Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 238/2004

Verbandsversammlung Giroverband

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erkrather Straße 338 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 18. Oktober 2004veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Amtszeit aus dem Kreise der Ratsmitglieder,
  • Giroverbandes wählt der Rat aus dem Kreise der Ratsmitglieder, die ordentliche
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes - Wahl von Mitgliedern - Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Amtszeit aus dem Kreise der Ratsmitglieder, die als ordentliche Mitglieder dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf angehören, als ordentliches Mitglied Ratsfrau/ Ratsherrn ............................................. sowie als Vertreter/ in

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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 238/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes - Wahl von Mitgliedern - Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Amtszeit aus dem Kreise der Ratsmitglieder, die als ordentliche Mitglieder dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf angehören, als ordentliches Mitglied Ratsfrau/ Ratsherrn ............................................. sowie als Vertreter/ in Ratsfrau/ Ratsherrn ............................................. und als Ersatzvertreter/ in Ratsfrau/ Ratsherrn ............................................. in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes. Sachdarstellung: Gemäß § 5 Abs. 2 Buchstabe a) der Satzung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes wählt der Rat aus dem Kreise der Ratsmitglieder, die ordentliche Mitglieder im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf sind, ein ordentliches Mitglied in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes. Für dieses Mitglied sind gemäß § 5 Abs. 3 der o.g. Satzung ein/e Vertreter/in und ein/e Ersatzvertreter/in zu wählen, die ebenfalls Ratsmitglieder und ordentliche Mitglieder im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf sind. Der Oberbürgermeister als Mitglied des Kreditausschusses der Stadtsparkasse ist gemäß der o.g. Satzung in Verbindung mit § 16 Abs. 2 des Sparkassengesetzes automatisch Mitglied der Verbandsversammlung. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat 08.11.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: - Amt: Stadtverfassung RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 01/ 238/2004 Seite 2 von 2 Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Löhr

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 238/2004