Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 34/2004

Ulmenstraße Design-Börse

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ulmenstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 25. Februar 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung der Design Börse auf dem Gelände des Großmarktes, Ulmenstraße 275, am Sonntag, dem 17.10.2004, von 11.00 bis 18.00 Uhr als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Ulmenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 171 34/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Design-Börse auf dem Gelände des Großmarktes im Jahre 2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung der Design Börse auf dem Gelände des Großmarktes, Ulmenstraße 275, am Sonntag, dem 17.10.2004, von 11.00 bis 18.00 Uhr als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung. Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung der 6. Düsseldorfer Design Börse. Die Veranstaltung findet nun im dritten Jahr zusätzlich zu dem Radschlägermarkt auf dem Gelände des Großmarktes statt. Nach dem Regel-Ausnahmeprinzip kann bis zu drei mal ein zusätzlicher Markt durchgeführt werden. Ab dem Jahr 2005 muss dann jedoch ein Radschlägermarkt ausfallen, um dem gesetzlich vorgeschriebenen größeren Zeitabstand zwischen den Märkten (nur ein Jahr- bzw. Spezialmarkt pro Monat) gerecht zu werden. Es bestehen gegen die Festsetzung keine Bedenken, da es bei den zurückliegenden Veranstaltungen zu keinen Problemen gekommen ist. Auch wurden keine Verstöße gegen die Auflagen der Marktfestsetzung festgestellt. Die Veranstalterin hat die Öffnung ab 10.00 Uhr beantragt. Nach dem Sonn- und Feiertaggesetz NW dürfen Märkte erst nach der Hauptzeit des Gottesdienstes (11.00 Uhr) beginnen. Es wird empfohlen, dem Antrag unter den nachfolgend aufgeführten Auflagen zuzustimmen. Die Empfehlungen der Fachdienststellen haben in den Auflagen Berücksichtigung gefunden: Auflagen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. 3. Die Rettungswege sind gemäß DIN 4844 bzw. gemäß der Verordnung über berufsgenossenschaftliche Fluchtwegbeschilderungen (BGV A8) zu kennzeichnen. Es sind Feuerlöscher gemäß den "Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern"(Richtlinien der Berufsgenossenschaft für Feuerlöscher - BGR 133) zweckmäßig, leicht zugänglich und gut sichtbar anzubringen. 4. Eine Alamierungseinrichtung muss in unmittelbarer Nähe vorhanden sein. 5. Vorhandene Rauchwar nanlage (RWA) und Löscheinrichtungen müssen voll funktionsfähig sein. 6. In der Ladehalle (Flucht- und Rettungswege) dürfen sich während der Veranstaltung keine Brandlasten befinden. 7. Die an den Notausgängen befindlichen automatischen Schiebetüranlagen müssen neben einer Zulassung für den Einbau in Rettungswegen auch über eine Bescheinigung der Einhaltung der Richtlinien über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) - Fassung Dezember 1997 - verfügen. Der Nachweis ist der Bauaufsicht vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen. 8. Die Auslösevorrichtungen der RWA sind deutlich sichtbar zu kennzeichnen. 9. Hydranten müssen voll nutzbar bleiben und dürfen nicht zugestellt werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 34/2004 Seite 2 von 2 10. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 11. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 12. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen. 13. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 14. Der Zugang zum Markt ist den Händlern ab 6.00 Uhr zu ermöglichen, um Verkehrsstaus auf der Ulmenstraße entgegenzuwirken. 15. Die technischen Richtlinien für den Großmarkt finden Anwendung. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 34/2004