Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 40/ 25/2005

Sportplatz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heidelberger Straße 75 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 24. März 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Schulausschuss beschließt die Entlassung einer Teilfläche des Schulgrundstückes Heidelberger Straße 75 (Flurstücke 178, 180, 181 und 182) aus der schulischen Zweckbindung zur Nutzung als Vereinssportanlage.

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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 25/2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Sportplatz Gesamtschule Kikweg - Heidelberger Str. - Entlassung eines Teilgrundstücks aus der schulischen Zweckbindung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss beschließt die Entlassung einer Teilfläche des Schulgrundstückes Heidelberger Straße 75 (Flurstücke 178, 180, 181 und 182) aus der schulischen Zweckbindung zur Nutzung als Vereinssportanlage. Sachdarstellung: Der Sportplatz der Gesamtschule Kikweg und des Lore-Lorentz-Berufskollegs konnte wegen der Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule" aus planungsrechtlichen Gründen bislang nur für den Schulsport genutzt werden. (Siehe die im beigefügten Plan schraffiert dargestellte Fläche). Es besteht nunmehr Bedarf , die Anlage auch für den Vereinssport nutzbar zu machen - insbesondere auch am Wochenende. Daher soll im Rahmen des derzeit laufenden Bebauungsplanverfahrens B-Plan Nr. 5974/36 - Kikweg - der Sportplatz als Fläche für Sportanlagen festgelegt werden. Im südlichen Grundstücksbereich, zur Deutzer Straße gelegen, wird eine bebaubare Fläche für ein Vereinshaus (Umkleiden etc.) ausgewiesen. Nach in Kraft treten des Bebauungsplanes kann die Erneuerung der z.Z. aufgrund ihres Zustandes nicht nutzbare Sportanlage und die für den Vereinssport zu errichtenden Aufbauten erfolgen. Hierfür sind in diesem Jahr bei Haushaltsstelle 2 M 00007554 5550 04341 - Modernisierung der Sportanlage Kikweg - 1,5 Mio. EURO veranschlagt. Nach Abschluss der Arbeiten steht die Anlage den Schulen auch währ end des Schulbetriebes uneingeschränkt für die Durchführung des Sportunterrichtes zur Verfügung. Damit die künftige Vereinsnutzung, insbesondere auch an Wochenenden, realisiert werden kann, ist die Fläche aus der schulischen Zweckbindung zu entlassen. Die Schulkonferenzen der beiden o.g. Schulen stimmen der Änderung der Zweckbindung zu. Alternative: Erhalt der Fläche als reine Schulsportanlage mit der Konsequenz, dass eine Vereinsnutzung auch künftig nicht möglich ist. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 40/ 25/2005 Seite 2 von 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Schulausschuss 05.04.2005 -/- 2 Bezirksvertretung 8 03.03.2005 einstimmig beschlossen 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Lageplan Sportplatz Amt: Schulverwaltungsamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Grosse-Brockhoff RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 40/ 25/2005 Seite 3 von 3

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 40/ 25/2005