Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 19/ 34/2004

Luftreinhalteplan Düsseldorf-Südliche Innenstadt

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Glehner Weg 5 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 26. Mai 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung eines Luftreinhalteplans sind die europäische Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie 96/92/EG des Rates vom 27.09.1996 sowie § 47 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 22. Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Gemäß § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) hat die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt und den Anforderungen der Rechtsverordnung entspricht, wenn die durch die Rechtsverordnung nach § 48a Abs.1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten werden." § 13 Abs. 1 S. 1 Ziffer 5. der 22. BImSchV legt fest, dass "soweit die Summen von Immissionsgrenzwerten und Toleranzmargen überschritten wurden, spätestens 22 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Werte festgestellt wurden, die Luftreinhaltepläne zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ab den vorgesehenen Zeitpunkten" an das Bundes- Umweltministerium zur Weiterleitung an die Kommission der europäischen Gemeinschaft zu übermitteln sind. Die Immissionsmessungen des Landes NRW aus 2002 haben gezeigt, dass der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert an der Corneliusstraße mit 59 µg/m³ den Grenzwert (40 µg/m³- s.u.) inklusive der zu diesem Zeitpunkt gültigen Toleranzmarge (16 µg/m³) der 22. BImSchV von insgesamt 56 µg/m³ überschritten hat. Aufgrund der o.g. Regelung (22Monate) ist bis Ende Oktober 2004 der entsprechende Luftreinhalteplan fertig zu stellen, dessen Maßnahmen wiederum sicherstellen müssen, dass der zum Schutz der menschlichen Gesundheit in § 3 Abs. 4 der 22.

Auszug aus „Sachverhalt“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Seite 1 von 6 Informationsvorlage Betrifft: Sachstandsbericht zum Luftreinhalteplan Düsseldorf - Südliche Innenstadt Sachverhalt Rechtsgrundlagen für die Aufstellung eines Luftreinhalteplans sind die europäische Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie 96/92/EG des Rates vom 27.09.1996 sowie § 47 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 22. Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Gemäß § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) hat die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt und den Anforderungen der Rechtsverordnung entspricht, wenn die durch die Rechtsverordnung nach § 48a Abs.1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten werden." § 13 Abs. 1 S. 1 Ziffer 5. der 22. BImSchV legt fest, dass "soweit die Summen von Immissionsgrenzwerten und Toleranzmargen überschritten wurden, spätestens 22 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Werte festgestellt wurden, die Luftreinhaltepläne zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ab den vorgesehenen Zeitpunkten" an das Bundes- Umweltministerium zur Weiterleitung an die Kommission der europäischen Gemeinschaft zu übermitteln sind. Die Immissionsmessungen des Landes NRW aus 2002 haben gezeigt, dass der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert an der Corneliusstraße mit 59 µg/m³ den Grenzwert (40 µg/m³- s.u.) inklusive der zu diesem Zeitpunkt gültigen Toleranzmarge (16 µg/m³) der 22. BImSchV von insgesamt 56 µg/m³ überschritten hat. Aufgrund der o.g. Regelung (22Monate) ist bis Ende Oktober 2004 der entsprechende Luftreinhalteplan fertig zu stellen, dessen Maßnahmen wiederum sicherstellen müssen, dass der zum Schutz der menschlichen Gesundheit in § 3 Abs. 4 der 22. BImSchV festgelegte Grenzwert/ Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ ab dem 01.01.2010 eingehalten wird. Die Toleranzmarge von 16 µg/m³ vermindert sich dabei ab 01.Januar 2003 bis zum 1. Januar 2010 stufenweise um jährlich 2 µg/m³. Für die Erstellung eines Luftreinhalteplans ist in NRW das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) zuständig. Dieses hat die Bezirksregierung Düsseldorf durch Erlass vom 03.12.2003 als nachgeordnete Behörde mit dem entsprechenden Verfahren zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans "Düsseldorf, Südliche Innenstadt" für dieses Teilgebiet der Stadt Düsseldorf beauftragt. (Das MUNLV hat zurzeit auch für die Städte Hagen und Duisburg Luftreinhaltepläne angeordnet.) Die Bezirksregierung hat nun eine Projektgruppe eingerichtet, in der das StUA Düsseldorf, RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 6 das Landesumweltamt NRW und die Stadt Düsseldorf (Ämter 19 und 66) vertreten sind. Im Rahmen des Aufstellungsverfahren sollen weitere Behörden, Interessensverbände und Organisationen beteiligt werden. Die Bezirksregierung will bis zum 31.07.2004 einen abgestimmten Entwurf des Luftreinhalteplanes vorlegen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im August und September 2004 vorgesehen. Die Fertigstellung des Planes soll bis zum 22.10.04 erfolgen und dieser wird am 28.10.04 durch den Regierungspräsidenten veröffentlicht. Anschließend wird der Plan über das MUNLV an die Europäische Kommission gesandt. Die in 2002 mit 59 µg/m³ (ebenso 2003 - 62 µg/m³) gemessene Stickstoffdioxidbelastung der Corneliusstraße überschreitet deutlich den im Jahr 2010 gültigen EU-Grenzwert in Höhe von 40 µg/m³. Hauptursache sind nach den Berechnungen des La ndesumweltamtes (LUA) die Luftschadstoffe durch den Verkehr. Durch die Verbesserung der Fahrzeugtechnik auf der Grundlage der heutigen Gesetzgebung kann nach Einschätzung des LUA eine Reduzierung der Stickstoffdioxid- Belastung um ca.13 µg/m³ bis zum Jahr 2010 erreicht werden. Damit würde dann der Grenzwert noch um ca. 6 µg/m³ überschritten, die durch eine Bündelung geeigneter Maßnahmen reduziert werden müssen. Allein der Anteil des Schwerlastverkehrs (Lkw und Busse) auf der Corneliusstraße beträgt im Jahr 2010 nach Berechnungen des LUA rd. 40% der lokalen Stickoxid-Emissionen, obwohl er nur rd. 3% der Fahrzeuge ausmacht. Damit weist er ein großes Handlungspotential auf. Innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf haben die Ämter 66 und 19 folgende Vorschläge zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen entwickelt, ohne dass dadurch Nachteile für den Wirtschaftsstandort Düsseldorf entstehen werden. 1. Als wichtigste Maßnahme des Bundes müssen im Luftreinhalteplan steuerliche Vergünstigungen für schadstoffarme Kraftfahrzeuge (z.B. Dieselruß-Partikelfilter oder Erdgas) gefordert werden, da diese das größte Minderungspotential haben. Sollte dies nicht ausreichen, sind die EU-Abgasnormen zu verschärfen bzw. die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vorzuziehen. Neben den zu fordenden Verschärfungen der Abgasnormen auf Bundesebene sind nach heutigem Stand aber weitere lokale Maßnahmen erforderlich. 2. Forderung von Zuwendungen für die Umstellung der regionalen Rheinbahnbusse auf emissionsarme Antriebe (z.B. Erdgas, Diesel-Partikelfilter) zunächst für die Linien in der südlichen Innenstadt. 3. Parallele Prüfung, ob kurzfristig durch eine Taktverdichtung im Bereich des schienengebundenen Verkehrs Teile des ÖPNV auf der Werstener-/Mecum- /Corneliusstraße, die bisher mit dem Bus abgewickelt wurden, durch Anlage eines zentralen Umsteigepunktes im Bereich Werstener Kreuz/Südpark zukünftig entbehrlich werden. Bzw. ob durch Taktverdichtung vom P+R-Platz Südpark aus, ein Umstieg der MIV-Pendler auf den ÖPNV unterstützt werden kann. Mittelfristig Zuwendungen zum Ausbau des Südastes der Wehrhahnlinie fordern. 4. Forderung von Zuwendungen für die Umstellung des städtischen Fuhrparks auf schadstoffarme Kraftfahrzeuge (z. B. Erdgas, Diesel-Partikelfilter). Diese Seite 3 von 6 Umstellung kann für eine PR-Kampagne "In die Stadt, aber sauber" genutzt werden. 5. Prüfung, inwieweit bei Ausschreibungen der Stadt eine Vergabe an Unternehmen mit schadstoffarmen Fahrzeugen (Anlieferungen/ Bauausführung...) bevorzugt berücksichtigt werden kann. 6. Verstärkte Ahndung des Haltens (2. Reihe-Parken) und von Ladevorgängen auf der Fahrbahn außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche in der Corneliusstraße. Nach den Berechnungen des LUA bringt eine Verbesserung des Verkehrsflusses (kein Stop & Go) Verringerungen der Kfz-Emissionen. In diesem Zusammenhang soll auch die AWISTA aufgefordert werden, ihre Aufgaben außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten zu legen. 