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Informationsvorlage
Betrifft:
Sachstandsbericht zum Luftreinhalteplan Düsseldorf - Südliche Innenstadt
Sachverhalt
Rechtsgrundlagen für die Aufstellung eines Luftreinhalteplans sind die europäische
Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie 96/92/EG des Rates vom 27.09.1996 sowie § 47 Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 22. Verordnung über
Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV)
Gemäß § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) hat die zuständige
Behörde einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur
dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt und den Anforderungen der
Rechtsverordnung entspricht, wenn die durch die Rechtsverordnung nach § 48a
Abs.1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter
Toleranzmargen überschritten werden."
§ 13 Abs. 1 S. 1 Ziffer 5. der 22. BImSchV legt fest, dass "soweit die Summen von
Immissionsgrenzwerten und Toleranzmargen überschritten wurden, spätestens 22 Monate
nach Ablauf des Jahres, in dem die Werte festgestellt wurden, die Luftreinhaltepläne zur
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ab den vorgesehenen Zeitpunkten" an das Bundes-
Umweltministerium zur Weiterleitung an die Kommission der europäischen Gemeinschaft
zu übermitteln sind.
Die Immissionsmessungen des Landes NRW aus 2002 haben gezeigt, dass der
Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert an der Corneliusstraße mit 59 µg/m³ den Grenzwert
(40 µg/m³- s.u.) inklusive der zu diesem Zeitpunkt gültigen Toleranzmarge (16 µg/m³) der
22. BImSchV von insgesamt 56 µg/m³ überschritten hat. Aufgrund der o.g. Regelung
(22Monate) ist bis Ende Oktober 2004 der entsprechende Luftreinhalteplan fertig zu
stellen, dessen Maßnahmen wiederum sicherstellen müssen, dass der zum Schutz der
menschlichen Gesundheit in § 3 Abs. 4 der 22. BImSchV festgelegte Grenzwert/
Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ ab dem 01.01.2010 eingehalten wird.
Die Toleranzmarge von 16 µg/m³ vermindert sich dabei ab 01.Januar 2003 bis zum
1. Januar 2010 stufenweise um jährlich 2 µg/m³.
Für die Erstellung eines Luftreinhalteplans ist in NRW das Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) zuständig. Dieses hat die
Bezirksregierung Düsseldorf durch Erlass vom 03.12.2003 als nachgeordnete Behörde mit
dem entsprechenden Verfahren zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans "Düsseldorf,
Südliche Innenstadt" für dieses Teilgebiet der Stadt Düsseldorf beauftragt. (Das MUNLV
hat zurzeit auch für die Städte Hagen und Duisburg Luftreinhaltepläne angeordnet.)
Die Bezirksregierung hat nun eine Projektgruppe eingerichtet, in der das StUA Düsseldorf,
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das Landesumweltamt NRW und die Stadt Düsseldorf (Ämter 19 und 66) vertreten sind.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren sollen weitere Behörden, Interessensverbände und
Organisationen beteiligt werden. Die Bezirksregierung will bis zum 31.07.2004 einen
abgestimmten Entwurf des Luftreinhalteplanes vorlegen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist
im August und September 2004 vorgesehen. Die Fertigstellung des Planes soll bis zum
22.10.04 erfolgen und dieser wird am 28.10.04 durch den Regierungspräsidenten
veröffentlicht. Anschließend wird der Plan über das MUNLV an die Europäische
Kommission gesandt.
Die in 2002 mit 59 µg/m³ (ebenso 2003 - 62 µg/m³) gemessene Stickstoffdioxidbelastung
der Corneliusstraße überschreitet deutlich den im Jahr 2010 gültigen EU-Grenzwert in
Höhe von 40 µg/m³.
Hauptursache sind nach den Berechnungen des La ndesumweltamtes (LUA) die
Luftschadstoffe durch den Verkehr.
Durch die Verbesserung der Fahrzeugtechnik auf der Grundlage der heutigen
Gesetzgebung kann nach Einschätzung des LUA eine Reduzierung der Stickstoffdioxid-
Belastung um ca.13 µg/m³ bis zum Jahr 2010 erreicht werden. Damit würde dann der
Grenzwert noch um ca. 6 µg/m³ überschritten, die durch eine Bündelung geeigneter
Maßnahmen reduziert werden müssen.
