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Informationsvorlage
Betrifft:
Verschiedene Stellungnahmen
- Vorlage der Bezirksverwaltungsstelle 10 -
1. Straßenschilder mit Namen von Widerstandskämpfern
Vorlage Nr: 170 018/2005
BV-Sitzung 25.01.05 (TOP 6.8)
Die Verwaltung wird gebeten, alle personenbez ogenen
Straßennamenschilder des Bezirkes 10 mit Erläuterungen zu versehen, die in
entsprechender Kürze und Prägnanz die Person erläutern.
Die Verwaltung nimmt hierzuwie folgt Stellung:
Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 21.03.1985 und dem
Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 09.05.1985
werden Straßenschilder aus Kostengründen nur im Altstadtbereich und
im näheren Innenstadtbereich mit sog. Zusatzschildern versehen.
Die Beschilderung wurde auf 100 Straßennamen beschränkt, um
einerseits die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten in einem
vertretbaren Rahmen zu halten und andererseits der Tatsache
Rechnung zu tragen, dass gerade im Innenstadtbereich einer größeren
Anzahl auswärtiger Besucher Informationen über Persönlichkeiten
gegeben werden können, nach denen die jeweiligen Straßen benannt
sind.
Eine Ausweitung der o.g. Beschlüsse ist bisher nicht erfolgt.
2. Einbahnstraßenregelung an der Straße Am Kapeller Feld
Vorlage 170 012/2005 (TOP 6.5)
Die Verwaltung wird gebeten, die Straße Am Kapeller Feld, auf dem
Teilstück zwischen Mathias-Erzberger-Str. und Garather Schloßallee,
an der Einmündung Otto-Braun-Straße mittels Umlaufschranke zu
schließen und so als Sackgasse auszuweisen.
Beschlussgemäß wird die Straße Am Kapeller Feld hinter der
Einmündung Otto-Braun-Straße- von der Frankfurter Straße kommend -
abgesperrt und entsprechend als Sackgase ausgewiesen. Wegen der
Breite der Fahrbahn ist jedoch eine Umlaufschranke nicht möglich, so
dass die Sperrung mittels Steckpfosten erfolgt.
Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die
RSD AllVorlg.WPT
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Wegweisung zum Schloß Garath, die momentan von der Frankfurter
Straße in die Straße Am Kapeller Feld weist, entsprechend geändert
werden muß.
Der Ausführungstermin wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt
gegeben.
3. Regelmäßige Reinigung des Werts toffcontainerstandortes auf dem
Parkplatz Graf-von-Stauffenberg-Straße
Vorlage Nr: 170 013/2005
BV 10 Sitzung 25.01.2005 (TOP 6.6)
Die Verwaltung wird gebeten, darauf zu achten, dass im gesamten
Stadtbezirk die Reinigung der Stellplätze für Wertstoffcontainer in
regelmäßigem Abstand erfolgt.
Seit Jahresbeginn 2005 wird die Leerung der Papiercontainer von der
AWISTA GmbH durch geführt. Bislang hatte die AWISTA GmbH einen
Subunternehmer damit beauftragt. In den ersten Wochen kam es nach
Angaben der AWISTA GmbH zu Anlaufschwierigkeiten, die mit
saisonal erhöhtem Anfall von Altpapier um Weihnachten, noch nicht
eingespielter Tourenpläne, einer schlechten Übergabe durch den
Subunternehmer und technischen Defekte an Leerungsfahrzeugen
begründet wurden.
Hierdurch kam es vielerorts zur Überfüllung der Papiercontainer. Die
Missstände wurden dadurch verschlimmert, dass Papier, große
Kartonagen und sonstiger Müll illegal neben den Containern entsorgt
wurden, sodass es an den Containern auch noch zu Vermüllungen
gekommen ist.
Die Reinigung der Standplätze, zu der die AWISTA GmbH verpflichtet
ist, erfolgt in der Regel direkt nach der Leerung der Papiercontainer
und wird zusätzlich zur satzungsgemäßen Straßenreinigung
durchgeführt.
Um die Situation in den Griff zu bekommen, hat die AWISTA GmbH
vorübergehend separate Kolonnen zur Reinigung der
Containerstationen eingesetzt, die im Nachgang zur Leerung der
Container die zum Teil erhebliche Vermüllung beseitigt haben.
Mittlerweile werden die Papiercontainer im gesamten Stadtgebiet laut
AWISTA GmbH in zwei Schichten geleert. Es wurden zusätzliche
Leerungsfahrzeuge hinzu gemietet und die Leerung der
Papiercontainer erfolgt dreimal wöchentlich montags bis samstags.
