Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 170 121/2004

Überweg an der Stralsunder-/Stettiner Str.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stettiner Straße · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 22. Oktober 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Auch wenn die Verkehrszählung nach Auffassung der Stadt nicht ein genügendes Verkehrsaufkommen habe ergeben, fordern die Bürger seit Jahren zu Recht auch in diesem Bereich einen sicheren Überweg für ihre Schulkinder, die auf dem Weg zur nahen Grundschule an der Neustrelitzer Straße diesen gefährlichen und uneinsehbaren Kreuzungsbereich queren müssen. Auf Elternversammlungen in der Grundschule ist diese Forderung bereits mehrfach an die Verwaltung herangetragen worden. Im Bereich der Hauptschule Stettiner Straße wurde bereits vor Jahren ein solcher Fußgängerüberweges zur Sicherheit der Schüler eingerichtet. Den jüngeren und daher im Straßenverkehr noch gefährdeteren Grundschülern darf ein solcher Schutz nicht vorenthalten werden. Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits mit Schreiben vom 30.04.2004 der Bezirksvertretung 10 mitgeteilt wurde, hat eine Verkehrszählung am 4.3.2004 ergeben, dass weder die Anzahl der Fußgänger noch die Menge des motorisierten Individualverkehrs annähernd an die Werte heranreichen, die das Anlegen eines Fußgängerüberweges rechtfertigen. Diese Richtwerte sind aus den "Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen" (EFA) zu entnehmen. Da die Verwaltung an Richtlinien und Empfehlungen gebunden ist, wird die Planung eines Fußgängerüberweges an der gewünschten Örtlichkeit von hier nicht aufgenommen. Um dennoch dem Wunsch der Bezirksvertretung 10 Rechnung zu tragen, wird geprüft, inwieweit eine Querungshilfe (Mittelinsel), vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, in der Stettiner Straße vorgesehen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass hierbei Grünflächen im öffentlichen Straßenraum entfallen werden.

Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Stettiner Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 170 121/2004 Seite 1 von 1 Informationsvorlage Betrifft: Überweg an der Stralsunder-/Stettiner Str. - Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement vom 12.10.04 - Die Bezirksvertretung 10 hat in ihrer Sitzung am 29.06.2004 folgenden Antrag - einstimmig - beschlossen: Die Verwaltung wird gebeten, im Kreuzungsbereich Stralsunder-/Stettiner Straße in Garath Nordost einen Fußgängerüberweges durch Einrichtung eines Zebrastreifens vorzunehmen. Sachdarstellung: Auch wenn die Verkehrszählung nach Auffassung der Stadt nicht ein genügendes Verkehrsaufkommen habe ergeben, fordern die Bürger seit Jahren zu Recht auch in diesem Bereich einen sicheren Überweg für ihre Schulkinder, die auf dem Weg zur nahen Grundschule an der Neustrelitzer Straße diesen gefährlichen und uneinsehbaren Kreuzungsbereich queren müssen. Auf Elternversammlungen in der Grundschule ist diese Forderung bereits mehrfach an die Verwaltung herangetragen worden. Im Bereich der Hauptschule Stettiner Straße wurde bereits vor Jahren ein solcher Fußgängerüberweges zur Sicherheit der Schüler eingerichtet. Den jüngeren und daher im Straßenverkehr noch gefährdeteren Grundschülern darf ein solcher Schutz nicht vorenthalten werden. Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits mit Schreiben vom 30.04.2004 der Bezirksvertretung 10 mitgeteilt wurde, hat eine Verkehrszählung am 4.3.2004 ergeben, dass weder die Anzahl der Fußgänger noch die Menge des motorisierten Individualverkehrs annähernd an die Werte heranreichen, die das Anlegen eines Fußgängerüberweges rechtfertigen. Diese Richtwerte sind aus den "Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen" (EFA) zu entnehmen. Da die Verwaltung an Richtlinien und Empfehlungen gebunden ist, wird die Planung eines Fußgängerüberweges an der gewünschten Örtlichkeit von hier nicht aufgenommen. Um dennoch dem Wunsch der Bezirksvertretung 10 Rechnung zu tragen, wird geprüft, inwieweit eine Querungshilfe (Mittelinsel), vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, in der Stettiner Straße vorgesehen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass hierbei Grünflächen im öffentlichen Straßenraum entfallen werden. Hein Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 121/2004