Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 19/ 8/2005

Sachstandsbericht Luftreinhalteplan

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Corneliusstraße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 10. Februar 2005veröffentlicht

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Seite 1 von 5 Beschlussvorlage Betrifft: Sachstandsbericht Luftreinhalteplan Südliche Innenstadt Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Sachdarstellung: A. Stand der Umsetzung des Luftreinhalteplans "Düsseldorf / Südliche Innenstadt" Die Immissionsmessungen des Landes NRW zeigen, dass der Stickstoffdioxid-Grenzwert (inkl. Toleranzmarge) der 22. BImSchV im Jahr 2002 an der Corneliusstraße überschritten wurde. Entsprechend wurde seitens der Bezirksregierung Düsseldorf ein Luftreinhalteplan gemäß § 47 Abs. 1 BImSchG aufgestellt. Dieser erlangte am 23.10.2004 Rechtskraft. Seither arbeiten vorrangig das Düsseldorfer Umweltamt und das Amt für Verkehrsmanagement an der Umsetzung der Maßnahmen. Dieser Prozess ist je nach Komplexität und Abstimmungsbedarf unterschiedlich weit gediehen: 1. Der Schwerlastverkehr wird auf der Corneliusstraße soweit wie möglich eingeschränkt. Sachstand: Dies wird mittels eines Lkw-Routen-Konzeptes (Verkehrszeichen 442 StVO) und Lkw-Durchfahrverboten (Verkehrszeichen 253 StVO) mit dem Zusatzzeichen (Lieferverkehr frei) erfolgen. Der Lkw-Durchgangsverkehr wird aus der gesamten Düsseldorfer Innenstadt heraus gehalten werden. Zufahrt in den Innenstadtbereich erhält der Schwerlastverkehr nur noch zur Anlieferung. Die Beschilderung beginnt im Süden auf der Autobahn 46 in Fahrtrichtung Neuss vor der Anschlussstelle Wersten. Ab dort wird der Lkw-Durchgangsverkehr zur Anschlussstelle Bilk weitergeleitet und dann über den Südring, die Völklinger Straße und den Rheinufertunnel geführt. Im Norden wird der Lkw- Durchgangsverkehr ab dem Homberger Platz auf die genannte Route geleitet und im Westen erfolgt der erste Hinweis am Heerdter Dreieck. Ein entsprechendes Lkw-Routenkonzept ist im Dezember 2004 mit der Bezirksregierung und dem Landesverkehrsministerium abgestimmt worden. Die Beschilderung wird im Februar 2005 umgesetzt. 2. Die städtischen Fahrzeuge und Busse der Rheinbahn werden auf emissionsarme Antriebsarten umgestellt. Sachstand: Die städtischen Fahrzeuge werden per Beschluss der Verwaltungskonferenz vom 12.10.2004 durch die grundsätzliche Neubeschaffung von Erdgas-Fahrzeugen sukzessiv auf emissionsarme Antriebsarten umgestellt. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 5 Zur Umstellung der Busse der Rheinbahn auf emissionsarme Antriebsarten ist ein Förderantrag beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes NRW im vergangenen Jahr gestellt worden. Dieser beinhaltet zunächst die Durchführung eines Enwicklungsvorhabens an einigen Bussen, welches wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wird, bevor die Ausrüstung der gesamten Busflotte mit Priorität der Busse für die südliche Innenstadt beginnt. 3. Vermeidung von "Stop and Go" und Verflüssigung des Verkehrs durch folgende Maßnahmen: !Optimierung der Verkehrsüberwachung (insbesondere Maßnahmen gegen Parken in zweiter Reihe oder auf Entladezonen) Sachstand: Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes kontrolliert seit Dezember 2004 intensiv die Hauptverkehrsstraßen in der südlichen Innenstadt, insbesondere Mecum-/ Erasmus-/ Corneliusstraße sowie Friedrich-/ Elisabeth-/ Merowingerstraße mit dem Schwerpunkt gegen das Halten und Parken in zweiter Reihe und das unzulässige Parken in Ladezonen. Hierzu werden Fußstreifen eingesetzt, die durch die Motorrollerstaffel vorrangig zu den Hauptverkehrszeiten verstärkt werden. !Kooperationsvereinbarungen mit Geschäften zur logistischen Abstimmung des Anlieferverkehrs Sachstand: Erste Gespräche wurden bereits mit Kurier- und Paketdiensten (UPS, DHL) und der Taxi-Innung geführt, um zunächst für die Problematik durch das Zweite-Reihe-Halten zu sensibilisieren. Februar 2005 ist eine Sitzung mit der IHK, dem Einzelhandelsverband, der Verkehrsüberwachung und den Geschäftsanliegern des Straßenzuges Cornelius-/ Erasmus-/ Mecumstraße geplant, um räumlich und zeitlich die Anliefervorgänge abzustimmen. Ein weiteres Gespräch ist mit Spediteuren, Vertretern der größeren Warenhäuser, der IHK und dem Einzelhandelsverband vorgesehen, um das Lkw-Routenkonzept und die dadurch vorgegebenen Anlieferrouten zu besprechen. !Mehr "Geradeaus-Gebote", da Linksabbieger den Verkehrsfluss