Die Bezirksvertretung 1 beschließt vorbehaltlich der gaststättenrechtlichen und der immissionsrechtlichen Genehmigungen die Festsetzung des Oldtimermarktes auf dem Gelände des Großmarktes am 30./31.Mai 2004 von 11.00 bis 20.00 Uhr als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss.
Originaldokument
Örtlicher Bezug
Wo passiert das?
Ulmenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Ö Vorlagen - Nr. 171 19/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Oldtimermarkt auf dem Gelände des Großmarktes am 30./31. Mai 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt vorbehaltlich der gaststättenrechtlichen und der
immissionsrechtlichen Genehmigungen die Festsetzung des Oldtimermarktes auf dem
Gelände des Großmarktes am 30./31.Mai 2004 von 11.00 bis 20.00 Uhr als Spezialmarkt
gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt erstmalig die Festsetzung eines Oldtimermarktes auf dem
Gelände des Großmarktes am Pfingstsonntag und Pfingstmontag (30./31.Mai 2004). Das
Marktangebot umfasst Oldtimerfahrzeuge sowie Verkaufsstände mit Oldtimerzubehör. Um die
Attraktivität des Marktes zu steigern, sollen neben den Marktständen auch kulinarische
Köstlichkeiten angeboten werden und musikalische Darbietungen (Jazz-Gruppen) stattfinden.
In der Planung ist ferner in Abstimmung mit dem ADAC eine Art Geschicklichkeitsfahrt auf dem
Veranstaltungsgelände.
Als Veranstaltungsfläche ist die Freifläche zwischen den Hallen 17 und 13 sowie die überdachte
Freifläche neben Halle 17 vorgesehen. Die übrigen Freiflächen stehen den Besuchern als
Parkfläche zur Verfügung, so dass genügend Parkraum vorhanden ist.
Gegen eine
Festsetzung des Marktes am Pfingstsonntag und Pfingstmontag (30./31.05.2004)
bestehen aus rechtlicher Sicht keine Bedenken.
Es wird empfohlen, den Markt unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen festzusetzen.
Anregungen der Fachdienststellen sind in die Auflagen eingeflossen.
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und
Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter
Breite stets freizuhalten.
3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen
Ordnungskräften für einen geor dneten
Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf
Geh- und Radwegen ist zu verhindert.
Händler und Besucher sind auf vorhandene
Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
4. Ein Vermischung von Fahrzeugverkehr und
Fußgängerströme ist mittels
Ordnereinsatzes und strikter Trennung von
Veranstaltungs- und Parkfläche zu
verhindern.
5. Die Toiletten müssen stets hygienisch
einwandfrei sein.
6. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt
werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 171 19/2004
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99258, Herr Giesen.
7. Getränke und Speisen dürfen nur in
Mehrweggeschirr verabreicht werden.
8. Der Zugang zum Markt ist den Händlern ab
6.00 Uhr zu ermöglichen, um
Verkehrsstaus auf der Ulmenstraße
entgegenzuwirken.
9. Die technischen Richtlinien für den
Großmarkt finden Anwendung.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
RSD AllVorlg.WPT
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Aufgrund ähnlicher Begriffe empfohlen. Ein gemeinsamer Vorgang ist damit nicht belegt.