Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/367/2025

Verwaltungsrat des Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 19. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 63 Abs. 2 i.V.m. 113 GO NRW, als Mitglied: 1.

Herrn Klaus Meyer, Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oberbürgermeister oder die/ der von ihm benannte Bedienstete gem. § 7 Abs. 1 S. 1 IUAG NRW und als stellvertretendes Mitglied 1.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) besteht der Verwaltungsrat aus den Hauptverwaltungsbeamtinnen oder Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Kreise und kreisfreien Städten oder den von ihnen der Untersuchungsanstalt zu benennenden Vertreter*innen der Kommunen. Darüber hinaus ist für jedes Mitglied des Verwaltungsrates eine Vertretung für den Fall der Verhinderung zu bestellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/367/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Verwaltungsrat des Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein -Ruhr-Wupper - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 63 Abs. 2 i.V.m. 113 GO NRW, als Mitglied: 1. Herrn Klaus Meyer, Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oberbürgermeister oder die/ der von ihm benannte Bedienstete gem. § 7 Abs. 1 S. 1 IUAG NRW und als stellvertretendes Mitglied 1. Herrn Beigeordneten Jochen Kral unter Abberufung des bisherigen Mitglieds bzw. stellvertretenden Mitglieds in den Verwaltungsrat der CVUA-RRW zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Verwaltungsrates weiter aus. Seite 2 Endet die Amtszeit des Verwaltungsrates aufgrund gesetzlicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Verwaltungsrates. Sachdarstellung: Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) besteht der Verwaltungsrat aus den Hauptverwaltungsbeamtinnen oder Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Kreise und kreisfreien Städten oder den von ihnen der Untersuchungsanstalt zu benennenden Vertreter*innen der Kommunen. Darüber hinaus ist für jedes Mitglied des Verwaltungsrates eine Vertretung für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Bisher nimmt folgender Vertreter der Landeshauptstadt Düsseldorf ein Verwaltungsratsmandat bei der CVUA-RRW wahr: Herr Klaus Meyer Sowie sein Vertreter: Herr Beigeordneter Jochen Kral

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/367/2025