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Ö Vorlagen - Nr. 178 162/2004
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Informationsvorlage
Sport- und Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Düsseldorf
Im Rahmen der Vorstellung der Informationsvorlage 70/58/2003 - Sport- und
Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Düsseldorf - hat die Bezirksvertretung
8 in der Sitzung am 06.11.2003 das zuständige Fachamt gebeten, folgende Punkte zu
prüfen bzw. zu berücksichtigen:
- Verbesserung der Unterversor gung in Unterbach bei Spielplätzen für
größere Kinder,
- fehlende Sportfläche in Unterbach, die am Wochenende frei geöffnet ist,
- Korrektur der Priorität für Unterbach von 4 in 3a,
- Prüfung der Öffnung von Schulhöfen, gegebenenfalls zunächst probeweise,
- freie Zugänglichkeit der Sportanlagen, insbesondere der Kleinspielfelder,
- Hochstufung der Priorität für den Bebauungsplanentwurf Am
Langenfeldsbusch hinsichtlich der Realisierung des Baurechts für den
Spielplatz.
Hierzu teilt das Fachamt mit, dass die Anregungen der Bezirksvertretung 8 in der
geänderten Vorlage 70/52/2004 - Sport- und Spielmöglichkeiten für ältere Kinder und
Jugendliche - wie folgt berücksichtigt worden sind:
1. Bei einer Versorgung von 1,28 m² Spielfläche je Einwohner und einer überwiegend
durch Einfamilienhausbebauung geprägten Siedlungsstruktur sowie einer
Stadtrandlage mit Bezug zum Landschaftsraum kann Unterbach, gemessen am
Richtwert laut Runderlass des Innenministers Nordrhein-Westfalen von 1978 sowie
im gesamtstädtischen Vergleich, als relativ gut bezeichnet werden, so dass die
Verwaltung hier keine Priorität sieht.
2. Der Zweckverband Unterbacher See hat aufgr und eines Beschlusses der
Bezirksvertretung 8 in der Sitzung am 10.07.2003 (Vorlage 178 148/2003)
zwischenzeitlich eine Wiese am Eingang zum Strandbad Nord zur Verfügung
gestellt, die als Bolzwiese hergerichtet und zur öffentlichen Nutzung freigegeben
worden ist.
3. Die Korrektur der Priorität für Unterbach von 4 in 3a ist erfolgt.
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4. Das Schulverwaltungsamt erprobt derzeit in einer Pilotphase die uneingeschränkte
Öffnung von zunächst 9 Schulspielhöfen für ein Jahr, um nach Auswertung der
gesammelten Erfahrungen das Projekt gegebenenfalls auf weitere Schulhöfe
auszudehnen. Die Pilotphase erstreckt sich auf Anlagen in den Innenstadtbezirken,
die gerade umgebaut wurden.
5. Die Bezirkssportanlagen sind grundsätzlich öffentlich nutzbar, wobei lediglich
Einschränkungen durch die Trainingszeiten der Vereine sowie gegebenenfalls von
Schulen bestehen. Im Stadtbezirk 8 stehen die BSA Vennhauser Allee und die BSA
Wilhelm-Heinrich-Weg zur Verfügung.
6. Eine Hochstufung der Priorität für den Bebauungsplan Am Langenfeldsbusch
hinsichtlich der Realisierung des Baurechts für einen Spielplatz ist grundsätzlich
nur im Austausch zu anderen Projekten möglich. Im Stadtbezirk 8 kann derzeit kein
geeignetes Austausch-Projekt benannt werden, so dass eine Hochstufung derzeit
nicht realisierbar ist.