtkonzept erstellt werden, welches alle Gebäude erfasst. Dabei werden alle Gewerke (Bauhaupt- und Ausbaugewerke) genauso berücksichtigt, wie die Anpassung an geänderte Brandschutzvorschriften oder an geänderte organisatorische und nutzerspezifische Anforderungen im Jugendbe r e i ch . Hierbei ist die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes zu beachten. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 60/ 88/2004 Seite 2 von 6 Ziele der geplanten Gebäudesanierung sind: S funktionsfähige, auf neue und sich ändernde Anforderungen ausgerichtete Räumlichkeiten zu schaffen, S alle die Verkehrssicherheit gefährdenden und die Nutzungsfähigkeit einschränkenden Mängel zu beseitigen, S ökologische, nachhaltige Bauweisen auszuführen und damit die Gefahr durch bekannte und vermutete Schadstoffe zu minimieren, S den Energiebedarf zu reduzieren, S den sich ändernden gesetzlichen Forderungen (z.B. im Brandschutz oder durch die Energiesparverordnung) gerecht zu werden, S den Unterhaltungsaufwand nach erfolgter Sanierung zu minimieren S eine Mindestrestnutzungsdauer von etwa 30 Jahren zu gewährleisten (außer bei Gebäuden in Leichtbau-, Modul- und Holzbauweise). Ziel der Gebäudesanierung kann nicht sein S die Gebäude in einen quasi Neubauzustand zu versetzen (Restnutzungsdauer = 60 Jahre) Grobe Kostenermittlung: Um ein Konzept zur Sanierung der Gebäude aufstellen zu können, ist es zwingend notwendig, die erwarteten Kosten zu schätzen und zusammenzustellen. Da es mit dem zur Verfügung stehenden Personal zur Zeit nicht möglich ist alle Standorte zu begehen und einzeln zu bewerten - sowohl für den baulichen Bereich als auch für die gesamte technische Gebäudeausrüstung - wurde zur ersten Grobeinschätzung eine einfachere, weniger zeitaufwändige Lösung gewählt. Hierzu wurden für die gesamten Objekte die jeweiligen Bruttogeschossflächen ermittelt und mit einem mittleren Sanierungsbedarf von 400 Euro pro Quadratmeter bewertet. Hierbei wurden nur Gebäude betrachtet, die vor 1985 errichtet wurden. Bei den neueren Gebäuden ist ein hoher Sanierungsbedarf auszuschließen. Mietobjekte wurden ebenfalls nicht betrachtet. Die gewählten Kostenangaben entsprechen den Erfahrungen aus dem Masterplan Schulen. Bedingt durch die Art der Kostenermittlung muss deutlich auf die fehlende Kostengenauigkeit infolge nicht vorhandener Vorplanungen der Leistungsphase 2 (HOAI) hingewiesen werden. Ö Vorlagen - Nr. 60/ 88/2004 Seite 3 von 6 Ergebnisse: Aufgeteilt auf die einzelnen Gebäudetypen ergeben sich aus dieser Vorgehensweise die in der beigefügten Liste aufgeführten Ergebnisse. Der errechnete Gesamtsanierungsbedarf für alle betrachteten Gebäude summiert sich somit aus prognostizierten 30,6 Mio Euro Baukosten und Baunebenkosten in Höhe von weiteren 6,7 Mio Euro (22 %) auf insgesamt 37,3 Mio Euro. Bei den nicht unerheblichen Baunebenkosten sind sowohl externe Kosten (für die geplante Fremdvergabe an Architekten und Fachingenieure), interne Kosten (bei Eigenerledigung, bzw. für die Projektsteuerung bei Fremdvergabe) als auch Verwaltungskosten berücksichtigt. Um die anstehenden Aufgaben auch möglichst zeitnah durchführen zu können, ist ein hoher Anteil an Fremdvergaben (etwa 80 %) zwingend erforderlich. Dennoch ist für verbleibenden Maßnahmen, die in Eigenregie durchgeführt werden sollen, sowie für die notwendigen Steuerungs- und Verwaltungsleistungen eine zusätzliche Stelle im Amt für Immobilienmanagement zwingend notwendig, da eine Bearbeitung mit der vorhandenen Personalkapazität nicht möglich ist. Die Finanzierung sollte, wie beim Masterplan Schulen, aus der Umwandlung von Sach- in Personalkosten erfolgen. 