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Ö Vorlagen - Nr. 171 29/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Design-Börse auf dem Gelände des Großmarktes im Jahre 2005
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung der Design Börse auf dem Gelände des
Großmarktes, Ulmenstraße 275, am Sonntag, dem 23.10.2005, von 11.00 bis 18.00 Uhr als
Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung der 7. Düsseldorfer Design Börse als Jahrmarkt
gem. § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung. Die Design Börse findet in der Halle der Genossenschaft
"Blumengroßmarkt Düsseldorf e.G.", die sich auf dem Gelände des Großmarktes befindet, statt.
Zuvor fand die Design Börse auf dem Gelände des EX-Güterbahnhofes Schirmerstraße statt. Auf
dem Gelände des Großmarktes findet seit vielen Jahren jeden Monat ein Jahrmarkt, der
sogenannte Radschlägermarkt, statt. Die drei zurückliegenden Design Börsen wurden nach dem
Regelausnahmeprinzip zusätzlich zu dem Radschlägermarkt auf dem Gelände des Großmarktes
als Jahrmarkt festgesetzt. Nach dem Regelausnahmeprinzip kann nur bis zu drei mal ein
zusätzlicher Jahrmarkt durchgeführt werden, da a ndernfalls gegen das gesetzlich
vorgeschriebene Gebot des größeren Zeitabstandes zwischen den Märkten verstoßen würde. In
der zurückliegenden Vorlage aus dem Jahre 2004 (171 34/2004) wurde daher ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass einer weiteren Festsetzung im Jahre 2005 nur unter der Voraussetzung
zugestimmt werden kann, dass in dem Veranstaltungsmonat der Design Börse der
Radschlägermarkt ausfällt. Die Antragstellerin strebt deswegen die Festsetzung als Spezialmarkt
an, da dieser neben einem Jahrmarkt stattfinden darf. Nach der Gewerbeordnung darf auf einem
Spezialmarkt jedoch nur eine ganz bestimmte Warengruppe angeboten werden. Auf der Design
Börse werden vom Geschirr über Puppen bis hin zu Möbeln Waren aller Art angeboten. Es
kommt somit nur eine Festsetzung als Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 der GewO in Betracht. Sofern
der Beschlussvorlage zugestimmt wird, muss folglich der Radschlägermarkt im Oktober 2005 in
der entsprechenden noch folgenden Beschlussvorlage für das 2. Halbjahr 2005 abgelehnt
werden.
Alternative:
Der Antrag wird abgelehnt und dem Antrag auf Festsetzung des Radschlägermarktes im
Oktober 2005 wird zugestimmt. Für die Termine des Radschlägermarktes im 2. Halbjahr 2005
erfolgt die Beschlussvorlage kurz vor dem Beginn der zweiten Jahreshälfte.
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatu
m
Ergebnis
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 171 29/2005
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Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt