Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 19/2004

Jahrmärkte in Eller auf dem Gertrudisplatz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gertrudisplatz · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Januar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung ! des Blumen- und Kunsthandwerkermarktes am 18.03. 2004 auf dem Gertrudisplatz und der Robertstraße !

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Gertrudisplatz – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 19/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Jahrmärkte in Eller auf dem Gertrudisplatz im Jahre 2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung ! des Blumen- und Kunsthandwerkermarktes am 18.03. 2004 auf dem Gertrudisplatz und der Robertstraße ! des Trödelmarktes am 12.05.2004 auf dem Gertrudisplatz und der Robertstraße als Jahrmärkte gem. § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung. Die Veranstaltungen finden samstags in der Zeit von 10.00 bis 21.00 Uhr und sonntags in der Zeit von 11.00 bis 19.00 Uhr statt. Sachdarstellung: Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung der oben genannten Veranstaltungen im Jahre 2004. Es wurde, wie auch in den zurückliegenden Jahren, für alle Veranstaltungstage eine Öffnungszeit von 10.00 bis 21.00 Uhr beantragt. Nach dem Sonn- und Feiertaggesetz NW ist eine Öffnung am Sonntag vor 11.00 Uhr nicht möglich. Ferner hat die Bezirksvertretung 8 im Jahr 2001 beschlossen, dass die Öffnungszeit am Sonntag auf 19.00 Uhr beschränkt wird. Für das 12. Gumbert-Straßenfest (geplant für den 04. und 05. September 2004) erfolgt eine gesonderte Vorlage, da es auf Grund der im vergangenen Jahr aufgetretenen Mißstände zu einem Wechsel des Veranstalters kommt. Hier sind noch einige Abstimmungen über den Veranstaltungsablauf erforderlich. Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. Zufahrten oder Zugänge zu Häusern, besonders Feuerwehrzufahrten, sind in ihrer ganzen Breite freizuhalten. 3. Die Hydranten müssen in einem Umkreis von mindestens 1m freigehalten werden. 4. An Grillständen und Ständen mit off enem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten. 5. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 6. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 19/2004 Seite 2 von 2 7. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 8. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen. 9. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 10. Während der Gottesdienste in der St. Gertrudiskirche darf keine Musik gespielt werden. 11. Die Veröffentlichungen bzw. Werbung (Plakate u.a.) dürfen nur auf die genehmigten Veranstaltungszeiten hinweisen. 12. Hinweisschilder und Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen. 13. Die Einfahrt Konradstraße von der Bernburger Straße ist durch Verkehrszeichen VZ 250 - Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art - mit dem Zusatz „Anwohner frei" zu sperren. 14. An der Fahrbahn der Straße Gertrudisplatz dürfen (zur Sicherung des Fußgängerverkehrs) keine Stände aufgebaut werden. 15. Rund um die Kirche ist die an der Kirche liegende Straßenseite von Aufbauten freizuhalten. 16. Im Bereich des Grundstückes Gertrudisplatz 6-8 ist die vor dem Grundstück liegende Straßenseite freizuhalten. 17. Der gesamte Haltestellenbereich A nhalterstraße sowie die gegenüberliegende Straßenseite ist durch den Einsatz von Ordnungskräften von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen freizuhalten. 18. Imbisswagen dürfen nicht unmittelbar an Hausw änden - also nicht in der ersten Standreihe entlang der Häuserfronten - aufgestellt werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 19/2004