Plan Nr. 61/12-1819 - Aufhebung
Aus der amtlichen Vorlage
" BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 61-12- 1819 - Buchenstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, den vom Rat der Stadt am 26.03.1992 gefassten und vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 03.09.1998 geänderten Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 61-12-1819 - Buchenstraße - aufzuheben.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Bezirksvertretung 9
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 54/2004