Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 72/2005

Straßenbelag Vennstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennstraße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 1. April 2005veröffentlicht

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Wo passiert das?

Vennstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 72/2005 Seite 1 von 1 Informationsvorlage Straßenbelag Vennstraße Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 27.01.2005 folgenden Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, den schadhaften Straßenbelag in der Vennstraße vor allem im Bereich zwischen der Einmündung Am Strasserfeld und Einmündung Kleiner Torfbruch so herzurichten, dass die Belästigung der Anwohner durch Lärm und Erschütterung abnimmt. Es wird gebeten, auch zu prüfen, ob alle Kanaldeckel befestigt sind, da die Vennstraße im angesprochenen Bereich von der Buslinie 735 befahren wird. Für die erforderlichen Maßnahmen dürfen keine Anliegerbeiträge anfallen. Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung mit, dass die Vennstraße in ihrem Verlauf zahlreiche Aufgrabungen, Absackungen und unebene Einbauten aufweist, die insgesamt zu einer unruhigen Oberfläche mit möglichen lärmemissionsrelevanten Auswirkungen führen. Aus diesem Grund ist die Vennstraße als mögliche zusätzliche Maßnahme in das Fahrbahninstandsetzungsprogramm 2005 aufgenommen worden. Lärmverursachende Kanaldeckel aufgrund überdurchschnittlichen Bewegungsspiels konnten im Zuge der Vor - Ort - Überprüfung nicht festgestellt werden. Eine Verbesserung der Fahrbahnsituation ist nur durch eine grundlegende Instandsetzung mit Verbesserung der Tragfähigkeit zu erreichen. Bei einer solch umfangreichen Sanierung ist gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Überprüf ung der Beitragspflicht zwingend erforderlich und die Erhebung von Anliegerbeiträgen deshalb im Vorfeld nicht auszuschließen. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 72/2005