Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/365/2025

Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 19. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, Oberbürgermeister oder die/der von 1. Frau Dr. Kristina Neven-Daroussis ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH zu entsenden und schlägt der Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH vor, 2.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes, den danach anzuwendenden Vorschriften des Aktiengesetzes und nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags.

Der Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH besteht aus 9 Mitgliedern. Hiervon wird ein Mitglied von der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandt. Für zwei weitere Mitglieder steht der Landeshauptstadt Düsseldorf ein verbindliches Vorschlagsrecht zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung zu. Zu den entsandten/ vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Drei weitere Mitglieder werden von der Mitgesellschafterin entsandt bzw. der Gesellschafterversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Bei den drei weiteren Mitgliedern handelt es sich um gemäß Drittelbeteiligungsgesetz gewählte Vertreter/ - innen der Arbeitnehmenden der Gesellschaft.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/365/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, Oberbürgermeister oder die/der von 1. Frau Dr. Kristina Neven-Daroussis ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH zu entsenden und schlägt der Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH vor, 2. 3. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH zu wählen und beauftragt die/den städtischen Kapitalvertreter/in, in der Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH, den entsprechenden Beschluss zu fassen. Die Entsendung bzw. der Vorschlag an die Gesellschafterversammlung gelten bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die Seite 2 bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gelten diese Entsendung und dieser Vorschlag auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates. Sachdarstellung: Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes, den danach anzuwendenden Vorschriften des Aktiengesetzes und nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags. Der Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH besteht aus 9 Mitgliedern. Hiervon wird ein Mitglied von der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandt. Für zwei weitere Mitglieder steht der Landeshauptstadt Düsseldorf ein verbindliches Vorschlagsrecht zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung zu. Zu den entsandten/ vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Drei weitere Mitglieder werden von der Mitgesellschafterin entsandt bzw. der Gesellschafterversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Bei den drei weiteren Mitgliedern handelt es sich um gemäß Drittelbeteiligungsgesetz gewählte Vertreter/ - innen der Arbeitnehmenden der Gesellschaft. Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Aufsichtsratsmandate bei der AWISTA Kommunal GmbH wahr: 1. Frau Dr. Kristina Neven-Daroussis, Büroleitung des Oberbürgermeisters gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Herr 3. Frau Rolf Buschhausen Sarah Löffler

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/365/2025