Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, Oberbürgermeister oder die/der von 1. Frau Dr. Kristina Neven-Daroussis ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH zu entsenden und schlägt der Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH vor, 2.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes, den danach anzuwendenden Vorschriften des Aktiengesetzes und nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags.
Der Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH besteht aus 9 Mitgliedern. Hiervon wird ein Mitglied von der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandt. Für zwei weitere Mitglieder steht der Landeshauptstadt Düsseldorf ein verbindliches Vorschlagsrecht zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung zu. Zu den entsandten/ vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Drei weitere Mitglieder werden von der Mitgesellschafterin entsandt bzw. der Gesellschafterversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Bei den drei weiteren Mitgliedern handelt es sich um gemäß Drittelbeteiligungsgesetz gewählte Vertreter/ - innen der Arbeitnehmenden der Gesellschaft.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/365/2025