Das Umweltamt hat verstärkte Kontrollen durchgeführt und bei
Missständen die AWISTA GmbH aufgefordert, diese innerhalb von 24
Stunden zu beseitigen und zu jedem Fall eine Rückmeldung zu geben.
Nach Feststellung des Umweltamtes wurde seit Ende Januar 2005 eine
leichte und ab Mitte Februar 2005 eine deutliche Verbesserung der
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Situation im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet festgestellt. Anliegend
ist eine Liste über die im Stadtgebiet 10 aufgestellten Papiercontainer
beigefügt, in der die jeweiligen Reinigungstage verzeichnet sind
(s.Anlage 1).
4. Zufahrtsregelung für Rettungsfahrzeuge
Vorlage Nr.: 170 023/2005
BV 10 Sitzung 22.02.2005 (TOP 5.4)
Anfrage von Frau Gebel (PDS)
1. Welche weiteren Straßen, Plätze und Bereiche im Stadtbezirk sind
durch enge Straßen und parkende Autos für Feuerwehr und
Rettungsdienst schwer erreichbar?
2.Welche Maßnahmen plant die Verwaltung (Beschilderung,
Öffentlichkeitsarbeit mit Faltblättern u. ä.), um die Anwohner
entsprechend zu sensibilisieren?
3.Stehen im Haushaltsplan 2006 Mittel für die entsprechenden
Maßnahmen im Stadtbezirk zur Verfügung und wenn ja, in welcher
Höhe?
Zu 1.
Nach Erkenntnissen der Feuerwehr gibt es gelegentlich
Zufahrtsprobleme für Rettungsdienstfahrzeuge im Bereich Hellerhof
West und Hellerhof Ost. Sofern Wachvorsteher das Ordnungsamt
informieren, werden dann von dort aus im Rahmen der zeitlich
personellen Möglichkeiten entsprechende Kontrollen durchgeführt.
Genaue Angaben zu Straßen können allerdings nicht gemacht werden.
Bei der Elsa-Brandström-Straße und der Elly-Heuss-Knapp-Straße
handelt es sich um verkehrsberuhigte Bereiche, in denen außerhalb der
zum Parken vorgesehenen Flächen vereinzelt Fahrzeuge verbotswidrig
abgestellt werden. Teilweise wurden daher bereits in den
Wendekreisen absolute Halteverbote zusätzlich aufgestellt.
Zu 2.
2x jährlich werden Pressekonferenzen zu dieser Thematik
abgehalten, an denen u.a. Vertreter des Dezernates 08 sowie die
Ämter 37 ( Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsshutz), 66
(Amt für Verkehrsmanagement) und 32 (Ordnungsamt) teilnehmen.
Darüber hinaus organisiert jede Wache 2 x jährlich jeweils an
Samstagen Kontrollfahrten innerhalb ihres Wachgebietes. Soweit von
Einsatzkräften konkrete Behinderungen festgestellt werden, wird der
als Anlage beigefügte Handzettel am Fahrzeug angebracht (s. Anlage
2). Diese Maßnahmen werden als ausreichend angesehen.
Zu 3.
Hierzu ist keine Angabe möglich, da der Haushaltsplan 2006 sich
noch in der Aufstellung befindet.
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5. Bäume im Bereich Ingeborg-Bachmann-Str.
Vorlage Nr: 170 115/2004
BV 10 Sitzung 05.11.2004 (TOP 12.2)
Die Verwaltung wird gebeten, die in o.g. Bereich vorhanden Bäume
(Kiefern) zu entfernen und durch ortsbildverträgliche Pflanzungen zu
ersetzen. Gleiches gilt für die im Bereich des Wendehammers
stehende abgestorbene Eiche
Die gewünschte Baumentfernungen und Ersatzpflanzungen wurde
durchgeführt.
6. Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit stadteinwärts an der
südlichen Tankstellenausfahrt der ARAL-Tankstelle , Frankfurter Straße
Vorlage Nr: 170 142/2004
BV 10 Sitzung 30.11.2004 (TOP 6.6)
Die Verwaltung wird gebeten neben der durchgezogenen Linie auf der
B8, in Höhe der südlichen Auffahrt zur ARAL-Tankstelle eine
unterbrochene Linie in Fahrtrichtung stadtauswärts zu ersetzen und
damit die Möglichkeit zu schaffen, die Tankstelle auch von dieser Seite
entgegen der Fahrtrichtung wieder zu verlassen.
Der Antrag ist von Seiten der Verwaltung geprüft und ausgeführt
worden.
7. Änderung der Fahrspuren an der Kreuzung Hellerhofweg / Bertha-von-
Suttner-Str.
Vorlage Nr: 170 145/2004
BV 10 Sitzung 30.11.2004 (TOP 6.9)
Die Verwaltung wird gebeten, die Linksabbiegespur an der Ampel
Hellerhofweg in Richtung Bertha-von-Suttner-Straße geradeaus zu
führen.
