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Ö Vorlagen - Nr. 178 54/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte auf dem Gertrudisplatz im Jahre 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung von zwei Trödelmärkten auf dem
Gertrudisplatz als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen:
Sonntag: 13.06.2004 26.09.2004
Öffnungszeit: 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung von zwei Trödelmärkten auf dem
Gertrudisplatz im Jahre 2004. Es handelt sich um eine seit Jahren bestehende Veranstaltung,
die lediglich im vergangenen Jahr aus organisatorischen Gründen nicht durchgeführt wurde. Es
bestehen gegen die Festsetzung des Marktes keine Bedenken, da es bei den zurückliegenden
Veranstaltungen zu keinen nennenswerten Beschwerden gekommen ist. Die Obergrenze von 4
Trödelmärkten auf dem Gertrudisplatz (Beschluss der Bezirksvertretung 8 vom 09.03.2000) wird
durch diese Märkte nicht überschritten, da für das Jahr 2004 erst 2 Jahrmärkte eines anderen
Veranstalters festgesetzt wurden. Für die folgenden Jahre beabsichtigt der Veranstalter eine
Verlegung auf den neu erstellten Platz an der Heidelberger Straße.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite freizuhalten. Dieses Maß darf auch
durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt
werden. Zufahrten oder Zugänge zu Häusern, besonders Feuerwehrzufahrten, sind i
n
ihrer ganzen Breite freizuhalten.
3. Die Hydranten müssen in einem Umkreis von mindestens 1m freigehalten werden.
4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten.
5. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr,
indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und
Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
6. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen.
7. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
8. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen.
9. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
10. Während der Gottesdienste in der St. Gertrudiskirche (11.00 bis 12.00 Uhr) darf keine
Musik gespielt werden.
11. Die Veröffentlichungen bzw. Werbung (Plakate u.a.) dürfen nur auf die genehmigten
Veranstaltungszeiten hinweisen.
12. Hinweisschilder und Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich
nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen.
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13. Die Einfahrt Konradstraße von der Bernburger Straße ist durch Verkehrszeichen VZ 250
- Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art - mit dem Zusatz „Anwohner frei" zu
sperren.
14. An der Fahrbahn der Straße Gertrudisplatz dürfen (zur Sicherung des
Fußgängerverkehrs) keine Stände aufgebaut werden.
15. Rund um die Kirche ist die an der Kirche liegende Straßenseite von Aufbauten
freizuhalten.
16. Im Bereich des Grundstückes Gertrudisplatz 6-8 ist die vor dem Grundstück liegende
Straßenseite freizuhalten.
17. Der gesamte Haltestellenbereich Anhalterstraße sowie die gegenüberliegende
Straßenseite ist durch den Einsatz von Ordnungskräften von verkehrswidrig abgestellten
Fahrzeugen freizuhalten.
18. Imbisswagen dürfen nicht unmittelbar an Hauswänden - also nicht in der ersten
Standreihe entlang der Häuserfronten - aufgestellt werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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