7. Dauerhafte LZA-technische Schalt ung des sogen. Messeprogramms, zur Verbesserung der "Grünen Welle" und Verringerung des Rückstaus an den einzelnen LZA auf der Route Corneliusstraße/ Erasmusstraße/ Mecumstraße. 8. Geradeaus-Gebot auf der Merowinger Str. stadtauswärts in Höhe der Karolingerstraße (und ggf. nach verkehrlicher Prüfung an weiteren Stellen) einrichten, da Linksabbieger den Verkehrsfluss hemmen, und die Route als Alternative zur Corneliusstraße attraktiviert werden kann. 9. Entwicklung eines LKW-Routenkonzeptes zur Entlastung der Corneliusstraße mit dem Ziel den LKW-Durchgangsverkehr umzuleiten. Dabei darf es nicht zur Belastung von anderen Straßen in Wohngebieten kommen. 10. Ergänzend zu 9. sollen - ggf. mit Unterstütz ung der IHK und des Einzelhandelsverbandes - die Möglichkeiten einer Selbstverpflichtung von Spediteuren, größeren Handelshäusern und Kurier-/Express- und Paketdiensten u.ä. über schadstoffarme Anlieferungen in die Innenstadt eruiert werden. Entsprechende Vereinbarungen sollten beinhalten, dass der Lieferverkehr im Jahr 2010 nur mit Fahrzeugen der derzeit geltenden (oder noch zu verbessernden) Abgasstufen EURO IV und EURO V abzuwickeln ist. 11. Prüfung der Einrichtung und Verstärkung von Schnellbussverbindungen aus dem südlichen Umland (z. B. Neuss-Süd) in Zusammenarbeit mit den Umland-Gemeinden, um Pendler zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Die Verwaltung beabsichtigt diese Maßnahmen der Bezirksregierung vorzuschlagen. Aufgrund der vom Landesumweltamt vorgelegten Daten geht Amt 19 davon aus, dass die angesprochenen Maßnahmen ausreichen, um die Grenzwerte zukünftig einzuhalten. Dies muss jedoch noch durch verfeinerte Berechnungen des Landesumweltamtes bestätigt werden. Eine Überschreitung des ab 2005 gültigen PM 10-Grenzwertes (Feinstaub) kann zum heutigen Zeitpunkt ebenfalls als gesichert angesehen werden. Zur Verringerung der PM 10- Spitzenbelastung soll versuchsweise einmal wöchentlich eine intensive Nassreinigung der Corneliusstraße erfolgen. Die Bezirksregierung hat die Akzeptanz für diese Maßnahme signalisiert. Seite 4 von 6 Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich insgesamt um angemessene Vorschläge zur Reduzierung der Schadstoffbelastungen, durch die einschneidende Maßnahmen wie Sperrung ganzer Straßenabschnitte o.ä. vermieden werden. Um die in der Einleitung genannten Termine einhalten zu können fand am 24.05.2004 seitens der Bezirksregierung die Beteiligung weiterer Behörden und Interessenverbände statt. Finanzielle Auswirkungen Für die Maßnahmen sind bisher keine Haushaltsmittel eingeplant. Die Verwaltung fordert wie oben aufgeführt eine Beteiligung von Land und Bund durch entsprechende Zuwendungen, ansonsten ist eine Umsetzung der Maßnahmen nicht möglich. (Die Ausrüstung eines Busses mit einem Diesel-Partikelfilter kostet beispielsweise rd. 7.000,00 Euro, die exakten Kosten müssen im nächsten Schritt auf Grundlage eines Nachrüstungsprogramms für die Busflotte ermittelt werden. Für die übrigen Maßnahmen sind die Kosten noch zu ermitteln.) Seite 5 von 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz 01.06.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Stickstoffdioxid-Belastung Corneliusstraße Amt: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Nieß-Mache RSD AllVorlg.WPT Seite 6 von 6 66 60 58 57 56 58 59 62 0 10 20 30 40 50 60 70 Jahr Stickstoffdioxid [µg/m³] NO 2-Grenzwert incl. Toleranzmargen Anlage Stickstoffdioxid-Belastung "Corneliusstraße" Die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte an der Corneliusstraße steigen seit dem Jahr 2000 kontinuierlich an. Dadurch wurde im Jahr 2002 der Grenzwert in Höhe von 56 µg/m³ deutlich überschritten. Diese Situation hat sich im Jahr 2003 weiter verschärft. Auf der einen Seite ist der Grenzwert auf 54 µg/m³ gesunken, andererseits ist der Jahresmittel- wert auf 62 µg/m³ gestiegen. Auch wenn diese Zunahme im Jahr 2003 teilweise auf die ungünstigen meteorologischen Verhältnisse zurückgeführt werden kann, ist zukünftig von einer weiteren Stagnation auf hohem Niveau auszugehen. Abb. 1: Darstellung der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte der LUQS-Station Corneliuss- traße und die zeitliche Entwicklung der Grenzwerte

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 19/ 34/2004