Der Antrag ist von Seiten der Verwaltung geprüft worden und wird
ausgeführt, sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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8. Fußgängerzone im Haupteinkaufszentrum Garath
Vorlage Nr: 170 085/2003
BV 10 Sitzung 27.05.2003 (TOP 5.3)
Die Verwaltung wird gebeten die Möglichkeiten zu prüfen, die
Fußgängerzone im Haupteinkaufszentrum Garath gefährdungsfrei für
Fußgängern bezüglich des Verkehrs durch Radfahrer und Lieferverkehr
zu gestalten.
Die Fußgängerzone des Einkaufszentrums Garath ist für den
Fahrradverkehr freigegeben. Der Fahrradfahrer hat die Fußgängerzone
maximal mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren und muß Fußgänger im
Zweifelsfall Vorrang gewähren.
Der Lieferverkehr in das Einkaufszentrum ist an feste Zeiten gebunden.
Die Lieferfahrzeuge müssen ebenfalls Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Teilweise sind die Rampen in das Einkaufszentrum mit den bereits
durchgeführten Umbaumaßnahmen verbreitert und soweit möglich mit
einer geringeren Neigung ausgestattet worden. Dieses führt hier
zwangsweise zu einer reduzierten Geschwindigkeit der Fahrradfahrer.
Des weiteren werden potentielle Konfliktsituationen auf den nunmehr
verbreiterten Rampen zwischen Fußgänger- und Radverkehr verringert.
Neben den aufgrund der Beschilderung geltenden Regeln für den
Fahrradverkehr - somit auch die einzuhaltende Geschwindigkeit -
werden von hier keine Maßnahmen baulicher Art gesehen, die die
Radfahrer zu der erlaubten und einer angepassten Fahrweise anhalten.
Dieses ist letztlich lediglich mit dem Instrumentarium der Überwachung
zu bewerkstelligen.
9. Aufstellen von Halteverbotsschildern auf der Dresdener Straße
Vorlage Nr: 170 014/2005
BV 10 Sitzung 25.01.2005 (TOP 6.7)
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Dresdener Straße von der
Osteroder Straße zur Frankfurter Straße eine Zone absolutes
Halteverbot und auf der entgegengesetzten Fahrspur (Standplatz
Container) in gleichem Bereich eine Zone eingeschränktes Halteverbot
einzurichten.
Beschlussgemäß wird auf der nördlichen Seite der Dresdener Straße
zwischen Frankfurter Straße und Osteroder Straße ein absolutes
Halteverbot und auf der südlichen Seite ein eingeschränktes
Halteverbot eingerichtet.
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10. Baustelle Prenzlauer Straße 12-14
Vorlage Nr: 170 011/2005
BV 10 Sitzung 25.01.2005 (TOP 6.4)
Die Verwaltung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Eigentümer an
der o.g. Baustelle den Schutzzaun instand setzt, bzw. dass die Stadt im
Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht das Gelände mit geeigneten
Mitteln vor unbefugtem Zutritt absichert bzw. im Rahmen der
Ersatzvornahme absichern lässt.
Am 11.02.2005 wurde erneut ein Unternehmer beauftragt, den Zaun im
Wege der Ersatzvornahme ordnungsgemäß aufzustellen, um das
Baugrundstück abzusichern.
MitarbeiterInnen des OSD haben o.g. Örtlichkeit vom 12.02 - 14.03.05
aufgrund vorliegender Beschwerden intensiv zu verschiedenen
Tageszeiten überprüft. Dabei wurden jedoch keine
Personen
angetroffen, die der Drogenszene oder Randgruppenszene zuzuordnen
sind und auch sonst keine Störung festgestellt.
11. Kinderbetreuung in Düsseldorf
Vorlage Nr: 170 022/2005
BV 10 Sitzung 22.02.2005 (TOP 5.3)
Zusatzfragen zur Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 22.02.2005
1. Wie hoch ist der Bedarf im Stadtbezirk 10 an Betreuungsplätzen für
Kinder unter 3 Jahren?
2. Wie hoch ist das Betreuungsangebot bei Kindern, die nur 2 -3 Tage in
der Woche untergebracht werden müssen?
Zu 1. Die Zahl der Kinder unter 3 Jahren auf Wartelisten in den
Tageseinrichtungen für Kinder wird derzeit im Rahmen der
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ermittelt. Das Ergebnis liegt
noch nicht vor.
Zu 2. Grundsätzlich hat das Jugendamt nur einen Überblick über die Plätze,
die unter Aufsicht des Landesjugendamtes stehen. Danach bietet der
Träger "Hell-Ga" 20 Plätze in dieser Gruppenform an.
