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Ö Vorlagen - Nr. 178 110/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
1. Trödelmärkte OBI - Parkplatz, Königsberger Straße 87, 2. Halbjahr 2004
2. Trödelmärkte Posener Hallen, Königsberger Straße 188, 2. Halbjahr 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt
1. die Festsetzung von vier Trödelmärkten
im 2. Halbjahr 2004 in Lierenfeld auf dem
Parkplatz der Firma OBI, Königsberger Straße 87, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der
Gewerbeordnung an folgenden Terminen:
Sonntag: 18.07.2004, 15.08.2004, 12.09.2004 und 07.11.2004
2. die Festsetzung von zwei Trödelmärkten
im 2. Halbjahr 2004 in Lierenfeld in den Posener
Hallen, Königsberger Straße 188, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der
Gewerbeordnung an folgenden Terminen:
Sonntag: 17.10.2004 und 19.12.2004
Öffnungszeit: 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Erstmalig für das Jahr 2003 wurden auch Sonntagsmärkte in den Posener Hallen beantragt.
Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.12.2003 hat die
Bezirksvertretung 8 erstmalig für das 1. Halbjahr 2004 eine Aufteilung unter den Märkten in den
Posener Hallen und den Märkten auf dem OBI-Parkplatz vorgenommen (je 3 Märkte pro
Veranstalter).
Zwischenzeitlich gibt es 4 verschiedene Antragsteller für Trödelmärkte auf dem OBI-Parkplatz
Königsberger Straße und 2 Antragsteller für Trödelmärkte in den Posener Hallen. Jeder
Antragsteller beantragt für sich die Durchführung von 6 Trödelmärkten pro Halbjahr. Um dem
gesetzlich vorgeschriebenen größeren Zeitabstand zwischen den Märkten gerecht zu werden,
darf nur ein Markt pro Monat genehmigt werden. Die Verwaltung schlägt vor, jedem Antragsteller
einen Markt pro Halbjahr zu genehmigen, so dass pro Monat nur ein Markt stattfindet und ferner
eine Gleichbehandlung aller Antragsteller stattgefunden hat.
Es wird empfohlen, den Anträgen unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
Trödelmarkt auf dem OBI-Parkplatz:
1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch
Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. Auch die
Feuerwehrzufahrten der anliegenden Geschäftshäuser sind freizuhalten.
3. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten.
4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten.
5. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr,
indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und
Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
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6. Das Zuparken der Einfahrten der Anliegerfirmen ist durch Absperrungen mittels Flatterband
zu verhindern.
7. Das Parken auf dem Gehweg und auf allen Grünflächen außerhalb der Parkbuchten entlang
der Königsberger Straße ist durch den Einsatz eines Ordnungsdienstes zu verhindern.
8. Die Straße „An der Schützenwiese" ist - zum Schutz des anliegenden Wohngebietes vor
Parksuch- und Anreiseverkehr - abzusperren.
9. Durch Beschilderung ist sicherzustellen, dass der Hauptanreiseverkehr über die Ronsdorfer
Straße erfolgt.
10. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
11. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben
unter Tel. 830-99258 Herr Giesen.
12. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
13. Hinweisschilder oder Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich nach
der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen.
Zusatzauflagen für den Trödelmarkt auf dem OBI-Parkplatz:
14. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen.
15. Der Parkplatz des anliegenden OBI-Gartencenters ist den Trödelmarktbesuchern als
Parkfläche zur Verfügung zu stellen.
16.
Auf den anliegenden Grundstücken ist für die Besucher zusätzlicher Parkraum
bereitzustellen.
Zusatzauflage für den Trödelmarkt in den Posener Hallen:
14. Die Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Baugenehmigung Nr. 32-BA-492 vom
22.08.1996 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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