Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/030/2025

Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 2 GO NRW, Oberbürgermeister oder die/der von 1. Herrn Beigeordneten Jochen Kral ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH zu entsenden und schlägt der Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH vor 2.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Seit dem 01.01.2025 ist die Landeshauptstadt Düsseldorf unmittelbar mit einer Quote von 49 % an der AWISTA Kommunal GmbH beteiligt. Der Rat der Stadt hat u. a. in seiner Sitzung am 14.12.2023 (AÖE/073/2023) über die Neuorganisation der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mit Winterdienst, hier die Vergabe der Geschäftsanteile der AWISTA Kommunal GmbH an die AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH (51 %), beschlossen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/030/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 26.02.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 2 GO NRW, Oberbürgermeister oder die/der von 1. Herrn Beigeordneten Jochen Kral ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH zu entsenden und schlägt der Gesellschafterversammlung der AWISTA Kommunal GmbH vor 2. 3. in den Aufsichtsrat der AWISTA Kommunal GmbH zu entsenden. Die Entsendung bzw. der Vorschlag an die Gesellschafterversammlung gelten bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt dieser Beschluss auch für die dann anstehende Neuwahl des Aufsichtsrates. Seite 2 Sachdarstellung: Seit dem 01.01.2025 ist die Landeshauptstadt Düsseldorf unmittelbar mit einer Quote von 49 % an der AWISTA Kommunal GmbH beteiligt. Der Rat der Stadt hat u. a. in seiner Sitzung am 14.12.2023 (AÖE/073/2023) über die Neuorganisation der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mit Winterdienst, hier die Vergabe der Geschäftsanteile der AWISTA Kommunal GmbH an die AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH (51 %), beschlossen. Die Gesellschaft fällt unter das Drittelbeteiligungsgesetz und hat einen Aufsichtsrat nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu bilden. Der Gesellschaftsvertrag der AWISTA Kommunal GmbH sieht einen Aufsichtsrat mit insgesamt neun Mitgliedern vor. Hiervon wird ein Mitglied von der Landeshauptstadt Düsseldorf entsandt. Für zwei weitere Mitglieder steht der Landeshauptstadt Düsseldorf ein verbindliches Vorschlagsrecht zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung zu. Zu den entsandten/ vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Drei weitere Mitglieder werden von der Mitgesellschafterin entsandt bzw. der Gesellschafterversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Bei den drei weiteren Mitgliedern handelt es sich um gemäß Drittelbeteiligungsgesetz gewählte Vertreter/ -innen der Arbeitnehmenden der Gesellschaft. Die Wahl auf Seiten der Arbeitnehmenden hat noch nicht stattgefunden. Die Amtszeit des ersten Aufsichtsrates der AWISTA Kommunal GmbH beginnt, wenn sämtliche Mitglieder gewählt bzw. entsandt sind. Bis dahin werden die Aufgaben des Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung wahrgenommen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/030/2025