Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 99/2004

Vennstraße - Geschwindigkeitsregelung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennstraße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Mai 2004veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

Für dieses Dokument liegt noch keine belastbare redaktionelle Zusammenfassung vor. Beratungsweg, Eckdaten und Originaldokumente werden deshalb unverändert aus dem Ratsinformationssystem angezeigt.

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Vennstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 178 99/2004 Seite 1 von 1 Informationsvorlage Vennstraße - Geschwindigkeitsregelung Die Bezirksvertretung 8 hatte in der Sitzung am 06.11.2003 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, auf der Vennstraße eine Geschwindigkeitsregelung von 40 km einzuführen. Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung nach Rücksprache mit der Rheinischen Bahngesellschaft AG und der Polizei mit, dass die ca. 1,8 km lange Vennstraße derzeit zwei unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen aufweist. In dem von der Buslinie durchfahrenen Abschnitt zwischen Rathelbeckstraße und Dellestraße ist die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt, während der Bereich zwischen Großer Torfbruch und Gerresheimer Landstraße als Tempo 30 - Zone ausgewiesen ist. Die Geschwindigkeitsdifferenzierung ist sinnvoll, da sie einerseits die Belange der Rheinbahn unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV berücksichtigt, andererseits dem Wunsch der Anwohner auf Beibehaltung der derzeitigen Tempo 30 - Zone Rechnung trägt. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h würde bedeuten, dass der Kraftfahrer innerhalb eines eng begrenzten Stadtteils mit drei unterschiedlichen Geschwindigkeiten konfrontiert würde (50 km/h für den Straßenzug Gerresheimer Landstraße - Rathelbeckstraße, 40 km/h für die Vennstraße und 30 km/h für die einmündenden Nebenstraßen). Eine solche Regelung ist für den Verkehrsteilnehmer, der zwischenzeitlich die Unterscheidung von 30-Zonen und 50 km/h auf den übrigen Straßen gewohnt ist, kaum nachvollziehbar. Da zudem nach polizeilichen Erkenntnissen auch keine besondere Unfalllage vorliegt, sollte die derzeitige Regelung beibehalten werden. Außerdem werden seit Jahren die zulässigen Bereiche am südlichen Fahrbahnrand dicht beparkt und es verbleibt wegen des geringen Straßenquerschnittes für den Begegnungsverkehr in der Regel nur eine Fahrspur, so dass das dadurch bedingte Ausweichen in die zahlreichen Grundstückseinfahrten kaum höhere Geschwindigkeiten zulässt. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 99/2004