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Ö Vorlagen - Nr. 70/ 49/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Umstellung des Sammelsystems für Leichtverpackungen in der Düsseldorfer Innenstadt
auf gelbe Tonnen und Säcke - Sachstandsbericht
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Im Juni diesen Jahres wird mit der Umstellung des Sammelsystems für
Leichtverpackungsabfälle (LVP) in der Düsseldorfer Innenstadt begonnen. Die ersten
gelben Tonnen werden aufgestellt.
Diese Service-Angleichung für die Bürgerinnen und Bürger in der Düsseldorfer Innenstadt
wurde im Rahmen der letztjährigen Verhandlungen mit der Dualen System Deutschland
AG ausgehandelt. Damit steht allen Einwohnern in Kürze ein komfortables und
kostenloses Sammelsystem, mit 14-tägiger Leerung und Abholung der Behälter oder
Säcke im Vollservice, zur Verfügung. Dieses Angebot geht deutlich über das in
Deutschland übliche Service-Niveau mit in der Regel monatlicher Sammlung im
Teilservice hinaus.
Die neu an das Holsystem angeschlossenen Haushalte erhalten zeitgleich mit der
Aufstellung der gelben Tonnen mehrsprachige schriftliche Informationen über die
Benutzung des Systems, z.B. über Abholtermine, Abfalltrennung etc. in die Briefkästen.
Im Gegenzug werden ab Juli sukzessive die Depotcontainer für die LVP-Sammlung
abgezogen. Einige Wochen vor dem Abzug werden die Container mit entsprechenden
Hinweis-Aufklebern gekennzeichnet, damit sich die Nutzer rechtzeitig auf die Änderung
einstellen können.
Um einen reibungslosen Übergang zum neuen Sammelsystem zu ermöglichen, hatte die
AWISTA GmbH bereits im Februar die Eigentümer der rund 23.000 Grundstücke in den
betroffenen Stadtteilen angeschrieben und um Angabe des jeweils gewünschten
Tonnenvolumens gebeten. Bisher wurden allerdings erst rund 7.100 Behälter (Stand
12.5.04) bestellt, die Eigentümer der meisten Grundstücke haben noch nicht reagiert.
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In einer Pressekonferenz von AWISTA und Umweltamt wurden die
Grundstückseigentümer nochmals gebeten, sich mit der AWISTA in Verbindung zu setzen
und Vereinbarungen zum Aufstellungsort und Fassungsvolumen der Behälter zu treffen.
Das Umweltamt weist darauf hin, dass zwar kein unbedingter Zwang zur Aufstellung
gelber Behälter besteht, die Grundstückseigentümer aber allgemein für die
ordnungsgemäße Entsorgung der auf ihrem Gr undstück anfallenden Abfälle
verantwortlich sind.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 02.06.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Umweltamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache
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