Allein der Anteil des Schwerlastverkehrs (Lkw und Busse) auf der Corneliusstraße beträgt
im Jahr 2010 nach Berechnungen des LUA rd. 40% der lokalen Stickoxid-Emissionen,
obwohl er nur rd. 3% der Fahrzeuge ausmacht. Damit weist er ein großes
Handlungspotential auf.
Innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf haben die Ämter 66 und 19 folgende
Vorschläge zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen entwickelt, ohne dass dadurch
Nachteile für den Wirtschaftsstandort Düsseldorf entstehen werden.
1. Als wichtigste Maßnahme des Bundes müssen im Luftreinhalteplan steuerliche
Vergünstigungen für schadstoffarme Kraftfahrzeuge (z.B. Dieselruß-Partikelfilter
oder Erdgas) gefordert werden, da diese das größte Minderungspotential haben.
Sollte dies nicht ausreichen, sind die EU-Abgasnormen zu verschärfen bzw. die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen vorzuziehen.
Neben den zu fordenden Verschärfungen der Abgasnormen auf Bundesebene sind nach
heutigem Stand aber weitere lokale Maßnahmen erforderlich.
2. Forderung von Zuwendungen für die Umstellung der regionalen Rheinbahnbusse
auf emissionsarme Antriebe (z.B. Erdgas, Diesel-Partikelfilter) zunächst für die
Linien in der südlichen Innenstadt.
3. Parallele Prüfung, ob kurzfristig durch eine Taktverdichtung im Bereich des
schienengebundenen Verkehrs Teile des ÖPNV auf der Werstener-/Mecum-
/Corneliusstraße, die bisher mit dem Bus abgewickelt wurden, durch Anlage eines
zentralen Umsteigepunktes im Bereich Werstener Kreuz/Südpark zukünftig
entbehrlich werden. Bzw. ob durch Taktverdichtung vom P+R-Platz Südpark aus,
ein Umstieg der MIV-Pendler auf den ÖPNV unterstützt werden kann. Mittelfristig
Zuwendungen zum Ausbau des Südastes der Wehrhahnlinie fordern.
4. Forderung von Zuwendungen für die Umstellung des städtischen Fuhrparks auf
schadstoffarme Kraftfahrzeuge (z. B. Erdgas, Diesel-Partikelfilter). Diese
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Umstellung kann für eine PR-Kampagne "In die Stadt, aber sauber" genutzt
werden.
5. Prüfung, inwieweit bei Ausschreibungen der Stadt eine Vergabe an Unternehmen
mit schadstoffarmen Fahrzeugen (Anlieferungen/ Bauausführung...) bevorzugt
berücksichtigt werden kann.
6. Verstärkte Ahndung des Haltens (2. Reihe-Parken) und von Ladevorgängen auf
der Fahrbahn außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche in der Corneliusstraße.
Nach den Berechnungen des LUA bringt eine Verbesserung des Verkehrsflusses
(kein Stop & Go) Verringerungen der Kfz-Emissionen. In diesem Zusammenhang
soll auch die AWISTA aufgefordert werden, ihre Aufgaben außerhalb der
Verkehrsspitzenzeiten zu legen.
7. Dauerhafte LZA-technische Schalt ung des sogen. Messeprogramms, zur
Verbesserung der "Grünen Welle" und Verringerung des Rückstaus an den
einzelnen LZA auf der Route Corneliusstraße/ Erasmusstraße/ Mecumstraße.
8. Geradeaus-Gebot auf der Merowinger Str. stadtauswärts in Höhe der
Karolingerstraße (und ggf. nach verkehrlicher Prüfung an weiteren Stellen)
einrichten, da Linksabbieger den Verkehrsfluss hemmen, und die Route als
Alternative zur Corneliusstraße attraktiviert werden kann.
9. Entwicklung eines LKW-Routenkonzeptes zur Entlastung der Corneliusstraße mit
dem Ziel den LKW-Durchgangsverkehr umzuleiten. Dabei darf es nicht zur
Belastung von anderen Straßen in Wohngebieten kommen.
