Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 74/2004

Trödelmärkte auf dem Messeparkplatz P1

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Duisburger Landstraße 263 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Festsetzung von 5 Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2004 auf dem Messeparkplatz P 1 als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 74/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Trödelmärkte auf dem Messeparkplatz P1 im 2. Halbjahr 2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Festsetzung von 5 Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2004 auf dem Messeparkplatz P 1 als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Sonntag: 11.07.2004 15.08.2004 05.12.2004 08.08.2004 10.10.2004 Öffnungszeit: von 11.00 bis 18.00 Uhr Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung von 12 Trödelmärkten im Jahre 2004. Die Märkte werden seit dem Jahre 2002 wegen des Arenaneubaues auf dem Messeparkplatz 1 durchgeführt. Die Auflagen der Marktfestsetzungen wurden von dem Veranstalter stets eingehalten. Ein für den 28. März 2004 festgesetzter Termin ist auf Grund der Großveranstaltung "Tag der offenen Tür" in der Arena ausgefallen. Ein für den 12.09.2004 beantragter Termin kann wegen des zeitgleich in der Arena stattfindenden Festes "Soft-Opening" nicht stattfinden. Ferner findet im November auf Grund von Messeterminen kein Markt statt. Ersatzweise beantragt die Veranstalterin zwei Veranstaltungen im August 2004. Da der Monatsabstand grundsätzlich eingehalten wird (nicht mehr als 12 Veranstaltungen im Jahr), hat die Verwaltung gegen die Festsetzung von 2 Terminen im August 2004 keine Bedenken. Auflagen: 1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Sämtliche Durchgänge müssen mindestens eine Breite von 3 m haben. Im Abstand von 20 m ist jeweils ein Rettungsweg (Durchgang) von 4 m Breite von sämtlichen Standaufbauten freizuhalten. 3. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. Die Kosten für sämtliche Ordnungskräfte trägt der Veranstalter. 4. Als Veranstaltungs- und Parkfläche darf nur der Parkplatz P 1 Nord genutzt werden, so dass auch die Zufahrt nur über die A 44 möglich ist. 5. Die Beckbuschstraße wird ab Höhe Weißendornstraße gesperrt. 6. Die Zufahrt zum Dichterviertel (sog. kleine Beckbuschstraße) wird gesperrt. 7. Bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Trödelmarkt werden nicht gestattet. 8. Musikalische Darbietungen sind nicht erlaubt. 9. Frittierfett muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen. 10. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 11. Kosten für die Überwachung zum Schutze der Wohngebiete sind vom Veranstalter zu tragen. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 74/2004 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatu m Ergebnis Bezirksvertretung 5 29.06.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 74/2004