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Ö Vorlagen - Nr. 178 19/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Jahrmärkte in Eller auf dem Gertrudisplatz im Jahre 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung
! des Blumen- und Kunsthandwerkermarktes am 18.03. 2004 auf dem
Gertrudisplatz und der Robertstraße
! des Trödelmarktes am 12.05.2004 auf dem Gertrudisplatz und der Robertstraße
als Jahrmärkte gem. § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung. Die Veranstaltungen finden samstags in
der Zeit von 10.00 bis 21.00 Uhr und sonntags in der Zeit von 11.00 bis 19.00 Uhr statt.
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung der oben genannten Veranstaltungen im Jahre
2004. Es wurde, wie auch in den zurückliegenden Jahren, für alle Veranstaltungstage eine
Öffnungszeit von 10.00 bis 21.00 Uhr beantragt. Nach dem Sonn- und Feiertaggesetz NW ist
eine Öffnung am Sonntag vor 11.00 Uhr nicht möglich. Ferner hat die Bezirksvertretung 8 im
Jahr 2001 beschlossen, dass die Öffnungszeit am Sonntag auf 19.00 Uhr beschränkt wird.
Für das 12. Gumbert-Straßenfest (geplant für den 04. und 05. September 2004) erfolgt eine
gesonderte Vorlage, da es auf Grund der im vergangenen Jahr aufgetretenen Mißstände zu
einem Wechsel des Veranstalters kommt. Hier sind noch einige Abstimmungen über den
Veranstaltungsablauf erforderlich.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite freizuhalten. Dieses Maß darf auch
durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt
werden. Zufahrten oder Zugänge zu Häusern, besonders Feuerwehrzufahrten,
sind in ihrer ganzen Breite freizuhalten.
3. Die Hydranten müssen in einem Umkreis von mindestens 1m freigehalten
werden.
4. An Grillständen und Ständen mit off enem Feuer sind Feuerlöscher
bereitzuhalten.
5. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert
wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten
hinzuweisen.
6. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
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7. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
8. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen.
9. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
10.
Während der Gottesdienste in der St. Gertrudiskirche darf keine Musik gespielt
werden.
11. Die Veröffentlichungen bzw. Werbung (Plakate u.a.) dürfen nur auf die genehmigten
Veranstaltungszeiten hinweisen.
12. Hinweisschilder und Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich
nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen.
13. Die Einfahrt Konradstraße von der Bernburger Straße ist durch Verkehrszeichen VZ 250
- Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art - mit dem Zusatz „Anwohner frei" zu
sperren.
14. An der Fahrbahn der Straße Gertrudisplatz dürfen (zur Sicherung des
Fußgängerverkehrs) keine Stände aufgebaut werden.
15.
Rund um die Kirche ist die an der Kirche liegende Straßenseite von Aufbauten
freizuhalten.
16. Im Bereich des Grundstückes Gertrudisplatz 6-8 ist die vor dem Grundstück
liegende Straßenseite freizuhalten.
17. Der gesamte Haltestellenbereich A nhalterstraße sowie die gegenüberliegende
Straßenseite ist durch den Einsatz von Ordnungskräften von verkehrswidrig abgestellten
Fahrzeugen freizuhalten.
18. Imbisswagen dürfen nicht unmittelbar an Hausw änden - also nicht in der ersten
Standreihe entlang der Häuserfronten - aufgestellt werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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