Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 110/2004

Trödelmärkte 2. Halbjahr 2004

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 111 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Mai 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt 1. die Festsetzung von vier Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2004 in Lierenfeld auf dem Parkplatz der Firma OBI, Königsberger Straße 87, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Sonntag: 18.07.2004, 15.08.2004, 12.09.2004 und 07.11.2004 2. die Festsetzung von zwei Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2004 in Lierenfeld in den Posener Hallen, Königsberger Straße 188, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 110/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: 1. Trödelmärkte OBI - Parkplatz, Königsberger Straße 87, 2. Halbjahr 2004 2. Trödelmärkte Posener Hallen, Königsberger Straße 188, 2. Halbjahr 2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt 1. die Festsetzung von vier Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2004 in Lierenfeld auf dem Parkplatz der Firma OBI, Königsberger Straße 87, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Sonntag: 18.07.2004, 15.08.2004, 12.09.2004 und 07.11.2004 2. die Festsetzung von zwei Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2004 in Lierenfeld in den Posener Hallen, Königsberger Straße 188, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Sonntag: 17.10.2004 und 19.12.2004 Öffnungszeit: 11.00 bis 18.00 Uhr Sachdarstellung: Erstmalig für das Jahr 2003 wurden auch Sonntagsmärkte in den Posener Hallen beantragt. Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.12.2003 hat die Bezirksvertretung 8 erstmalig für das 1. Halbjahr 2004 eine Aufteilung unter den Märkten in den Posener Hallen und den Märkten auf dem OBI-Parkplatz vorgenommen (je 3 Märkte pro Veranstalter). Zwischenzeitlich gibt es 4 verschiedene Antragsteller für Trödelmärkte auf dem OBI-Parkplatz Königsberger Straße und 2 Antragsteller für Trödelmärkte in den Posener Hallen. Jeder Antragsteller beantragt für sich die Durchführung von 6 Trödelmärkten pro Halbjahr. Um dem gesetzlich vorgeschriebenen größeren Zeitabstand zwischen den Märkten gerecht zu werden, darf nur ein Markt pro Monat genehmigt werden. Die Verwaltung schlägt vor, jedem Antragsteller einen Markt pro Halbjahr zu genehmigen, so dass pro Monat nur ein Markt stattfindet und ferner eine Gleichbehandlung aller Antragsteller stattgefunden hat. Es wird empfohlen, den Anträgen unter folgenden Auflagen zu entsprechen: Trödelmarkt auf dem OBI-Parkplatz: 1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. Auch die Feuerwehrzufahrten der anliegenden Geschäftshäuser sind freizuhalten. 3. Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten. 4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten. 5. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 110/2004 Seite 2 von 2 6. Das Zuparken der Einfahrten der Anliegerfirmen ist durch Absperrungen mittels Flatterband zu verhindern. 7. Das Parken auf dem Gehweg und auf allen Grünflächen außerhalb der Parkbuchten entlang der Königsberger Straße ist durch den Einsatz eines Ordnungsdienstes zu verhindern. 8. Die Straße „An der Schützenwiese" ist - zum Schutz des anliegenden Wohngebietes vor Parksuch- und Anreiseverkehr - abzusperren. 9. Durch Beschilderung ist sicherzustellen, dass der Hauptanreiseverkehr über die Ronsdorfer Straße erfolgt. 10. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 11. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258 Herr Giesen. 12. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 13. Hinweisschilder oder Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen. Zusatzauflagen für den Trödelmarkt auf dem OBI-Parkplatz: 14. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 15. Der Parkplatz des anliegenden OBI-Gartencenters ist den Trödelmarktbesuchern als Parkfläche zur Verfügung zu stellen. 16. Auf den anliegenden Grundstücken ist für die Besucher zusätzlicher Parkraum bereitzustellen. Zusatzauflage für den Trödelmarkt in den Posener Hallen: 14. Die Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Baugenehmigung Nr. 32-BA-492 vom 22.08.1996 behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 110/2004