Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 2 GO NRW, Oberbürgermeister oder die/der von 1. Herrn Beigeordneten Jochen Kral ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH zu entsenden und schlägt der Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH vor 2.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Seit dem 01.01.2025 ist die Landeshauptstadt Düsseldorf unmittelbar mit einer Quote von 49 % an der AWISTA Kommunal GmbH beteiligt. Der Rat der Stadt hat u. a. in seiner Sitzung am 14.12.2023 (AÖE/073/2023) über die Neuorganisation der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mit Winterdienst, hier die Vergabe der Geschäftsanteile der AWISTA Kommunal GmbH an die AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH (51 %), beschlossen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/030/2025