12. Kinderbetreuung in Düsseldorf
Vorlage Nr: 170 024/2005
BV 10 Sitzung 22.02.2005 (TOP 5.5)
Zusatzfragen zur Anfrage der PDS aus der Sitzung vom 22.02.2005
1. Wie hoch ist der Bedarf im Stadtbezirk 10 von Kindern von 6-10
Jahren und welcher Deckungsgrad wird für diese Altersgruppe
erreicht?
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2. Inwieweit kann dieser Bedarf durch "OGATA" mit gedeckt
werden?
Zu 1. Im aktuellen Kindergartenjahr 2004/2005 ist ein
Bedarfsdeckungsgrad von 41% erreicht worden. Nicht allen
Eltern konnte ein Betreuungsplatz im laufenden Kalenderjahr
angeboten werden. Die genaue Zahl wird derzeit im Rahmen der
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ermittelt
Zu 2. Im nächsten Schuljahr wird eine OGATA an der Grundschule
Adam-Stegerwald-Str. entstehen, damit wird zusammen mit den
Hortangeboten eine Bedarfsdeckung von 43,3% erreicht. Dies ist
im gesamtstädtischen Vergleich überdurchschnittlich.
Ein weiterer Ausbau der OGATA im Stadtbezirk 10 ist an
folgenden Standorten geplant:
- Montessori Grundschule Emil-Barth-Str. 50 Plätze
- Grundschule Neustrelitzer Str. 50 Plätze
- Grundschule Josef-Kleesattel-Str. 50 Plätze
Diese Planungen sollen im Schuljahr 2006/2007 realisiert
werden.
13. Offene Ganztagsschule im Stadtbezirk 10
Vorlage Nr: 170 020/2005
BV 10 Sitzung 22.02.2005 (TOP 5.1)
Anfrage der CDU-Fraktion :
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zur Offenen Ganztagsschule zu
beantworten:
1. Welche Träger sind die Kooperationspartner in den Offenen
Ganztagsschulen und welche örtlichen Vereine, Musikschulen,
Kirchen etc. sind in diese Arbeit mit einbezogen?
2. Wie viele Schüler nehmen hieran teil, wird dort auch
Mittagverpflegung angeboten und von allen angenommen?
3. Findet in den Nachmittagstunden eine reine Betreuung statt oder
werden auch schulische Inhalte durch Lehrer vermittelt
(Betreuungsschlüssel und Raumangebot)?
Zu 1. Kooperationspartner für die pädagogische Betreuung in den
Offenen Ganztagsschulen sind Träger der Jugendhilfe,
beispielsweise AWO, Caritas, Diakonie, Flingern mobil e.V.,
aber auch das Jugend- und Schulverwaltungsamt der Stadt
Düsseldorf, Förder-, Elter-, und sonstige Vereine der Schulen
sowie Kirchengemeinden.
Im Stadtbezirk 10 ist Träger der pädagogischen Betreuung die
Alfred-Herrhausen-Schule, Schule für Lernbehinderte Carl-
Friedrich-Goerdeler-Str., die Evangelische Kirchengemeinde
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Garath im Anne-Frank-Haus. Für die im Schuljahr 2005/2006
beginnende Gemeinschaftsgrundschule Adam-Stegerwald-Str.
ist als Kooperationspartner die Diakonie vorgesehen.
Zu 2. In der Alfred-Herrhausen-Schule werden im Schuljahr 2004/2005
in 2 Gruppen 24 Betreuungsplätze angeboten, 23 Kinder (Stand
3.11.04) nehmen an dem Angebot teil. Zu den vertraglichen
Verpflichtungen aller Träger der pädagogischen Betreuung
gehört ein betreutes Mittagessen als gemeinsame Mahlzeit in
den Gruppen. Am Standort Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße wird
das Verpflegungsangebot von allen Kindern gut angenommen.
Die GGS Adam-Stegerwald-Str. wird zum Beginn des
Schuljahres 2005/2006 mit 2 Gruppen insgesamt 50
Betreuungsplätze vor halten, vom Kooperationspartner wird die
Mittagsverpflegung ebenfalls sichergestellt.
Zu 3. Neben einer pädagogischen Betreuung bietet die Offene
Ganztagschule umfangreiche außerunterrichtliche
Betreuungsangebote u.a. aus den Bereichen Sport, Tanz und
Kunst, Musik, Theater sowie zahlreiche sonstige Förderangebote
an. Im Schuljahr 2004/2005 werden von insgesamt 172
Bildungsanbietern 266 Angebote in 24 Offenen Ganztagsschulen
vorgehalten, in der Alfred-Herrhausen-
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.