Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 177 83/2004

Verbesserte Parkplatzzuweisung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bergische Landstraße 16 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 9. März 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 177 83/2004 Seite 1 von 2 Informationsvorlage Betrifft: Verbesserte Parkplatzzuweisung und -Beschilderung südl. Heyestraße -Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 27.01.2004- Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 27.01.2004 folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, an den verbi ndungsstraßen von Heye- zur Quadenhofstraße, die keine Einbahnstraßen sind, jeweils das Verkehrszeichen 314 StVO im Bereich zwischen Hardenberg- und der Morperstraße zu setzen. Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Von der Heyestraße gehen die Hardenbergstraße mit einer Länge von ca. 240 m und die Rigastraße mit einer Länge von ca. 100 m zur Quadenhofstraße ab. Auf beide Straßen mündet jeweils eine Querstraße. Auf der Quadenhofstraße befinden sich auf westlicher Seite (Häuserseite) Längsparkstreifen, auf östlicher Seite (Waldseite) überwiegend Schrägparkplätze - teilweise auf unbefestigtem Grund. Um für den Autofahrer eine nachvollziehbare Parkplatzhinweisbeschilderung zu erstellen, sind ca. 9 neue Verkehrszeichen anzubringen. An der Einmündung Hardenbergstraße und an der Einmündung Rigastraße ist, aus beiden Fahrtrichtungen der Heyestraße einsehbar, je ein Zeichen 314 StVO (Parkplatz) rechtsweisend und ein Zeichen 314 StVO linksweisend erforderlich. An den jeweiligen Querstraßen der Hardenberg- und Rigastraße sind nochmals Parkplatzhinweise mit Richtungsangabe erforderlich. Da nach einer Parkhinweisbeschilderung das abschließende Ziel (Parkfläche) zu kennzeichnen ist, müssten auf der Quadenhofstraße die Parkflächen noch einmal mit ca. 3 Schildern versehen werden. Unter der Maßgabe des Abbaus des Schilderwaldes im Stadtgebiet Düsseldorf sollten neue Schilder nur da gesetzt werden, wo mit einer nachhaltigen Akzeptanz einer neuen Regelung zu rechnen ist. Der Parkdruck auf der Heyestraße entsteht durch Anwohner und die einkaufende Bevölkerung. Selbst wenn die Parkflächen für die Parkraumsuchenden hier nicht jederzeit ausreichen, ist davon auszugehen, dass besonders die einkaufende Bevölkerung die bis zu 300 m (je nach Standort des Geschäftes) entfernten Parkplätze auf der Quadenhofstraße, selbst mit einer Hinweisbeschilderung, nicht annehmen werden. Zudem ist die zielgerichtete Wegweisung zu lediglich entlang der Fahrbahn befindlichen Parkplätzen - wie an der Quadenhofstraße - nicht üblich. Grundsätzlich werden mit einer RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 177 83/2004 Seite 2 von 2 Parkplatzhinweisbeschilderung in sich geschlossene Parkraumflächen (Parkplatz) ausgewiesen. Auch ist festzustellen, dass der überwiegende Teil der Parkstreifen beidseitig der Quadenhofstraße jeden Freitag zwischen 05.00 und 14.00 Uhr durch den Wochenmarkt belegt ist und in dieser Zeit diese Parkmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Unter dem vorgenannten Sachverhalt sollte von einer Parkplatzhinweisbeschilderung von der Heyestraße zur Quadenhofstraße abgesehen werden. Vielleicht kann aber in diesem Zusammenhang die " WIG" ( Werbe- und Interessengemeinschaft Gerresheim) gebeten werden, mit Informationszettel die Bevölkerung auf die zusätzlichen Parkplätze an der Quadenhofstraße hinzuweisen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 23.03.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177 83/2004