Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 56/2004

Bauvoranfrage Vennstraße 110

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennstraße 110 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 18. Februar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 178 56/2004 Seite 1 von 1 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Vennstraße 110 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Sachdarstellung: Das Grundstück Vennstraße 110 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs-planes Nr. 6274/14, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausweist und u.a. die überbaubaren Flächen durch Baugrenzen festsetzt. Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten. Der Neubau soll II- geschossig mit Staffelgeschoss und Tiefgarage im Souterrain entstehen. Die Bruttogeschoss-fläche soll ca. 1.188 qm, das Bauvolumen ca. 5.288 cbm betragen. Um das Vorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die rückwärtige Baugrenze durch die Tiefgarage und die Einzelgarage um ca. 1,60 m überschritten werden soll. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Überschreitung ist erforderlich, um ein besseres Rangieren der PKW's zu ermöglichen. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 6 Stellplätzen erforderlich. Die Stellplätze sollen im Souterrain und in einer Einzelgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 6 schützenswerte Bäume (4 Tannen, 2 Birken) gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - B-Plan-Ausschnitt - Ansichten Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 56/2004