10. Ergänzend zu 9. sollen - ggf. mit Unterstütz ung der IHK und des
Einzelhandelsverbandes - die Möglichkeiten einer Selbstverpflichtung von
Spediteuren, größeren Handelshäusern und Kurier-/Express- und Paketdiensten
u.ä. über schadstoffarme Anlieferungen in die Innenstadt eruiert werden.
Entsprechende Vereinbarungen sollten beinhalten, dass der Lieferverkehr im Jahr
2010 nur mit Fahrzeugen der derzeit geltenden (oder noch zu verbessernden)
Abgasstufen EURO IV und EURO V abzuwickeln ist.
11. Prüfung der Einrichtung und Verstärkung von Schnellbussverbindungen aus dem
südlichen Umland (z. B. Neuss-Süd) in Zusammenarbeit mit den
Umland-Gemeinden, um Pendler zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen.
Die Verwaltung beabsichtigt diese Maßnahmen der Bezirksregierung vorzuschlagen.
Aufgrund der vom Landesumweltamt vorgelegten Daten geht Amt 19 davon aus, dass die
angesprochenen Maßnahmen ausreichen, um die Grenzwerte zukünftig einzuhalten. Dies
muss jedoch noch durch verfeinerte Berechnungen des Landesumweltamtes bestätigt
werden.
Eine Überschreitung des ab 2005 gültigen PM
10-Grenzwertes (Feinstaub) kann zum
heutigen Zeitpunkt ebenfalls als gesichert angesehen werden. Zur Verringerung der PM
10-
Spitzenbelastung soll versuchsweise einmal wöchentlich eine intensive Nassreinigung der
Corneliusstraße erfolgen. Die Bezirksregierung hat die Akzeptanz für diese Maßnahme
signalisiert.
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Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich insgesamt um angemessene Vorschläge
zur Reduzierung der Schadstoffbelastungen, durch die einschneidende Maßnahmen wie
Sperrung ganzer Straßenabschnitte o.ä. vermieden werden.
Um die in der Einleitung genannten Termine einhalten zu können fand am 24.05.2004
seitens der Bezirksregierung die Beteiligung weiterer Behörden und Interessenverbände
statt.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Maßnahmen sind bisher keine Haushaltsmittel eingeplant.
Die Verwaltung fordert wie oben aufgeführt eine Beteiligung von Land und Bund durch
entsprechende Zuwendungen, ansonsten ist eine Umsetzung der Maßnahmen nicht
möglich. (Die Ausrüstung eines Busses mit einem Diesel-Partikelfilter kostet
beispielsweise rd. 7.000,00 Euro, die exakten Kosten müssen im nächsten Schritt auf
Grundlage eines Nachrüstungsprogramms für die Busflotte ermittelt werden. Für die
übrigen Maßnahmen sind die Kosten noch zu ermitteln.)
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Umweltschutz 01.06.04 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Stickstoffdioxid-Belastung Corneliusstraße
Amt:
Umweltamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache
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Jahr
Stickstoffdioxid [µg/m³]
NO
2-Grenzwert incl. Toleranzmargen
Anlage
Stickstoffdioxid-Belastung "Corneliusstraße"
Die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte an der Corneliusstraße steigen seit dem Jahr 2000
kontinuierlich an. Dadurch wurde im Jahr 2002 der Grenzwert in Höhe von 56 µg/m³
deutlich überschritten. Diese Situation hat sich im Jahr 2003 weiter verschärft. Auf der
einen Seite ist der Grenzwert auf 54 µg/m³ gesunken, andererseits ist der Jahresmittel-
wert auf 62 µg/m³ gestiegen. Auch wenn diese Zunahme im Jahr 2003 teilweise auf die
ungünstigen meteorologischen Verhältnisse zurückgeführt werden kann, ist zukünftig von
einer weiteren Stagnation auf hohem Niveau auszugehen.
Abb. 1: Darstellung der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte der LUQS-Station Corneliuss-
traße und die zeitliche Entwicklung der Grenzwerte