Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173/ 159/2016

Moskauer Straße; Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Moskauer Straße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 2Dokumente 9. November 2016veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der Befreiung, die Zulassung der Abweichung und die Zulassung der Ausnahme.
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
  • > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00280347.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:37:10 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 173/ 159/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft:

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Title: Vorlage 173/ 159/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00280347.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:37:10 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 173/ 159/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Moskauer Straße; Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der Befreiung, die Zulassung der Abweichung und die Zulassung der Ausnahme. Sachdarstellung : Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5676/49 aus dem Jahr 1994, der hier ein Kerngebiet (MK 11) ausweist. Der Bebauungsplan setzt unter anderem zwingend 7 Geschosse, eine geschlossene Bauweise und die Grundflächenzahl (GRZ) fest. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine straßenseitige Baugrenze und eine rückwärtige Baulinie definiert. Geplant ist, im MK11 entlang der Moskauer Straße eine 7-geschossige Straßenrandbebauung mit einem als Staffelgeschoss ausgebildeten Technikgeschoss zu errichten. Das Gebäude soll drei Untergeschosse erhalten, von denen eines als Archiv und die anderen beiden als Tiefgarage dienen sollen. Die geplanten Gebäude sollen oberirdisch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen so-wie entsprechend der festgesetzten Höhen errichtet werden. Für das Vorhaben ist der Nachweis von 180 Stellplätzen erforderlich. Laut textlicher Festsetzung Nr. 8 dürfen bei bürogenutzter Geschossfläche nur 50% der notwendigen Stellplätze hergestellt werden. In der zweigeschossigen Tiefgarage sollen dennoch insgesamt 180 Stellplätze entste-hen. Gegen die Erteilung der hier erforderlichen Befreiung bestehen keine Bedenken, da im nä-heren Umfeld ein Bedarf an Stellplätzen besteht. Laut textlicher Festsetzung Nr. 15.3 dürfen die begrenzenden Bauteile von Geschossen oder Teilen von Geschossen, die als Garagen genutzt werden, nicht in der Außenfassade liegen, so-weit diese von öffentlichen Verkehrs- oder Grünflächen einsehbar sind. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, wenn der Fassadenteil geringfügig ist und die Fassadengestaltung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Bei der vorliegenden Planung befinden sich aufgrund der Geländetypologie die Garagenge-schosse rückwärtig zu der Bahntrasse hin vollständig in der Fassade, die teilweise von öffentli-chen Verkehrs- oder Grünflächen einsehbar ist. Gegen die Zulassung der erforderlichen Abweichung bestehen keine Bedenken, weil sich das Vorhaben und insbesondere die Gestaltung der Fassade der Garagengeschosse gut in die vor-handene Umgebung einfügt. Weiterhin ist aufgrund der Grundrisstypologie in Verbindung mit der durch das langgezogene Grundstück entwickelten Formensprache des Gebäudes ein Zurückweichen von der festgesetz-ten rückwärtigen Baulinie geplant. Dies ist gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 3.3 zur gestalte-rischen Untergliederung der Gebäudeflucht ausnahmsweise zulässig. Gegen die Zulassung der Ausnahme bestehen keine Bedenken. Vorlage 173/ 159/2016 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung erteilt werden soll, eine Ausnahme und eine Abweichung zugelassen werden soll, das Grundstück über 1.000 m² groß ist und das Bauvolumen 7.000 m³ übersteigt. Anlagen:  Übersicht  Lageplan  Visualisierung  Ansichten/Schnitt/Grundrisse Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 06.12.2016 -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Zuschke
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00281154.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:04:30 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content:

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173/ 159/2016