Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 70/ 10/2005

Sanierung Brunnenanlage Nordpark - Grundsatzbesch

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erkrather Straße 338 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Januar 2005veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\70_ 10_2005_21384.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071940.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:12:15 GMT Number of Pages: 8 Markdown Content: Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage 70/ 10/2005 > Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr) Stadtkämmerer Rattenhuber > Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen Immobilienmanagement > Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Frau Mohr 94568 # Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung) x Hochbauvorhaben Tiefbauvorhaben 1 – Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt: Bezirksvertretung Bauausschuss x Fachausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten Sanierung Brunnenanlage Nordpark - Grundsatzbeschluss - 2M000075680650940 37 1.577.000,00 EUR 2 – Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten 0,00 EUR 11.340,80 EUR 126.160,00 EUR 137.500,80 EUR > zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen) abzüglich Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bruttofolgekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137.500,80 EUR Entfallende Ausgaben/Einnahmen Ausgaben Einnahmen 11.340,80 EUR – oder + -11.340,80 EUR Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 126.160,00 EUR 3 – Erforderliche Planungsleistungen Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI), soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen: – Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung – Ausführungsplanung – Vorplanung einschließlich Kostenschätzung – Genehmigungsplanung – Mengenberechnung und Kostenanschlag 4 – Beschlussdarstellung Bezirksvertretung Bauausschuss Fachausschuss Haupt- und Finanzausschuss x Rat beauftragt die Verwaltung, für das folgende Projekt die Planung durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen. Projektbezeichnung Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Sanierung der Brunnenanlage mit Gesamtkosten von voraussichtlich 1.577.000,00 EUR. Die Mittel sind auf der o. g. Haushaltsstelle für 2005 im Haushaltsplanentwurf vorgesehen. Im Frühjahr 2005 müssen für notwendige Beauftragungen ca. 70.000,00 EUR zur Verfügung stehen. Stadt Düsseldorf Lg 132 – 02.2002 (PVR) > 5 – Sachdarstellung 1. Bisherige Entwicklung Die Brunnenanlage aus dem Jahre 1937 zeigt an den baulichen und technischen Einrichtungen erhebliche Mängel, die sich vor den Besuchern vor allem in einem uneinheitlichen und ausdrucksschwachen Bild der Wasserspiele äußern. Die Maßnahme zur Sanierung der Brunnenanlage beschränken sich im Wesentlichen auf eine Erneuerung des Bestandes. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird das Bauwerk in seiner Substanz erhalten und die volle Funktionsfähigkeit der Wasserspiele wieder hergestellt. Es werden damit die Voraussetzungen geschaffen, die Brunnenanlage auf lange Sicht mit vertretbaren Betriebskosten der Bevölkerung zu präsentieren. 2. Maßnahmen zur Sanierung des Brunnens und des Baukörpers Die Fugen und die Beschichtung der gesamten unteren und oberen Brunnenanlage inklusive des Beckenrandes sind aufgrund ihres Zustandes und des Alters zu erneuern. Zur Beseitigung von Beschädigungen durch Abplatzen oder Umweltverschmutzungen müssen aufwendige Steinmetzarbeiten durchgeführt werden. In den Kellerräumen sind im Bereich der Decken, Wände und Fundamente die korrodierten Bewehrungen zu sanieren und zum Teil zu erneuern. Die überschläglichen Kosten für die Sanierung des Brunnens und des Baukörpers betragen ca. 419.000 EUR. 3. Maßnahme zur Erneuerung der Elektrotechnik Die veralteten elektrotechnischen Anlagen, wie die Stromversorgung-, verteilung, Schaltanlagen, Kellerbeleuchtung und Steuerung müssen komplett erneuert werden, da sie nicht mehr den geltenden VDE-Vorschriften entsprechen und partiell funktionstüchtig sind. Die überschläglichen Kosten für die gesamte Eneuerung