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Ö Vorlagen - Nr. 170 154/2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahmen der Verwaltung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 10 nimmt nachstehende Stellungnahmen zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Öffentliche Beleuchtung,
Vorlage Nr: 170 172/2003
BV-Sitzung 25.11.2003
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung zu prüfen, den Fußweg durch die
öffentliche Grünanlage in Hellerhof-West - Kleingartenvereine - von der Leo-
Baeck-Straße geradeaus in den Feldweg an der Stadtgrenze zu Monheim, nach
links abbiegend und bei der Kindertagesstätte in die Graf-von-Stauffenberg-
Straße mündend, zu beleuchten, da dieser Weg intensiv genutzt wird.
Der Grünweg vom Einkaufszentrum Garath-Südwest in Richtung Norden
zur Emil-Barth-Straße soll mit in die Prüfung einbezogen werden.
Die Wege- und Beleuchtungsanalyse führt zu dem Ergebnis, dass mehrere
beleuchtete Wegeverbindungen zwischen der Leo-Baeck-Straße und der Graf-
von-Stauffenberg-Straße bestehen. Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet. Die
Nutzung des zu beleuchtenden Weges stellt keine nennenswerte Abkürzung
dar. Es gibt somit keinen Grund vom Gr undsatz des zuständigen
Bauherrenamtes , Wege durch öffentliche Grün- und Kleingartenanlagen nicht
zu beleuchten, abzuweichen. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage ist nicht
vorgesehen.
2. Beleuchtung der Unterführung A59 und S-Bahnhof Garath
Vorlage Nr: 170 060/2003
BV-Sitzung 25.03.2003
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung dafür zu sorgen, dass die
Beleuchtung der Unterführungen A 59 und S-Bahnhof Garath auch tagsüber
angeschaltet wird.
Wie bereits 2002 mitgeteilt führt die Analyse der Beleuchtungssituation zu
folgendem Ergebnis:
1. Die Beleuchtungsanlage unter der Bahnbrücke "Kurt-Schumacher-Straße" wird
durch die Deutschen Bahn AG betrieben. Alle anderen Verkehrsflächen unter
Brücken in Garath und Hellerhof werden im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht von der Stadt Düsseldorf beleuchtet.
2. Grundsätzlich gilt, dass am Tag alle angesprochenen Unterführungen aufgrund
ihrer Geometrie durch das eindringende Tageslicht normgerecht belichtet sind.
3. Durch die Einschaltung der vorhandenen Beleuchtungsanlage am Tag in der
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Unterführung Hellerhofweg (S- Bahn) wird keine nennenswerte Anhebung des
Beleuchtungsniveau erzielt.
4. Im Bereich der Fußgängerzone "Kurt-Schumacher-Straße" in Garath, befinden
sich u. a. Geschäfte und die Zugänge zum S - Bahnhof. Aufgrund der geringen
Deckenhöhen kann durch eine permanente Beleuchtung das Sicherheitsgefühl
und die Attraktivität in diesen Unterführungen gesteigert werden.
Zur Zeit befindet sich die Neugestaltung des "Hauptzentrums Garath" in der
Umsetzungsphase (Ba 1 ist fertiggestellt, BA 2 befindet sich in der Umsetzung
und BA 3 ist für 2005 vorgesehen). Teil der Umgestaltung sind auch die
öffentlichen Beleuchtungsanlagen, so dass sich die Beleuchtungssituation in der
Fußgängerzone insgesamt verbessern.
Als Ergebnis / Handlungskonzept ergeben sich somit folgende Punkte:
A Die Einschaltung der Beleuchtungsanlage in der Unterführung Hellerhofweg (S-
Bahn) am Tag ist, da sich das Beleuchtungsniveau hierdurch nicht deutlich
ändert, nicht vorgesehen.
Wenn gewünscht k ann hier zur Demonstration ein Ortstermin mit
Probeeinschaltung durchgeführt werden.
B Die Einschaltung der A-59-Unterführung in der Fußgängerzone Garath am Tage
ist in die Planung des 3. BA eingebunden und wird im Rahmen der
Neugestaltung realisiert.
C Die Einschaltung der bahneigenen Beleuchtungsanlage am Tag wird seitens
der DB AG, da die Einschaltung für die Verkehrssicherheit nicht erforderlich ist
und auf Grund des allg. Kostendrucks, abgelehnt.
Zwischen Amt 61 und der DB AG laufen z. Zt. Verhandlungen über die
Umgestaltung der S-Bahn-Unterführung und deren Finanzierung. Ziel ist eine
Unterführung die sich als heller, freundlicher öffentlicher Raum präsentiert.
Die Beleuchtungssituation ist hier ein zentraler Punkt, so dass bei positivem
Verhandlungsverlauf sich hier eine Lösung im Sinne der BV abzeichnet.
3. Renovierung Jugendfeuerwehrraum FW Garath, Frankfurter Straße
Vorlage Nr: 170 128/2004
BV 10 Sitzung 05.11.2004
Die Verwaltung wird gebeten, in Er gänzung zum Antrag unter
Tagesordnungspunkt 12.4 - Zuschuss für die Renovierung des
Jugendfeuerwehrraums an der Feuerwache Garath - den Betrag von 1000,00
Euro aus der Haushaltsstelle 0650 / 50911 „Bauunterhalt an städt.
Einrichtungen im Stadtbezirk 10" für die Renovierung zu verwenden.
Da die von der Bezirksvertretung 10 beschlossenen Baumaßnahme an der
Koblenzer Str.133 (Instandsetzung von Innentüren und Zargen) preisgünstiger
wird, können die hier eingesparten Mittel noch in diesem Jahr zur Ausführung
der gewünschten Maßnahme (Renovierung Jugendfeuerwehrraum FW Garath)
bereitgestellt werden.
4. Haushaltsstelle 1 0000 66210 - Für die Bezirksvertretungen
Hier: Übertragung von Restmittel aus dem Jahr 2004 in das Jahr 2005
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Vorlage Nr: a) 170 117/2004 und b.) 170 124/2004
BV 10 Sitzung 05.11.2004
Die Bezirksvertretung 10 fasste jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
a.) Bei Haushaltstelle 0000 66210 - Für die Bezirksvertretungen - ist ein
Übertragbarkeitsvermerk anzubringen.
b.) Die Verwaltung wird gebeten, die Restmittel aus den Verfügungsmitteln der
Bezirksvertretung 10 für 2004 sowie die Einnahmen aus dem Verkauf des „Garath-
Buches" in den Haushalt 2005, Haushaltsstelle 0000 66210, zu übertragen.
Der Peronal- und Organisationsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2004
beschlossen, bei HHST 1 0000 66210 einen Übertr agbarkeitsvermerk
anzubringen.
5. Haushaltsstelle 1 0000 50015 - Bauunterhalt an städt. Gebäuden
Hier: Übertragung von Restmittel aus dem Jahr 2004 in das Jahr 2005
Vorlage Nr: 170 116/2004
BV 10 Sitzung 05.11.2004
Bei Haushaltstelle 1 0000 50015 - Bauunterhalt an städtischen Gebäude... - ist
ein Übertragbarkeitsvermerk anzubringen.
Der Peronal- und Organisationsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2004
beschlossen, bei HHST 1 0000 50015 einen Übertragbarkeitsvermerk
anzubringen.
6. Verkehrssicherung des Verbindungsweges an der JFE-Hellerhof
Vorlage Nr: 170 105/2003
BV 10 Sitzung 24.06.2003
Die Bezirksvertretung 10 fasste jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob alle geplanten Maßnahmen zur
Verkehrssicherung an dem o. g. Weg eingerichtet wurden oder ob weitere
Maßnahmen (z. B. Poller oder Kennzeichnung als Fuß- und Radweg)
durchgeführt werden sollten.
Die Zufahrt zur Jugendfreizeiteinrichtung wurde durch Pfosten für den Pkw -
Verkehr gesperrt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
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