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Ö Vorlagen - Nr. 177 209/2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Nutzung des Staufenplatzes
-Informationsvorlage der Verwaltung-
Der Staufenplatz ist die einzige größere Veranstaltungsfläche des Stadtbezirks 7.
Dementsprechend häufen sich die Anfragen von Veranstaltern, die ihre Programme auf
den Staufenplatz bringen wollen und hierzu die Genehmigung der Stadt beantragen.
Um sowohl die berechtigten Interessen der Stadt Düsseldorf (Gebühren und Mietentgelte)
als auch die der Anwohner nach Ruhe -insbesondere am Bismarckweg und an der
Seniorenresidenz) miteinander zu vereinbaren, schlägt die Verwaltung folgende Regelung
vor:
Auf dem Staufenplatz dürfen pro Jahr nur folgende Veranstaltungen durchgeführt werden:
2 Jahrmärkte
(Osterkirmes und Grafenberger Schützenfest)
Maximal drei Zirkusveranstaltungen,
wobei auf eine artgerechte Tierhaltung großer Wert gelegt wird und aufgrund der Größe
des Platzes keine Großzirkunsveranstaltungen stattfinden können.
Puppen- und Kleinkunstbühnen,
die eine überschaubare Zuschauerzahl anlocken, wobei Lärmbelästigungen auszu-
schließen sind.
Jeder Veranstalter hat eine Kaution in noch festzulegender Höhe zu hinterlegen, womit
Schäden am und auf dem Platz abgedeckt werden können.
Weitere Veranstaltungen werden nur nach Rückfrage in der Bezirksverwaltungsstelle bzw.
Zustimmung durch die Bezirksvertretung genehmigt.
Da eine Zuständigkeit der Bezirksvertretung 7 für den Staufenplatz lt. Bezirkssatzung
nicht gegeben ist, bittet die Verwaltung um zustimmende Kenntnisnahme zum beabsich-
tigten Verfahren.
Beratungsfolge:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 177 209/2004
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Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 30.11.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Dezernentin / Dezernent: