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Ö Vorlagen - Nr. 178 7/2004
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Informationsvorlage
Reinigung von Verbindungswegen durch die AWISTA
Die Bezirksvertretung 8 hat sich bereits im vergangenen Jahr mit dieser Thematik befasst.
Ergänzend zur Informationsvorlage 178 170/2003 teilt die Verwaltung mit, dass eine
Fahrbahn einmal wöchentlich durch die AWISTA GmbH gereinigt wird, wenn die Straße in
die Gruppe B1 des zur 'Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der
Landeshauptstadt Düsseldorf' gehörenden Straßenreinigungsverzeichnisses eingestuft ist.
Die Gehwege sind von den anliegenden Grundstückseigentümern zu reinigen. Zwischen
zwei B1- Straßen liegende Verbindungswege werden als Gehwege angesehen und sind
somit ebenfalls durch die Anwohner zu reinigen. Eine kostenmäßige Belastung der
Anwohner für die Gehwegreinigung erfolgt in diesen Fällen nicht.
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