10-Jahresprogramm: Der große finanzielle, als auch personelle Aufwand, der zur Durchführung des Programms erforderlich ist bedingt, dass eine Planung über mehrere Jahre hinweg notwendig wird. Bei der im vorigen Abschnitt angegebenen Aufteilung in externe und interne Bearbeitung und unter der angegeben zusätzlichen personellen Ausstattung, wird eine Durchführung des Programms in etwa 10 Jahren - ab Mittelbereitstellung - als realisierbar betrachtet. Die rechtzeitige Bereitstellung der Sach- und Personalkosten ist hierfür allerdings unabdingbar. Die Höhe der jeweils jährlich benötigten Kosten von ca. 4,6 Mio Euro ergibt sich aus den notwendigen Mitteln zur Abarbeitung des Sanierungsstaus, sowie den erforderlichen Bauunterhaltungsmitteln die nötig sind um in der Zukunft keinen erneuten Sanierungsstau aufkommen zu lassen (siehe Tabelle). Für die Planung und Durchführung der Arbeiten ist ein besonders hoher Koordinierungsaufwand notwendig, da der Betrieb der Einrichtungen so wenig wie möglich behindert werden soll. Eine alleinige Ausführung der gesamten Maßnahmen in den Kindertagesstätten nur während der kurzen Schließungszeiten (zumeist nur 3Wochen im Jahr) erscheint jedoch nicht möglich. In den anderen Einrichtungen existieren zum g r ö ß t e n t e i ls keine Schließungszeiten. Somit muss rechtzeitig über Ausweichmöglichkeiten am Standort, in andere Standorte sowie im Einzelfall die Ö Vorlagen - Nr. 60/ 88/2004 Seite 4 von 6 Bereitstellung zusätzlicher, provisorischer Räumlichkeiten nachgedacht werden. Die nur in Teilbereichen mögliche Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen in mehreren Bauabschnitten, sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da durch die Aufteilung der A r b e i t e n mi t l ä n g e r e n B a u z e i t e n u n d d u r c h d e n h ö h e r e n b a u l i c h e n Koordinierungsaufwand mit insgesamt höheren Kosten zu rechnen ist. Mit dem angedachten Sanierungsprogramm ist es möglich, in einem überschaubaren Zeitraum von etwa 10 Jahren, die Sanierung der Jugendgebäude der Landeshauptstadt Düsseldorf zu realisieren. Besonderer Wert wird hierbei auf die ganzheitliche Vorgehensweise gelegt, wodurch vorhandene Synergieeffekte optimal genutzt werden können. Ziel ist es alle Standorte in einen annähernd gleichwertigen Zustand zu versetzen. Hierdurch wird allen Nutzern - auch denjenigen die erst am Ende des Programms stehen, Verlässlichkeit gegeben. Parallel zu dieser Abarbeitung des Sanierungsstaues muss eine kontinuierliche ausreichende Mittelversorgung für die Bauunterhaltung gewährleistet sein, damit ein Sanierungsstau an anderer Stelle - z.B. in den später zu sanierenden, bzw. den nur in Teilen zu sanierenden Jugendgebäuden -nicht wieder aufgebaut wird. Hierzu ist der von der KGSt vorgeschlagene Baupflegesatz von 0,8 % des Wiederbeschaffungswertes die anzunehmende Bezugsgröße. Als Grundlage für die Durchführung eines solchen Programms und die Festlegung der Prioritätenliste (Reihenfolge der zu sanierenden Gebäude) werden belastbare Informationen über den Gebäudezustand der einzelnen Objekte benötigt. Hierzu wird, wieder analog zum erfolgreichen Masterplan Schulen, eine vorauslaufende Untersuchung aller Gebäude durch externe Gutachter (siehe weitere Vorgehensweise) vorgeschlagen. Die Durchführung dieser Untersuchung könnte noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass ein Start des „Masterplans Jugend“ ab 2005 möglich ist. Weitere Vorgehensweise: Um einen Überblick über die Kostenauswirkung zu bekommen und zur Erstellung einer Prioritätsliste, ist eine Untersuchung aller Objekte Voraussetzung. Diese Untersuchungen sollen unter Mithilfe externer Büros durchgeführt werden. Hierzu wird unter den Büros, die bereits bei den Untersuchungen im Rahmen des Masterplan Schulen in die engere Auswahl gekommen waren, eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Legt man die damals erzielten Preise auch für den Jugendbereich als Maßstab an, so ist mit Kosten in einer Größenordnung von etwa 80.000,- Euro zu rechnen. Die Finanzierung dieser Untersuchung erfolgt aus Mitteln des Amts 23. Über die Ergebnisse der Untersuchungen und die daraus resultierenden Rahmenbedingungen für den Masterplan Jugend wird voraussichtlich im Herbst des Jahres erneut berichtet. Ö Vorlagen - Nr. 60/ 88/2004

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 60/ 88/2004