Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 54/2004

Trödelmärkte auf dem Gertrudisplatz im Jahre 2004

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gertrudisplatz · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Februar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung von zwei Trödelmärkten auf dem Gertrudisplatz als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Gertrudisplatz – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 54/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Trödelmärkte auf dem Gertrudisplatz im Jahre 2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung von zwei Trödelmärkten auf dem Gertrudisplatz als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Sonntag: 13.06.2004 26.09.2004 Öffnungszeit: 11.00 bis 18.00 Uhr Sachdarstellung: Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung von zwei Trödelmärkten auf dem Gertrudisplatz im Jahre 2004. Es handelt sich um eine seit Jahren bestehende Veranstaltung, die lediglich im vergangenen Jahr aus organisatorischen Gründen nicht durchgeführt wurde. Es bestehen gegen die Festsetzung des Marktes keine Bedenken, da es bei den zurückliegenden Veranstaltungen zu keinen nennenswerten Beschwerden gekommen ist. Die Obergrenze von 4 Trödelmärkten auf dem Gertrudisplatz (Beschluss der Bezirksvertretung 8 vom 09.03.2000) wird durch diese Märkte nicht überschritten, da für das Jahr 2004 erst 2 Jahrmärkte eines anderen Veranstalters festgesetzt wurden. Für die folgenden Jahre beabsichtigt der Veranstalter eine Verlegung auf den neu erstellten Platz an der Heidelberger Straße. Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. Zufahrten oder Zugänge zu Häusern, besonders Feuerwehrzufahrten, sind i n ihrer ganzen Breite freizuhalten. 3. Die Hydranten müssen in einem Umkreis von mindestens 1m freigehalten werden. 4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten. 5. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 6. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 7. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 8. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen. 9. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 10. Während der Gottesdienste in der St. Gertrudiskirche (11.00 bis 12.00 Uhr) darf keine Musik gespielt werden. 11. Die Veröffentlichungen bzw. Werbung (Plakate u.a.) dürfen nur auf die genehmigten Veranstaltungszeiten hinweisen. 12. Hinweisschilder und Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 54/2004 Seite 2 von 2 13. Die Einfahrt Konradstraße von der Bernburger Straße ist durch Verkehrszeichen VZ 250 - Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art - mit dem Zusatz „Anwohner frei" zu sperren. 14. An der Fahrbahn der Straße Gertrudisplatz dürfen (zur Sicherung des Fußgängerverkehrs) keine Stände aufgebaut werden. 15. Rund um die Kirche ist die an der Kirche liegende Straßenseite von Aufbauten freizuhalten. 16. Im Bereich des Grundstückes Gertrudisplatz 6-8 ist die vor dem Grundstück liegende Straßenseite freizuhalten. 17. Der gesamte Haltestellenbereich Anhalterstraße sowie die gegenüberliegende Straßenseite ist durch den Einsatz von Ordnungskräften von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen freizuhalten. 18. Imbisswagen dürfen nicht unmittelbar an Hauswänden - also nicht in der ersten Standreihe entlang der Häuserfronten - aufgestellt werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 54/2004