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Ö Vorlagen - Nr. 176 38/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte auf dem Schützenplatz Rather Broich im 2. Halbjahr 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Festsetzung von 6 Jahrmärkten im 2. Halbjahr 2004 auf
dem Schützenplatz Rather Broich gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung zu folgenden
Terminen:
Sonntag: 25.07.2004 26.09.2004 28.11.2004
29.08.2004 31.10. 2004 19.12.2004
Öffnungszeiten: 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung von 12 Trödelmärkten im Jahre 2004.
Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 05.11.2003 zunächst die 6 Termine des
1. Halbjahres 2004 genehmigt. Die Genehmigung weiterer Termine sollte von dem Verlauf
dieser Veranstaltungen abhängig gemacht wer den. Bei den zurückliegenden
Veranstaltungen des 1. Halbjahres 2004 sind keine Probleme aufgetreten. Es bestehen
gegen die Festsetzung 6 weiterer Termine für des 2. Halbjahres 2004 keine Bedenken.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten.
3. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern.
Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
5. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
6. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258 Herr Giesen.
7. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
8. Auf dem Schützenplatz ist den Marktbesuchern ein Drittel der bisherigen
Veranstaltungsfläche als zusätzlicher Parkraum zur Verfügung zu stellen. Die
Parkfläche ist von sämtlichen Standaufbauten freizuhalten und den
Marktbesuchern ausschließlich als Parkraum zur Verfügung zu stellen. Die
Parkfläche ist von der Veranstaltungsfläche mittels Absperrbänder oder anderer
geeigneter Absperrungen (In diesem Fall ist die vorherige Zustimmung des
Ordnungsamtes einzuholen.) von der Veranstaltungsfläche abzutrennen. Die
Marktbeschicker haben auf andere Parkmöglichkeiten zurückzugreifen. Die
Veranstalterin hat mittels Einsatzes von eigenen Ordnungskräften für einen
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geregelten Verkehrsfluß auf dem Parkplatz Sorge zu tragen.
9. Es sind folgende Wohnstraßen zu sperren:
Artus,- Derfflinger,- Froben,- Fehrbellin,- Selbecker,- Fritz-von-Wille-Straße sowie
die Wilhelm-Raabe-Straße in Höhe des Mörsenbroicher Weg.
10. Das Parken auf den Gehwegen ist zu verhindern. Insbesondere sind die Gehwege
auf der Lenaustraße und dem Rather Broich in Höhe der Gartenanlage mit
Flatterband abzusperren.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 6 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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