Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 84/2004

Plan Nr. 61/12-1824 - Schlüterstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schlüterstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Mai 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das v.g. Gebiet Nr. 61/12-1824 - östlich Schlüterstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, den vom Rat der Stadt am 21.05.1992 gefassten Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gebiet zwischen der Schlüterstraße (einschl.), den Flurstücken Gemarkung Flingern Flur 10 Nrn 60 (teilweise einschl.), 84, 73, 107, 103, 105, 71, 21, dem Grundstück Altenbergstraße 103, dem Flurstück Gemarkung Fli ngern Flur 10 Nr. 19, den Grundstücken Heinzelmännchenweg 44 - 38 a, 38 - 16, den Flurstücken Gemarkung Flingern Flur 11 Nrn. 58, 59, den Grundstücken Rapunzelweg 14 - 10, dem Rapunzelweg, dem Grundstück Rübezahlweg 6, den Flurstücken Gemarkung Flingern Flur 11 Nrn. 269 und 245, 242, 240, 264, 263, 262, 191 (jeweils einschl.), den Grundstücken Eythstraße Nr. 66, 64, 46, 44, 24, 20, 27, 28, der Eythstraße nebst ihrer Stichstraße, dem Grundstück Neumannstraße 101, dem Flurstück Gemarkung Flingern Flur 11 Nr. 151 (einschl.) und dem Grundstück Schlüterstraße 95 (einschl.) aufzuheben.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 84/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 61/12-1824 - Schlüterstraße / Hohenzollernstraße - Aufhebung Aufstellungsbeschluss Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das v.g. Gebiet Nr. 61/12-1824 - östlich Schlüterstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, den vom Rat der Stadt am 21.05.1992 gefassten Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gebiet zwischen der Schlüterstraße (einschl.), den Flurstücken Gemarkung Flingern Flur 10 Nrn 60 (teilweise einschl.), 84, 73, 107, 103, 105, 71, 21, dem Grundstück Altenbergstraße 103, dem Flurstück Gemarkung Fli ngern Flur 10 Nr. 19, den Grundstücken Heinzelmännchenweg 44 - 38 a, 38 - 16, den Flurstücken Gemarkung Flingern Flur 11 Nrn. 58, 59, den Grundstücken Rapunzelweg 14 - 10, dem Rapunzelweg, dem Grundstück Rübezahlweg 6, den Flurstücken Gemarkung Flingern Flur 11 Nrn. 269 und 245, 242, 240, 264, 263, 262, 191 (jeweils einschl.), den Grundstücken Eythstraße Nr. 66, 64, 46, 44, 24, 20, 27, 28, der Eythstraße nebst ihrer Stichstraße, dem Grundstück Neumannstraße 101, dem Flurstück Gemarkung Flingern Flur 11 Nr. 151 (einschl.) und dem Grundstück Schlüterstraße 95 (einschl.) aufzuheben. Sachdarstellung: Hinsichtlich der Begründung wird auf die Ausführung in der Vorlage Nr. 61/ 139/2004 verwiesen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2 Bezirksvertretung 2 18.05.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 84/2004 Seite 2 von 2 Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 84/2004