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Ö Vorlagen - Nr. 171 56/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte auf dem Gelände des Großmarktes im 2. Halbjahr 2004 - Radschlägermarkt
-
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung von 6 Radschlägermärkten im 2. Halbjahr
2004 auf dem Gelände des Großmarktes, Ulmenstraße 275, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs.
2 der Gewerbeordnung für folgende Termine:
Sonntag: 04.07.04 05.09.04 07.11.04
08.08.04 10.10.04 12.12.04
Öffnungszeiten: 11.00 bis 17.00 Uhr
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung von 12 Trödelmärkten im Jahre 2004. Die
Bezirksvertretung 1 hatte zunächst die 6 Termine des 1. Halbjahres 2004 genehmigt. Die
Genehmigung weiterer Termine sollte von dem Verlauf dieser Veranstaltungen abhängig
gemacht werden. Es wurde ferner die Empfehlung ausgesprochen, dass die Tore an der
Ladehalle West für die Dauer des Marktes von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden
sollen, die Absperrungen der Parkplätze nach der Veranstaltung entfernt werden sollen und die
Kundenkarren der Blumenhändler durch Stahlseile vor Diebstahl geschützt werden sollen. Der
Veranstalter hat, nachdem er mit dieser Empfehlung konfrontiert wurde, mitgeteilt, dass die Tore
bereits von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Falschparker werden abgeschleppt. Für
diesen Zweck ist der Abschleppunternehmer Deppe stets vor Ort. Die Entfernung der
Parkplatzabsperrungen erfolgt auch. Die Kundenkarren der Blumenhändler können schon
immer von den jeweiligen Eigentümern gesichert werden. Es liegt jedoch in der Verantwortung
jedes einzelnen Eigentümers, die Sicherung vorzunehmen.
Bei den zuletzt am 04.01.2004 und 07.03.2004 durchgeführten Kontrollen wurden keine
nennenswerten Verstöße gegen die Auflagen der Marktfestsetzung festgestellt. Es bestehen
gegen die Festsetzung von 6 weiteren Trödelmärkten im 2. Halbjahr 2004 keine Bedenken.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und
Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter
Breite stets freizuhalten.
3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen
Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf
Geh- und Radwegen ist zu verhi ndert.
Händler und Besucher sind auf
vorhandene Parkmöglichkeiten
hinzuweisen.
RSD AllVorlg.WPT
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4. Die Toiletten müssen stets hygienisch
einwandfrei sein.
5. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt
werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-
99258, Herr Giesen.
6. Getränke und Speisen dürfen nur in
Mehrweggeschirr verabreicht werden.
7. Der Zugang zum Markt ist den Händlern ab
6.00 Uhr zu ermöglichen, um
Verkehrsstaus auf der Ulmenstraße
entgegenzuwirken.
8. Die technischen Richtlinien für den
Großmarkt finden Anwendung.
9. Der Veranstalter hat Sorge zu tragen, dass
kein nationalsozialistisches
Propagandamaterial, keine
kriegsverherrlichenden Schriften, Or den,
NS-Büsten, Pornofilme, Waffen,
Kampfmesser u.ä. verkauft werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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