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Ö Vorlagen - Nr. 171 34/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Design-Börse auf dem Gelände des Großmarktes im Jahre 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung der Design Börse auf dem Gelände des
Großmarktes, Ulmenstraße 275, am Sonntag, dem 17.10.2004, von 11.00 bis 18.00 Uhr als
Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung der 6. Düsseldorfer Design Börse. Die
Veranstaltung findet nun im dritten Jahr zusätzlich zu dem Radschlägermarkt auf dem Gelände
des Großmarktes statt. Nach dem Regel-Ausnahmeprinzip kann bis zu drei mal ein zusätzlicher
Markt durchgeführt werden. Ab dem Jahr 2005 muss dann jedoch ein Radschlägermarkt
ausfallen, um dem gesetzlich vorgeschriebenen größeren Zeitabstand zwischen den Märkten (nur
ein Jahr- bzw. Spezialmarkt pro Monat) gerecht zu werden.
Es bestehen gegen die Festsetzung keine Bedenken, da es bei den zurückliegenden
Veranstaltungen zu keinen Problemen gekommen ist. Auch wurden keine Verstöße gegen die
Auflagen der Marktfestsetzung festgestellt. Die Veranstalterin hat die Öffnung ab 10.00 Uhr
beantragt. Nach dem Sonn- und Feiertaggesetz NW dürfen Märkte erst nach der Hauptzeit des
Gottesdienstes (11.00 Uhr) beginnen.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen zuzustimmen. Die
Empfehlungen der Fachdienststellen haben in den Auflagen Berücksichtigung gefunden:
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten.
3. Die Rettungswege sind gemäß DIN 4844 bzw. gemäß der Verordnung über
berufsgenossenschaftliche Fluchtwegbeschilderungen (BGV A8) zu kennzeichnen. Es
sind Feuerlöscher gemäß den "Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit
Feuerlöschern"(Richtlinien der Berufsgenossenschaft für Feuerlöscher - BGR 133)
zweckmäßig, leicht zugänglich und gut sichtbar anzubringen.
4. Eine Alamierungseinrichtung muss in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
5. Vorhandene Rauchwar nanlage (RWA) und Löscheinrichtungen müssen voll funktionsfähig
sein.
6. In der Ladehalle (Flucht- und Rettungswege) dürfen sich während der Veranstaltung keine
Brandlasten befinden.
7. Die an den Notausgängen befindlichen automatischen Schiebetüranlagen müssen neben
einer Zulassung für den Einbau in Rettungswegen auch über eine Bescheinigung der
Einhaltung der Richtlinien über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) -
Fassung Dezember 1997 - verfügen. Der Nachweis ist der Bauaufsicht vor Beginn der
Veranstaltung vorzulegen.
8. Die Auslösevorrichtungen der RWA sind deutlich sichtbar zu kennzeichnen.
9. Hydranten müssen voll nutzbar bleiben und dürfen nicht zugestellt werden.
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10. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr.
Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern. Händler und Besucher
sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
11. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
12. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen.
13. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
14. Der Zugang zum Markt ist den Händlern ab 6.00 Uhr zu ermöglichen, um
Verkehrsstaus auf der Ulmenstraße entgegenzuwirken.
15. Die technischen Richtlinien für den Großmarkt finden Anwendung.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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