Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 170 154/2004

Verschiedene Stellungnahmen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rudolf-Breitscheid-Straße 71 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 26. November 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 170 154/2004 Seite 1 von 3 Informationsvorlage Betrifft: Stellungnahmen der Verwaltung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 10 nimmt nachstehende Stellungnahmen zur Kenntnis. Sachdarstellung: 1. Öffentliche Beleuchtung, Vorlage Nr: 170 172/2003 BV-Sitzung 25.11.2003 Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung zu prüfen, den Fußweg durch die öffentliche Grünanlage in Hellerhof-West - Kleingartenvereine - von der Leo- Baeck-Straße geradeaus in den Feldweg an der Stadtgrenze zu Monheim, nach links abbiegend und bei der Kindertagesstätte in die Graf-von-Stauffenberg- Straße mündend, zu beleuchten, da dieser Weg intensiv genutzt wird. Der Grünweg vom Einkaufszentrum Garath-Südwest in Richtung Norden zur Emil-Barth-Straße soll mit in die Prüfung einbezogen werden. Die Wege- und Beleuchtungsanalyse führt zu dem Ergebnis, dass mehrere beleuchtete Wegeverbindungen zwischen der Leo-Baeck-Straße und der Graf- von-Stauffenberg-Straße bestehen. Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet. Die Nutzung des zu beleuchtenden Weges stellt keine nennenswerte Abkürzung dar. Es gibt somit keinen Grund vom Gr undsatz des zuständigen Bauherrenamtes , Wege durch öffentliche Grün- und Kleingartenanlagen nicht zu beleuchten, abzuweichen. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage ist nicht vorgesehen. 2. Beleuchtung der Unterführung A59 und S-Bahnhof Garath Vorlage Nr: 170 060/2003 BV-Sitzung 25.03.2003 Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung dafür zu sorgen, dass die Beleuchtung der Unterführungen A 59 und S-Bahnhof Garath auch tagsüber angeschaltet wird. Wie bereits 2002 mitgeteilt führt die Analyse der Beleuchtungssituation zu folgendem Ergebnis: 1. Die Beleuchtungsanlage unter der Bahnbrücke "Kurt-Schumacher-Straße" wird durch die Deutschen Bahn AG betrieben. Alle anderen Verkehrsflächen unter Brücken in Garath und Hellerhof werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von der Stadt Düsseldorf beleuchtet. 2. Grundsätzlich gilt, dass am Tag alle angesprochenen Unterführungen aufgrund ihrer Geometrie durch das eindringende Tageslicht normgerecht belichtet sind. 3. Durch die Einschaltung der vorhandenen Beleuchtungsanlage am Tag in der RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 170 154/2004 Seite 2 von 3 Unterführung Hellerhofweg (S- Bahn) wird keine nennenswerte Anhebung des Beleuchtungsniveau erzielt. 4. Im Bereich der Fußgängerzone "Kurt-Schumacher-Straße" in Garath, befinden sich u. a. Geschäfte und die Zugänge zum S - Bahnhof. Aufgrund der geringen Deckenhöhen kann durch eine permanente Beleuchtung das Sicherheitsgefühl und die Attraktivität in diesen Unterführungen gesteigert werden. Zur Zeit befindet sich die Neugestaltung des "Hauptzentrums Garath" in der Umsetzungsphase (Ba 1 ist fertiggestellt, BA 2 befindet sich in der Umsetzung und BA 3 ist für 2005 vorgesehen). Teil der Umgestaltung sind auch die öffentlichen Beleuchtungsanlagen, so dass sich die Beleuchtungssituation in der Fußgängerzone insgesamt verbessern. Als Ergebnis / Handlungskonzept ergeben sich somit folgende Punkte: A Die Einschaltung der Beleuchtungsanlage in der Unterführung Hellerhofweg (S- Bahn) am Tag ist, da sich das Beleuchtungsniveau hierdurch nicht deutlich ändert, nicht vorgesehen. Wenn gewünscht k ann hier zur Demonstration ein Ortstermin mit Probeeinschaltung durchgeführt werden. B Die Einschaltung der A-59-Unterführung in der Fußgängerzone Garath am Tage ist in die Planung des 3. BA eingebunden und wird im Rahmen der Neugestaltung realisiert. C Die Einschaltung der bahneigenen Beleuchtungsanlage am Tag wird seitens der DB AG, da die Einschaltung für die Verkehrssicherheit nicht erforderlich ist und auf Grund des allg. Kostendrucks, abgelehnt. Zwischen Amt 61 und der DB AG laufen z. Zt. Verhandlungen über die Umgestaltung der S-Bahn-Unterführung und deren Finanzierung. Ziel ist eine Unterführung die sich als heller, freundlicher öffentlicher Raum präsentiert. Die Beleuchtungssituation ist hier ein zentraler Punkt, so dass bei positivem Verhandlungsverlauf sich hier eine Lösung im Sinne der BV abzeichnet. 3. Renovierung Jugendfeuerwehrraum FW Garath, Frankfurter Straße Vorlage Nr: 170 128/2004 BV 10 Sitzung 05.11.2004 Die Verwaltung wird gebeten, in Er gänzung zum Antrag unter Tagesordnungspunkt 12.4 - Zuschuss für die Renovierung des Jugendfeuerwehrraums an der Feuerwache Garath - den Betrag von 1000,00 Euro aus der Haushaltsstelle 0650 / 50911 „Bauunterhalt an städt. Einrichtungen im Stadtbezirk 10" für die Renovierung zu verwenden. Da die von der Bezirksvertretung 10 beschlossenen Baumaßnahme an der Koblenzer Str.133 (Instandsetzung von Innentüren und Zargen) preisgünstiger wird, können die hier eingesparten Mittel noch in diesem Jahr zur Ausführung der gewünschten Maßnahme (Renovierung Jugendfeuerwehrraum FW Garath) bereitgestellt werden. 4. Haushaltsstelle 1 0000 66210 - Für die Bezirksvertretungen Hier: Übertragung von Restmittel aus dem Jahr 2004 in das Jahr 2005 Ö Vorlagen - Nr. 170 154/2004 Seite 3 von 3 Vorlage Nr: a) 170 117/2004 und b.) 170 124/2004 BV 10 Sitzung 05.11.2004 Die Bezirksvertretung 10 fasste jeweils einstimmig folgende Beschlüsse: a.) Bei Haushaltstelle 0000 66210 - Für die Bezirksvertretungen - ist ein Übertragbarkeitsvermerk anzubringen. b.) Die Verwaltung wird gebeten, die Restmittel aus den Verfügungsmitteln der Bezirksvertretung 10 für 2004 sowie die Einnahmen aus dem Verkauf des „Garath- Buches" in den Haushalt 2005, Haushaltsstelle 0000 66210, zu übertragen. Der Peronal- und Organisationsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2004 beschlossen, bei HHST 1 0000 66210 einen Übertr agbarkeitsvermerk anzubringen. 5. Haushaltsstelle 1 0000 50015 - Bauunterhalt an städt. Gebäuden Hier: Übertragung von Restmittel aus dem Jahr 2004 in das Jahr 2005 Vorlage Nr: 170 116/2004 BV 10 Sitzung 05.11.2004 Bei Haushaltstelle 1 0000 50015 - Bauunterhalt an städtischen Gebäude... - ist ein Übertragbarkeitsvermerk anzubringen. Der Peronal- und Organisationsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2004 beschlossen, bei HHST 1 0000 50015 einen Übertragbarkeitsvermerk anzubringen. 6. Verkehrssicherung des Verbindungsweges an der JFE-Hellerhof Vorlage Nr: 170 105/2003 BV 10 Sitzung 24.06.2003 Die Bezirksvertretung 10 fasste jeweils einstimmig folgende Beschlüsse: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob alle geplanten Maßnahmen zur Verkehrssicherung an dem o. g. Weg eingerichtet wurden oder ob weitere Maßnahmen (z. B. Poller oder Kennzeichnung als Fuß- und Radweg) durchgeführt werden sollten. Die Zufahrt zur Jugendfreizeiteinrichtung wurde durch Pfosten für den Pkw - Verkehr gesperrt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 154/2004