der elektrotechnischen Anlagen betragen ca. 321.000 EUR. 4. Maßnahme zur Erneuerung der Pumpen- und Anlagentechnik Die Fontänendüsen, Pumpen und Rohrleitungen der Brunnenanlage sind erneuerungsbedürftig bzw. müssen komplett erneuert werden. Mit der Erneuerung der elektrischen Schalt- und Steuerungsanlagen ist ein Einsatz von energiesparenden Pumpen möglich. Die überschläglichen Kosten für die gesamte Erneuerung der Pumpen- und Anlagentechnik betragen ca. 663.000 EUR. 5. Planungsaufnahme für das Gesamtkonzept Anhand der vorliegenden Gutachten müssen die untersuchten Problemfelder in einer größeren Planungstiefe erarbeitet werden, um zu verlässlicheren Kostenprognosen zu kommen. Nur auf dieser Basis ist ein Bau- und Finanzierungsbeschluss möglich. Die Mittelbereitstellung für die Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure bis zur Ausführungsplanung wird auf ca. 174.400 EUR geschätzt. Die Planungsleistungen sollen zuerst für die LPH 1 - 4 beauftragt werden, d. h. es müssen für die notwendigen Beauftragungen ca. 70.000 EUR bereitgestellt werden. 6. Weitere Zeitachse Ab Januar 2005 Planung Mai 2005 Bau- u. Finanzierungsbeschluss Bauzeit für die Gesamtbaumaßnahme Zeitraum Oktober 2005/ März 2006 7. Finanzierung Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2005 vorgesehen. 6 – Gliederung der vorläufigen Gesamtkosten 6.1 – Hochbau – Kosten des Baugrundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Kosten der Erschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159.400,00 EUR – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Vorläufige Gesamtbaukosten mit Inventar x ohne Inventar 1.417.600,00 EUR –– Vorläufige Gesamtkosten (Hochbau) 1.577.000,00 EUR 6.2 – Tiefbau – Grunderwerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Vorläufige Gesamtbaukosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –– Vorläufige Gesamtkosten (Tiefbau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 – Maßnahmen zuschussfähig? x Nein Ja, Fördersatz in % Vorläufige Gesamtkosten (laut Ziffer 6.1 oder 6.2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.577.000,00 EUR Vorläufige zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicht zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.577.000,00 EUR Die Finanzierung ist vorgesehen durch a) Bund und Land (Zuschuss/Darlehen) . . . . . . . b) Anteile Dritter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) d) Eigenanteil (Darlehen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.577.000,00 EUR 8 – Vorläufige vorgesehene Termine > Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca. 01.10.2005 6 Monate 31.03.2006 9 – Alternativen Keine Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 10.01.2005 -/- 2Bauausschuss -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage > Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr) Stadtkämmerer Rattenhuber > Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen Immobilienmanagement > Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Frau Mohr 94568 # Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung) x Hochbauvorhaben Tiefbauvorhaben 1 – Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt: Bezirksvertretung Bauausschuss x Fachausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten 2M000075680650940 37 1.577.000,00 EUR 2 – Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten 0,00 EUR 11.340,80 EUR 126.160,00 EUR 137.500,80 EUR > zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen) abzüglich Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bruttofolgekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137.500,80 EUR Entfallende Ausgaben/Einnahmen Ausgaben Einnahmen 11.340,80 EUR – oder + -11.340,80 EUR Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 126.160,00 EUR 3 – Erforderliche Planungsleistungen Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI), soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen: – Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung – Ausführungsplanung – Vorplanung einschließlich Kostenschätzung – Genehmigungsplanung – Mengenberechnung und Kostenanschlag 4 – Beschlussdarstellung Bezirksvertretung Bauausschuss Fachausschuss Haupt- und Finanzausschuss x Rat beauftragt die Verwaltung, für das folgende Projekt die Planung durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen. Projektbezeichnung Stadt Düsseldorf Lg 132 – 02.2002 (PVR) > 5 – Sachdarstellung 1. Bisherige Entwicklung Die Brunnenanlage aus dem Jahre 1937 zeigt an den baulichen und technischen Einrichtungen erhebliche Mängel, die sich vor den Besuchern vor allem in einem uneinheitlichen und ausdrucksschwachen Bild der Wasserspiele äußern. Die Maßnahme zur Sanierung der Brunnenanlage beschränken sich im Wesentlichen auf eine Erneuerung des Bestandes. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird das Bauwerk in seiner Substanz erhalten und die volle Funktionsfähigkeit der Wasserspiele wieder hergestellt. Es werden damit die Voraussetzungen geschaffen, die Brunnenanlage auf lange Sicht mit vertretbaren Betriebskosten der Bevölkerung zu präsentieren. 2. Maßnahmen zur Sanierung des Brunnens und des Baukörpers Die Fugen und die Beschichtung der gesamten unteren und oberen Brunnenanlage inklusive des Beckenrandes sind aufgrund ihres Zustandes und des Alters zu erneuern. Zur Beseitigung von Beschädigungen durch Abplatzen oder Umweltverschmutzungen müssen aufwendige Steinmetzarbeiten durchgeführt werden. In den Kellerräumen sind im Bereich der Decken, Wände und Fundamente die korrodierten Bewehrungen zu sanieren und zum Teil zu erneuern. Die überschläglichen Kosten für die Sanierung des Brunnens und des Baukörpers betragen ca. 419.000 EUR. 3. Maßnahme zur Erneuerung der Elektrotechnik Die veralteten elektrotechnischen Anlagen, wie die Stromversorgung-, verteilung, Schaltanlagen, Kellerbeleuchtung und Steuerung müssen komplett erneuert werden, da sie nicht mehr den geltenden VDE-Vorschriften entsprechen und partiell funktionstüchtig sind. Die überschläglichen Kosten für die gesamte Eneuerung der elektrotechnischen Anlagen betragen ca. 321.000 EUR. 4. Maßnahme zur Erneuerung der Pumpen- und Anlagentechnik Die Fontänendüsen, Pumpen und Rohrleitungen der Brunnenanlage sind erneuerungsbedürftig bzw. müssen komplett erneuert werden. Mit der Erneuerung der elektrischen Schalt- und Steuerungsanlagen ist ein Einsatz von energiesparenden Pumpen möglich. Die überschläglichen Kosten für die gesamte Erneuerung der Pumpen- und Anlagentechnik betragen ca. 663.000 EUR. 5. Planungsaufnahme für das Gesamtkonzept Anhand der vorliegenden Gutachten müssen die untersuchten Problemfelder in einer größeren Planungstiefe erarbeitet werden, um zu verlässlicheren Kostenprognosen zu kommen. Nur auf dieser Basis ist ein Bau- und Finanzierungsbeschluss möglich. Die Mittelbereitstellung für die Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure bis zur Ausführungsplanung wird auf ca. 174.400 EUR geschätzt. Die Planungsleistungen sollen zuerst für die LPH 1 - 4 beauftragt werden, d. h. es müssen für die notwendigen Beauftragungen ca. 70.000 EUR bereitgestellt werden. 6. Weitere Zeitachse Ab Januar 2005 Planung Mai 2005 Bau- u. Finanzierungsbeschluss Bauzeit für die Gesamtbaumaßnahme Zeitraum Oktober 2005/ März 2006 7. Finanzierung Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2005 vorgesehen. 6 – Gliederung der vorläufigen Gesamtkosten 6.1 – Hochbau – Kosten des Baugrundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Kosten der Erschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159.400,00 EUR – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Vorläufige Gesamtbaukosten mit Inventar x ohne Inventar 1.417.600,00 EUR –– Vorläufige Gesamtkosten (Hochbau) 1.577.000,00 EUR 6.2 – Tiefbau – Grunderwerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Vorläufige Gesamtbaukosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –– Vorläufige Gesamtkosten (Tiefbau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 – Maßnahmen zuschussfähig? x Nein Ja, Fördersatz in % Vorläufige Gesamtkosten (laut Ziffer 6.1 oder 6.2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.577.000,00 EUR Vorläufige zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicht zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.577.000,00 EUR

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 70/ 10/2005