Umlegungsausschuss
Aus der amtlichen Vorlage
Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NRW S. 220/ SGV NRW 231) für die Dauer seiner Amtszeit als ordentliche Mitglieder 1. ........................................... - Ratsmitglied - 2. ........................................... - Ratsmitglied - als stellvertretende Mitglieder 1. ........................................... - Ratsmitglied - 2. ........................................... - Ratsmitglied - in den Umlegungsausschuss.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Rat
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 209/2004