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Ö Vorlagen - Nr. 178 56/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Vennstraße 110
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Vennstraße 110 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs-planes
Nr. 6274/14, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausweist und u.a. die überbaubaren Flächen
durch Baugrenzen festsetzt.
Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten. Der Neubau soll II-
geschossig mit Staffelgeschoss und Tiefgarage im Souterrain entstehen. Die Bruttogeschoss-fläche
soll ca. 1.188 qm, das Bauvolumen ca. 5.288 cbm betragen.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich,
da die rückwärtige Baugrenze durch die Tiefgarage und die Einzelgarage um ca. 1,60 m überschritten
werden soll.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da die Abweichung
städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Überschreitung
ist erforderlich, um ein besseres Rangieren der PKW's zu ermöglichen.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 6 Stellplätzen erforderlich. Die Stellplätze sollen im
Souterrain und in einer Einzelgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 6 schützenswerte Bäume (4 Tannen, 2 Birken)
gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und
Forstamt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch
erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- B-Plan-Ausschnitt
- Ansichten
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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