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Ö Vorlagen - Nr. 177 83/2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Verbesserte Parkplatzzuweisung und -Beschilderung südl. Heyestraße
-Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 27.01.2004-
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 27.01.2004 folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, an den verbi ndungsstraßen von Heye- zur
Quadenhofstraße, die keine Einbahnstraßen sind, jeweils das Verkehrszeichen 314 StVO
im Bereich zwischen Hardenberg- und der Morperstraße zu setzen.
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:
Von der Heyestraße gehen die Hardenbergstraße mit einer Länge von ca. 240 m und die
Rigastraße mit einer Länge von ca. 100 m zur Quadenhofstraße ab. Auf beide Straßen
mündet jeweils eine Querstraße.
Auf der Quadenhofstraße befinden sich auf westlicher Seite (Häuserseite)
Längsparkstreifen, auf östlicher Seite (Waldseite) überwiegend Schrägparkplätze -
teilweise auf unbefestigtem Grund.
Um für den Autofahrer eine nachvollziehbare Parkplatzhinweisbeschilderung zu erstellen,
sind ca. 9 neue Verkehrszeichen anzubringen. An der Einmündung Hardenbergstraße
und an der Einmündung Rigastraße ist, aus beiden Fahrtrichtungen der Heyestraße
einsehbar, je ein Zeichen 314 StVO (Parkplatz) rechtsweisend und ein Zeichen 314 StVO
linksweisend erforderlich. An den jeweiligen Querstraßen der Hardenberg- und
Rigastraße sind nochmals Parkplatzhinweise mit Richtungsangabe erforderlich.
Da nach einer Parkhinweisbeschilderung das abschließende Ziel (Parkfläche) zu
kennzeichnen ist, müssten auf der Quadenhofstraße die Parkflächen noch einmal mit ca.
3 Schildern versehen werden.
Unter der Maßgabe des Abbaus des Schilderwaldes im Stadtgebiet Düsseldorf sollten
neue Schilder nur da gesetzt werden, wo mit einer nachhaltigen Akzeptanz einer neuen
Regelung zu rechnen ist.
Der Parkdruck auf der Heyestraße entsteht durch Anwohner und die einkaufende
Bevölkerung. Selbst wenn die Parkflächen für die Parkraumsuchenden hier nicht jederzeit
ausreichen, ist davon auszugehen, dass besonders die einkaufende Bevölkerung die bis
zu 300 m (je nach Standort des Geschäftes) entfernten Parkplätze auf der
Quadenhofstraße, selbst mit einer Hinweisbeschilderung, nicht annehmen werden.
Zudem ist die zielgerichtete Wegweisung zu lediglich entlang der Fahrbahn befindlichen
Parkplätzen - wie an der Quadenhofstraße - nicht üblich. Grundsätzlich werden mit einer
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Parkplatzhinweisbeschilderung in sich geschlossene Parkraumflächen (Parkplatz)
ausgewiesen.
Auch ist festzustellen, dass der überwiegende Teil der Parkstreifen beidseitig der
Quadenhofstraße jeden Freitag zwischen 05.00 und 14.00 Uhr durch den Wochenmarkt
belegt ist und in dieser Zeit diese Parkmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.
Unter dem vorgenannten Sachverhalt sollte von einer Parkplatzhinweisbeschilderung von
der Heyestraße zur Quadenhofstraße abgesehen werden.
Vielleicht kann aber in diesem Zusammenhang die " WIG" ( Werbe- und
Interessengemeinschaft Gerresheim) gebeten werden, mit Informationszettel die
Bevölkerung auf die zusätzlichen Parkplätze an der Quadenhofstraße hinzuweisen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 23.03.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
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