Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 211/2004

Verwaltungsrat Stadtsparkasse

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erkrather Straße 338 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 13. September 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Amtszeit 1. ....................................................... zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Düsseldorf, 2. als sachkundige Mitglieder 7. ................................................. 8. ................................................. 9. ................................................. sowie als sachkundige Mitglieder auf Vorschlag des Rates der Stadt Monheim am Rhein 10. ................................................. 11. .................................................

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Seite 1 von 5 Beschlussvorlage Betrifft: Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf - Wahl des Vorsitzenden und der Mitglieder - Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt wählt für die Dauer seiner Amtszeit 1. ....................................................... zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Düsseldorf, 2. als sachkundige Mitglieder 7. ................................................. 8. ................................................. 9. ................................................. sowie als sachkundige Mitglieder auf Vorschlag des Rates der Stadt Monheim am Rhein 10. ................................................. 11. ................................................. und als Dienstkräfte der Stadtsparkasse Dü sseldorf auf Vorschlag der Personalversammlung -Dienstkraft der ehemaligen Stadtsparkasse Monheim am Rhein- in der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf, RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 5 3. aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates ............................................ zur/ zum 1. Stellvertreter/ in ............................................ zur/ zum 2. Stellvertreter/ in des vorsitzenden Mitglieds des Verwaltungsrates, 4. als persönliche Stellvertreter/ innen der sachkundigen Mitglieder 7. ................................................. 8. ................................................. 9. ................................................. sowie als persönliche Stellvertreter/ innen der sachkundigen Mitglieder auf Vorschlag der Stadt Monheim am Rhein 10. ................................................ 11. ................................................ und als persönliche Stellvertreter/ innen der Dienstkräfte der Stadtsparkasse Düsseldorf -Dienstkraft der ehemaligen Stadtsparkasse Monheim am Rhein- in der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf. Sachdarstellung: Für die Wahl des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Düsseldorf durch den Rat der Stadt gelten - § 9 Zusammensetzung des Verwaltungsrates - § 10 Vorsitz - § 11 Mitglieder des Verwaltungsrates - § 12 Unvereinbarkeit, Abberufung des Sparkassengesetzes -SpkG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.09.2004. Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde seinerzeit die Übernahme der Stadtsparkasse Seite 3 von 5 Monheim am Rhein in die Stadtsparkasse Düsseldorf geregelt. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 SpkG i.V.m. § 13 des genannten Vertrages wurde auch für die Wahlperiode 2004 - 2009 die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates um drei Personen (zwei Ratsmitglieder und eine Dienstkraft der Stadtsparkasse aus Monheim am Rhein) erhöht. Also besteht der Verwaltungsrat in dieser Wahlperiode aus dem vorsitzenden Mitglied, elf weiteren sachkundigen Mitgliedern und sechs Dienstkräften der Stadtsparkasse Düsseldorf. Die Unvereinbarkeit für die Übernahme einer Funktion im Verwaltungsrat sowie Abberufungsgründe hat der Gesetzgeber in § 12 SpkG wie folgt zusammengefasst: "(1) Dem Verwaltungsrat dürfen nicht angehören: a) Dienstkräfte des Gewährträgers oder der Sparkassen; diese Beschränkung gilt nicht für Dienstkräfte nach § 9 Abs. 1 Buchst. c) und Abs. 2 Buchst. c); § 10 bleibt unberührt. b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Gewährträgerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und den mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen. c) Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG. d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien. (2) Dem Verwaltungsrat dürfen ferner solche Personen nicht angehören, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren gerichtlich anhängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind. (3) Tritt ein Tatbestand nach Abs. 1 oder 2 während der Amtsdauer ein, oder wird ein bereits zum Zeitpunkt der Wahl vorliegender Ausschließungsgrund erst während der Amtszeit bekannt, so scheidet das Mitglied aus dem Verwaltungsrat aus. (4) Ein wichtiger Grund, der die Vertretung des Gewährträgers nach § 7 Abs. 2 Buchst. h) zur Abberufung berechtigt, liegt insbes ondere dann vor, wenn das Verwaltungsratsmitglied die ihm obliegenden Pflichten gröblich verletzt." Zum vorsitzenden Mitglied ist die/ der Oberbürgermeister/ in oder ein Ratsmitglied durch den Rat zu wählen. Für das vorsitzende Mitglied ist aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates ein/ e erste/r und ein/ e zweite/ r Stellvertreter/ in zu wählen. Seite 4 von 5 Sofern die/ der Oberbürgermeister/ in nicht vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates ist, nimmt sie/ er in diesem Fall an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil. Sie/ Er ist dann berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre/ seine Ansicht zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Verwaltungsrat darzulegen. Im Falle der Verhinderung der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters nimmt der Stadtdirektor -als Vertreter im Amt- an den Sitzungen teil. Als sachkundige Mitglieder des Verwaltungsrates sind Ratsmitglieder sowie sachkundige Bürger/ innen, die dem Rat angehören können, wählbar. Die sechs Dienstkräfte der Stadtsparkasse sind aus einem Vorschlag der Personalversammlung zu wählen. Der Vorschlag der Personalversammlung soll mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder enthalten. Der Wahlvorstand der Stadtsparkasse hat eine Vorschlagsliste eingereicht, wonach sich die gültigen Stimmen der Personalversammlung wie folgt verteilen: 1. Kusel, Silvia freigestellte Personalrats- 793 Stimmen vorsitzende 2. Preisendörfer, Wilfried Mitarbeiter Zukunftsagentur 681 Stimmen 3. Kleber, Herbert Leiter Privatkundenzentrum 523 Stimmen 4. Hildmann, Rudolf freigestelltes Personalrats- 486 Stimmen mitglied 5. Roscher, Axel freigestelltes Personalrats- 467 Stimmen mitglied 6. Ernenputsch, Sandra Gruppenleiterin 398 Stimmen 7. Schnierer, Detlef Gruppenleiter 377 Stimmen 8. Petruschke, Rudi Filialleiter 349 Stimmen 9. Sassenhausen, Petra Ausbilderin 328 Stimmen 10. Lindemann, Gerd Mitarbeiter Kundenservice 283 Stimmen 11. Braun-Thul, Bettina stellv.Leiterin Privatkunden- 281 Stimmen zentrum 12. Kaussen, Karl-Heinz Marketing-Kommunikationswirt 179 Stimmen 13. Hendricks, Frank Sachbearbeiter 174 Stimmen 14. Bolle, Frank Betreuer Marketing 166 Stimmen 15. Schulte-Fischedick, Désirée Seniorbetreuerin 155 Stimmen 16. Syska, Carsten Kreditsachbearbeiter 151 Stimmen 17. Hoffmann, Stephan Vertriebsassistent 149 Stimmen 18. Frick, Jörg Junior Kapitalmarktspezialist 140 Stimmen 19. Hoechtlen, Christian Spezialist Strukturierte Finanzierung 112 Stimmen 20. Krüger, Guido Mitarbeiter Kundenservice 90 Stimmen Für die ehemalige Stadtsparkasse Monheim: 1. Hinrichs, Frank Abteilungsleiter 155 Stimmen 2. Plata, Bodo Gruppenleiter 145 Stimmen 3. Dorpmüller, Manfred Abteilungsleiter 116 Stimmen Seite 5 von 5 4. Bohn, Jochen Betreuer Privatkundenzentrum 95 Stimmen Über die Wahl der elf sachkundigen Mitglieder und der sechs Dienstkräfte aus dem Vorschlag der Personalversammlung der Stadtsparkasse wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW in einem Wahlgang abgestimmt. Nach demselben Verfahren ist für jedes Mitglied eine Stellvertretung zu wählen, die bei Verhinderung des Mitglieds dessen Aufgaben wahrnimmt. Von der vorgeschriebenen Wahl des Verwaltungsrates nach den Grundsätzen der Verhältniswahl kann abgesehen werden, wenn man sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigt und diesen Wahlvorschlag einstimmig beschließt. Nach § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat 04.11.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: - Amt: Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Löhr RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 211/2004