hemmen Sachstand: Zur Senkung der Hintergrundbelastung im Gebiet des Luftreinhalteplans "Düsseldorf - südliche Innenstadt" sowie der Schadstoffebelastung auf der Merowingerstraße wurden am 13.12.2004 auf der Merowingerstraße Fahrtrichtung stadtauswärts die im Luftreinhalteplan vorgesehenen Linksabbiegeverbote für die Karolingerstraße sowie die Suitbertusstraße eingerichtet. Des weiteres wird auf der Corneliusstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts in Kürze die Linksabbiegespur in den Fürstenwall verkürzt und die Ladebucht vor Hausnummer 62-74 (Plus) verlängert, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. !Berücksichtigung des weiteren Verkehrsumfeldes, damit eine Entlastung der Corneliusstraße nicht zur übermäßigen Belastung anderer Straßen führt Sachstand: Wie oben dargestellt, beginnt das Lkw-Routenkonzept bereits weiträumig vor der Corneliusstraße. Ebenso erstreckt sich die verstärkte Verkehrsüberwachung auf die Hauptverkehrsstraßen des gesamten Plangebietes. !Absprachen mit AWISTA über den Zeitpunkt der Müllabfuhr und Straßenreinigung (zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen) Sachstand: Es gibt bereits Zusagen seitens der AWISTA, ihre Dienste auf den Seite 3 von 5 Hauptverkehrsstraßen nicht zu den Hauptverkehrszeiten zu erledigen und die Papierentsorgung auf der Corneliusstraße zu verlegen. !Signaltechnische Verbesserung Sachstand: Seit dem 8. November 2004 wurde die so genannte "Grüne Welle" auf dem Straßenzug Cornelius-/ Erasmus-/ Mecumstraße verbessert. Derzeit wird geprüft, wie weitere signaltechnische Optimierungen möglich sind. !Imagekampagne "Mit dem Auto in die Stadt - aber sauber!". Sachstand: Diese Aktion ist Teil des Förderantrags beim MUNLV "Zur Umstellung der Busse der Rheinbahn auf emissionsarme Antriebsarten" Eine erste Überprüfung, ob und in wie weit die Maßnahmen greifen, ist Ende des Jahres 2005 vorgesehen. 4. Freiwillige Vereinbarungen zur Umstellung von Lieferfahrzeugen für die Innenstadt auf schadstoffarme Antriebe: Sachstand: die Gespräche erfolgen in Zusammenarbeit mit der IHK im Rahmen bzw. im Anschluss an die o.g. Kooperationsgespräche zu den logistischen Abstimmungen. B. Ergänzung des Luftreinhalteplans "Düsseldorf / Südliche Innenstadt" Mit Schreiben vom 20. September 2004 hat das MUNLV der Stadt Düsseldorf mitgeteilt, dass im Jahr 2003 auf der Corneliusstraße erstmalig der zulässige Jahresmittelwert für PM 10 (Feinstaub) knapp überschritten wurde. Darüber hinaus ist seitens des Landesumweltamtes mitgeteilt worden, dass im Jahr 2003 die Zahl der zulässigen Überschreitungen des Tagesmittelwertes bei 68 Tagen liegt. Dieser Wert darf an 35 Tagen übertreten werden. Daher muss der Luftreinhalteplan "Düsseldorf / Südliche Innenstadt" in diesem Jahr um einen Aktionsplan zur Minderung der PM 10-Belastung erweitert werden. Da diese Entwicklung für die Verwaltung absehbar war, wird die Corneliusstraße bereits seit dem 03. August 2004 einmal wöchentlich vor Beginn des Berufsverkehrs intensiv nass gereinigt, um die aufzuwirbelnde Feinstaubbelastung auf der Fahrbahn abzuspülen. Das Landesumweltamt übernimmt eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des auf ein Jahr angelegten Versuchs. Eine leichte PM 10-Minderung zeichnet sich am Tag der Nassreinigung ab. C. Berechnungen zur Luftbelastung an den benachbarten Wohn- und Bürobauten am Mörsenbroicher Ei An der LUQS-Station am Mörsenbroicher Ei des Landesumweltamtes NRW ist im Jahr 2003 der Stickstoffdioxid-Grenzwert inklusive Toleranzmarge überschritten worden. Der ermittelte Wert lag bei 57 µg/m 3 , Grenzwert inklusive Toleranzmarge liegen bei 54 µg/m 3 . Da Wohnbauten nicht unmittelbar am Mörsenbroicher Ei, sondern in etwas weiterer Entfernung von der Messstation gelegen sind, geht das MUNLV vorerst davon aus, dass aus der Grenzwertüberschreitung keine Pflicht zur Erstellung eines Luftreinhalteplans Seite 4 von 5 gemäß § 47 Abs. 1 BImSchG folgt. Dennoch lässt das MUNLV berechnen, wie hoch die Stickstoffdioxidbelastung unter den gegebenen Bedingungen an den nächstgelegenen Wohn- und Bürobauten ist. Sollten hier eine Grenzwertüberschreitung nachgewiesen werden, ist ein weiterer Luftreinhalteplan für Düsseldorf aufzustellen. Ergebnisse der Modellrechnung werden im März 2005 erwartet. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz 24.02.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Nieß-Mache RSD AllVorlg.WPT Seite 5 von 5

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 19/ 8/2005